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Der Israelit · 1878-05-15 · Heft 20 (15.5.1878) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 20 (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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483 rer kleinen Gemeinde zur Folge hatte. Wenn ich erwähne, daß, wenn einer meiner Gesinnungsgenossen vorbetete, nicht einmal mehr wn ins und ]dn erwiedert wurde, so kann man aus diesem einen Faktum die Schärfe folgern, zu welcher sich der Conflict zugespitzt hatte. Es blieb uns, da mehrere versuchte Vermittelungsvorschläge erfolglos geblieben waren, nichts übrig als die bestehende Spaltung durch eine factische Trennung erträglich zu machen. Schon hatten wir die nöthigen vorbereitenden Schritte dazu gethan, als durch meine vom Vorsteheramt verfügte Entlassung die letzte Rücksicht gefallen war, welche meine Gesinnungsgenossen bis jetzt noch zum Verbleib in der Gemeinde bestimmte. Die religiösen Bedenken, die jeden Juden erfüllen, wenn er feine heiligsten Anliegen Behörden überantwortet weiß, deren einzelne Mitglieder mit dem positiven Iudenthum grundsätzlich mehr oder weniger entschieden gebrochen haben, diese religiösen Bedenken erreichten für uns ihren höchsten Grad durch die Jnstallirung eines Gemeindeältesten, welcher der ausgesprochene Protegö eben dieser Behörden ist. Diese religiösen Bedenken hatten unsere Austrittserklärung zur Folge. Obwobl wir keinen Augenblick die Bedeutsamkeit und die Tragweite unseres Schrittes unterschätzten, obwohl wir wußten, welche pecuniären Opfer diese Consequenz unserer religiösen Bedenken uns auferlegt, obwohl wir endlich auch nicht darüber im Zweifel waren, daß unser Voruehen verdächtigt, unsere wahren Motive entstellt und uns unlautere insinuirt würden; — wir konnten nicht anders handeln, als wir eben handelten. Was wir aber nicht wußten, was wir nicht für möglich gehalten hätten, wenn es nicht schwarz auf weiß vorläge, das ist die Art und Weise, wie eine amtliche Behörde, wie das Vvrfteheramt in Nr. 16 und 17 dieses Blattes sich erkühnt, uns und unser Thun zu discreditiren, speciell mich zu verleumden, und das Alles eine Berichtigung zu nennen. Gestatten Sie mir, einige handgreifliche Unwahrheiten dieser Berichtigung hier folgen zu lassen. Das Vorsteheramt behauptet I., man hätte mich wegen fortwährender Confliete mit dem Kreisvorfteher und den Gemeindemitgliedern entlassen müssen, — so lautet die Berichtigung; meine Entlassungsurkunde dagegen lautet: Nr. 128 J. V. A. Pr. „Nachdem Herr Jsaac Rosenbaum zu „Grebenstein seit dem Jahre ±861 das Amt „eines Aeltesten der israel. Gemeinde zu „Grebenstein, Kreises Hofgeismar, verwaltet, „ist derselbe vom 15. März lauf. Jahres an, „da eine weitere Erstreckung der in der Re- „gel drei Jahre betragenden Amtsdauer un- „thunlich ist, von diesem Amte entbunden und „ihm darüber die gegenwärtige Entlassungs- „Urkunde ausgefertigt worden. „Cassel, am 18. Februar 1878. „Vorsteheramt der Israeliten: „Dr. Adler. F. Traube. Hirsch. Rinald. E. Goldschmidt. Berger." Kommentar ist überflüssig; es wird sich jeder Einsichtsvolle selber sagen, wenn mir ein unzulässiger Conflict mit meinen Vorgtsetzten nachzuweisen gewesen wäre, hätte man nicht nöthig gehabt, sich so lächerlich zu machen, und einen Beamten nach 17jähriger Amtslhätigkeit deßhalb abzusetzen, weil er eigentlich nur 3 Jahre amtiren sollte! II. Die Behauptung, als hätte ich je mit meinem Austritt gedroht, falls ich als Gemeindeältester entlassen würde, ist erlogen. Dagegen entspricht es der Wahrheit, daß ich mit einigen Gemeindemitgliedern Herrn Dr. Adler zu seinem Dienstjubiläum beglückwünscht habe. Ich bedauere, erst seit Kurzem eine richtige Ansicht über unseren Herrn Landrabbiner bekommen zu haben; der größte Theil der Kasseler Gemeindemitglieder sowie die Mehrzahl der Landgemeinden, welche sich an jenem Jubiläum nicht betheiligten, haben Herrn Dr. A d l e r jedenfalls schon damals richtiger zu beurtheilen gewußt. 111. Die Behauptung als ob auf meine Anregung die Schule eingehen solle, ist ebenfalls unwahr, was actengemäß festzustellen ist. — In den von mir in Gemeinschaft mit dem anderen Gemeindeältesten am 4. Juni 1877 und 15. October 1877 an das königliche Landrathsamt zu Hofgeismar gerichtete Eingaben habe ich um Beibehaltung der Schule gebeten. Die Gestattung zur Errichtung einer eigenen öffentlichen Elementarschule ist vielmehr laut Verfügung königlicher Regierung zu Kassel vom 6. Dezember 1877 in Folge des Berichtes des Vorsteheramtes vom 29. Oktober 1877 zurückgezogen. — Alle Eingaben, Berichte rc, in Betreff der Schule sind nur unter Mitwirkung und im Einverständniß mit dem anderen Gemeindeältesten und der Majorität der Gemeindemitglieder gemacht. Auf Veranlassung des Vorsteheramtes hat am 11. Dezember 1877 in Betreff der Elementarschule eine Gemeindeversammlung stattgefunden (während die Schule bereits wie oben erwähnt am 6. Dezember 1877 aufgelöst war). In dieser Versammlung hat zwar die Majorität der Mitglieder, deren Kinder theils bereits schulpflichtig sind, theils es in der nächsten

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