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Der Israelit · 1878-05-15 · Heft 20 (15.5.1878) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 20 (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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482 AeitungSnachrichte» ÄT Csrrefpondenzen. Deutschland. Grebenstein (Prov. Hessen). Der „Israelit" brachte Ln Nr. 13 einen Bericht über Vorgänge in der hiesigen Gemeinde, und in Nr. 16 und 17 eine sich Berichtigung nennende Darstellung seitens des Kasseler Vorsteheramtes. Dieser letzteren Darstellung gegenüber drängt es mich, die bedauerlichen Vorgänge innerhalb unserer Gemeinde und die Motive meines und meiner Gesinnungsgenossen Austritts in aller Kürze der Wahrheit gemäß der Beurtheilung der jüdischen öffentlichen Meinung zu unterbreiten Die hiesige aus ungefähr 20 Familien beste» hende Gemeinde, als deren Gemeindeältester ich 17 Iahte lang fungirte, lebte stets in Frieden und Eintracht. Das gute Einvernehmen wurde erst gestört durch ein vor wenigen Jahren hierher verzogenes Gemeindemitglied, das den Keim zu allen Zwistigkeiten dadurch legte, daß es eine Aenderung des Gebrauchs verlangte, nach welchem bis jetzt zur Thora aufgerufen wurde. Um seine Pläne durchzusetzen, wandte das Mitglied alle Mittel an, um Gemeindeältester zu werden. Da das Gesetz vom Jahre 1823 die hessischen Gemeinden mundtodt macht, und die Wahl der Gemeindeältesten nicht der Gemeinde, sondern dem Kreisvorsteher zusteht, so braucht ein Gemeindeältester in erster Reihe nicht bas Vertrauen der Gemeinde, sondern nur dasjenige des Kreisvorstehers zu besitzen. Jede Gemeinde kann jeden Tag gewärtig sein, von dem Vorsteheramte die Mittheilung zu erhalten, auf Vorschlag des Kreisvorstehers sei von nun an Herr N. N. Aeltester der Gemeinde. So erfuhr die Gemeinde ganz zufällig, daß das oben genannte Mitglied vom Kreisvorsteher als zweiter Gemeindeältester in Vorschlag gebracht sei. Fast die ganze Gemeinde erhob sich gegen diese gewaltsame Aufoctroyirung. Eine Deputation der Gemeinde veranlaßte den Präsidenten des Vorsteheramtes, Herrn Dr. Adler, hierher zu kommen und einer ad hoc berufenen Gemeindeversammlung beizuwohnen. In dieser Versammlung, welcher auch unser in Hofgeismar domicilirter Kreisvorsteher beiwohnte, erklärte Herr Di*. Adler, daß er sich überzeugt habe, das vom Kreisvorsteher vorgeschlagene Mitglied könne und dürse kein Gemeindeältester werden. Wir waren durch die Versprechungen des Herrn Lendrabbiners beruhigt und betrachteten die Angelegenheit als erledigt. Nur wenige Wochen waren seitdem verflossen, als wir hörten, daß auf wiederholten Antrag des Kreisvorstehers das Vorsteheramt in seiner nächsten Sitzung den von seinem Präsidenten als unmöglich! erklärten Gemeindeältesten installiren wolle. Der Unterstützung der staatlichen Behörden hatten wir I es ausschließlich zu verdanken, daß auch dieses! Mal der Plan unseres Kreisvorstehers und seines j Schützlings verertelt wurde. — Woher die Sympathien unseres Kreisvorstehers für das betreffende Gemeindemitglied datiren. kann hier unerörtert bleiben, sowie dasjenige, was die Volksstimme darüber urtheilt. Es soll hier nur hervorgehoben werden, daß der Kreisvorsteher öffentlich den Labbat entweiht, die Speisegesetze Übertritt, nur ganz wenige Male im Lause des Jahres die Synagoge besucht rc. Das genügt zur richtigen Würdigung unserer jüdischen Verhältnisse, die durch solche Hände geleitet und geschützt werden sollen. Die Willkür, mit welcher unsere religionsgesetzlichen Vorschriften gehandhabt werden, mag durch folgendes Faktum dargelegt werden. Der Kreisvorfteher verbietet uns — angeblich im Namen des Vorsteheramtes — die Haftora von demjenigen sagen zu lassen, der zu Maftir aufgerufen wird, und decretirt ein Monopol auf das Vorlesen der Haftora, dessen einziger Inhaber der zeitweilige Lehrer und Vorbeter ist. Als derselbe über Samstag verreist war, kam es in Folge dessen vor, daß die Haftora gar nicht gesagt wurde. Als Gemeindeältester war ich selbstverständlich verpflichtet, solche irreligiöse Willkürlichkeiten zur Ausführung zu bringen; über die Schwierigkeiten und chicanösen Nörgeleien, die mir dabei gemacht wurden, habe ich einen ganzen Stoß amtlicher Korrespondenz, durch deren Veröffentlichung unsere religiösen Zustände, wie kaum sonst, treffend charakterisirt würden. Wiederholt erhielt ich ohne jede begründete Veranlassung Strafandrohungen, falls ich die Vorschriften meiner Vorgesetzten Behörde nicht zur Ausführung brächte, wiederholt bat ich um detail» lirte Aufzählung dessen, was ich eigentlich begangen, und um eine Gelegenheit, mich verantworten zu können. Ich erhielt nicht einmal eine Antwort. So sehr mir auch auf diese Weise mein Amt als Gemeindeältester verleidet wurde, so hielt ich es dennoch für heilige Pflicht, in demselben so lange auszuharren, bis ich desselben entsetzt wurde. Da ich aber mit größter Vorsicht bedacht war, mir keine Pflichtverletzung zu Schulden kommen zu lassen, so schien eine solche Absetzung unmöglich. Inzwischen nahmen die Agitationen gegen mich und meine Amtsführung einen immer schärferen Charakter an. Da ein Theil der hiesigen Gemeinde aus armen Mitgliedern besteht, so gelang es, dieselben im Laufe der Zeit in eine Opposition zu drängen, welche eine tiefe Spaltung unse-

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