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Der Israelit · 1878-05-15 · Heft 20 (15.5.1878) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 20 (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Erste Beilage zu tlr. 20 des Israelit ♦ Leitender Artikel. Zerobeams. Separatismus und Keform- Zudenthum. IV. Geld erspar« iß soll also nach Herrn —r in C. der dritte entscheidende Triumph gewesen sein, durch welchen Jerobeam sein gewagtes Spiel gewonnen habe; und die Parallele mit den Separatisten von heutzutage? Nun, die wagt, wie wir bereits am Schlüsse des vorigen Artikels bemerkt, die wagt selbst die „Zeitung des Judenthums" nicht zu ziehen. Ihre Verlegenheit nach einem bischen Eigennutz, das man den Orthodoxen anhängen könne, ist so groß, daß sie dem Gehege ihrer vorsichtigen Lippen ein Geständniß entschlüpfen laßt, welches in der That notirt zu w rden verdient. „Wenn der Weinreisende durch die Beschei- „nigung eines Trennungsrabbiners im Voraus „weiß, er werde sein Geschäft ausdehnen, so „willigt er um so mehr ein, sich auch zu trennen, „je weniger sein Verhalten von der Gewissen-; „Hastigkeit bestimmt wird; ebenso der Bäcker des „Koscherbrodes; der Käseverkäufer, der Metzger,; „der Verkäufer der Peßachwaaren." Die Gemeinheit dieser verleumderischen Infij nuation, als gälte den sog. Trennungsrabbinen die Bereitwilligkeit zur Trennung als Freibrief für j Gewissenslosigkeit, richtet sich selbst. So lange es > dem Herrn —r in C. nicht gelingen wird, die Au- 1 torisation eines gewissenlosen jüdischen Metzgers, j Bäckers rc. auf Grund seiner Bereitwilligkeit zu j Trennung nachzuweisen, kann man diese Verleumdüng ruhig zu den vielen anderen legen. Jnteres-! sant ist nur die Beschränktheit, welche der Ver»; leumdung sofort, ohne es zu ahnen, das Gepräge > der Verlegenheit aufdrückt. Wenn die Separatisten*! Rabbiner wirklich von der jüdischen öffentlichen ' Meinung einer solchen Schurkerei fähig gehalten würden, ei, wie in aller Welt kommt es dann nur, i daß daS jüdische Publikum gerade auf ihre Auto- ' risation so viel hält, daß der Weinreisende und j seine Consorten sich sogar zur Trennung entschliej ßen, um nur ihre Maaren von einem solchen Rah- | bin er als rituell zulässig bezeugt zu erhalten? Warum läßt sich der friedliebende Reisende nicht lieber vom friedliebenden Reformrabbiner eine "Uten auf seine Weine ausstellen? und gar der gewissenlose Weinreisende, der doch auf Grund seiner inneren Wahlverwandtschaft nicht fürchten braucht, abschlägig beschieden zu werden, und sich jehevfallS für feine Person mit einem solchen ivon vollkommen zufrieden geben würde? Es gibt auf diese Frage nur eine Antwort. Der Weinreisende, welcher seine Waare an den Mann bringen will, muß wohl wissen, daß man ihn auslachen würde, wenn das Kaschruth seines Weines nur durch das Zeugniß eines Reformrabbiners garantirt ist, während die Autorisation eines Separatistenrabbiners ihn genügend bei Allen accreditirt, die eben rituell zubereitete Weine kaufen wollen. — Es kann wohl nicht anders sein; die öffentliche jüdische Meinung scheint die Separatistenrabbiner nicht für so gewissenslos zu halten, als sie die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" gerne hinstellen möchte; das räumt sie selbst ein, indem sie der bloßen Bescheinigung eines Separatistenrabbiners die Kraft vindicirt, Wein-, Bäcker-, Metzger-, Peßachwaaren-Geschäften eine größere Ausdehnung zu geben. Und in der That, auch nur die Verdächtigung anzudeuten, als seien es Rücksichten auf den Geldbeutel, welche den Entschluß zur Trennung beeinflußten, dazu gehört eine so verlogene Dreistigkeit, daß sie von der „Zeitung des Judenthums und ihren Helfershelfern begangen werden muß, um sie nur erklärlich zu finden. Wo in aller Welt haben bis auf diese Stunde gesetzestreue Juden, welche ihre Muttergemeinde aus religiösen Bedenken verlassen und sich zur Gründung eines neuen Gemeinwesens entschlossen haben, wo haben sie sich je eine Handlungsweise zu Schulden kommen lassen, die auch nur einen Schatten auf die Lauterkeit ihrer Beweggründe hätte werfen können? Sie haben doch freiwillig auf alle materiellen Bortheile, auf das Vermögen. die Institutionen, kurz auf alle Beneficien der von ihren Vätern gegründeten Gemeinde verzichtet, haben Jahre, Jahrzehnte lang vorher, ehe der Staat den widernatürlichen Gemeindezwang beseitigte, nicht nur nach wie vor ihren Beitrag an die Gemeindekasse entrichtet, sondern gleichzeitig unter schweren materiellen Opfern aus winzigen Anfängen sich nach und nach eine so achtunggebietende Stellung zu erringen gewußt, daß eS selbst der böswilligsten Scheelsucht nicht gelingt, die Makellosigkeit dieser Bestrebungen zu verdächtigen. Und gar die geistigen

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