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Der Israelit · 1878-04-17 · Heft 16-17 (17.4.1878) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 16-17 (17.4.1878)
Date
1878-04-17
Page
– (sequence 18)
Language
German
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408 daß während Müller ihn zu Tode würden wollte, Göttelmann die Decker rücklings überfiel, ihr mit einem Messer die bedeutende Verletzung beibrachte, daß dieselbe aus dieser Wunde blutend nach der Hausthüre zu entfloh, die Thüre zu öffnen versuchte und daß sie hier wieder von Göttelmann ergriffen und in den Hausgang zmückgeschleudert wurde, wo sie an der Stelle, wo eine große Blutlache sich befand, durch Verbluten den Tod fand. Der alsbald herbeigeholte practische Arzt Dr. Diehl von Flonheim konnte keine Hilfe mehr bringen und nur den Eintritt des Todes der Decker constatiren. Bei der gerichtsärztlichen Untersuchung der Leiche der Decker wurden außer der tödtlichen Verletzung am Halse noch mehrere durch Schnittwunden verursachte Verletzungen constatirt, welche darauf schließen lassen» daß die Decker bei der verursachten Gegenwehr in das Messer gegriffen haben mag. Das Gutachten des Arztes geht dahin, daß nur mit einem scharfen wuchtigen und von kräftiger Hand geführten Instrumente der Decker die tödtliche Wunde beigebracht worden sein kann. Der bedauernswerte Zustand des Kapp und die mit Blut bedeckte Leiche der Decker konnten den entsetzten zu Hilfe geeilten Personen keinen Zweifel darüber lassen, daß die Erklärungen des Kapp nur allzusehr begründet waren. Unter Zuhilfenahme von mehreren Männern begab sich der inzwischen herbeigekommene Polizeidiener Müller eiligst nach dem nur zehn Minuten entfernten Dorfe Uffhofen, um nach den beiden Mördern zu fahnden. Dem einen derselben war es, wie erwähnt, gelungen, das Freie zu gewinnen, der andere hatte offenbar den Moment, in welchem jener verfolgt wurde, benutzt, um nach der entgegengesetzten Richtung hin zu entwischen und seine nahe gelegene Wohnung zu erreichen. Bereits eine halbe Stunde nach der grauenhaften That befanden sich die beiden Mörder in Händen der Behörde. Zunächst ward Müller verhaftet; derselbe war in seiner Wirthsstube und beiheuerte seine Unschuld, folgte aber ruhig dem Bürgermeister in seine Wohnung. Den Göttelmann fand man in einem Wirthshause anscheinend in angetrunkenem Zustande bei einem Glase Branntwein. Die Erklärung seiner Verhaftung vernahm er anscheinend ohne besondere Bestürzung; dem Bürgermeister begegnete er in frecher Weise. Ueber ihren Verbleib zur Zeit der Unthat vermochten beide Angeklagte keine genügende Auskunft zu geben. Müller erklärte, er sei den ganzen Abend nicht von Hause weggekommen und in seinem Brennhause beschäftigt gewesen. Göttelmann befand sich am Abend des 29. Januar in der Wirtschaft des Jakob Steppert, wo ec Karten spielte, bis er kurz nach acht Uhr äußerte, er müsse nach Hause gehen, wobei er noch bemerkte, daß er vielleicht später wiederkomme. Zwanzig Minuten nach neun Uhr erschien er in der That wieder in der Wirtschaft. Seine Kleidung war jedoch geändert; nach Aussage seiner Dienstmagd war er von 7 Uhr ab nicht mehr zu Hause gewesen. Außer dem bisher Angeführten hat die Untersuchung noch eine Reihe weitere Belastungsmomente zu Tage gefördert: Eine Viertelstunde vor der Unthat hatte man zwei Mannspersonen auf dem Uffhofer Pfädchen gesehen, die sich sehr auffallend benahmen; an den von Müller getragenen Hosen fanden sich einig- Blutflecken; die Hosen, welche Göttelmann am 29. Januar getragen, konnten in dessen Wohnung gar nicht aufgefunden werden; noch am Abende jenes Tages wurde constatirt, daß sich an dem Knie des Göttelmann frische Abschürfungen fanden, womit man sofort die Thatfache in Verbindung brachte, daß einer der Mörder beim Herausspringen aus dem Kapp'schen Hause auf die Knie gefallen war. Das Instrument, mit welchem der Regina Decker die tödtliche Schniktwunde beigebracht wurde, konnte zwar nicht zur Procedur gebracht werden, jedoch spricht der dringendste Verdacht dafür, daß hierzu ein großes im Besitze des Göttelmann befindliches Tranchirmesser benutzt wurde, das gewöhnlich in dessen Wohnung hing, nach der That aber verschwunden war. Nach dem Anklageakt kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Plan der Verbrecher, des Geldes und der Werthgegenstände des Kapp sich zu bemächtigen, das Motiv des gräßlichen Verbrechens gewesen ist. Beide Angeklagte befinden sich in ze'rütteten Vermögens- Verhältnissen und sind Leute, denen es an der uöthigen Verwegenheit zur Ausführung eines solchen Planes nicht fehlt. Beide Angeklagte sind Schuldner des Kapp, Müller für einen Betrag von 66 Gulden, Göttelmann für einen solchen von über 1000 Mark. Kapp hatte gegen letzteren bereits gerichtliche Schritte gethan, was Göttelmann den letzten Anstoß gegeben haben mag, ein schon längst geplantes Vorhaben zur Ausführung zu bringen, da er auch gegenüber anderen Leuten noch drückende Verbindlichkeiten hatte. Dazu kommt, daß Göttelmann sowohl als Müller aus Aeußerungen des Kapp wußten, daß Kapp sich gerade jetzt in einem nicht unbedeutenden Geldbesitz befand, wie denn auch feftsteht, daß der Geldvorrath des Kapp 4000 Mk. betrug. Dem Anklageakt zufolge kann es keinem Zweifel unterliegen, daß es sich um ein von langer Hand geplantes und vorbereitetes Verbrechen gehandelt hat, für dessen Ausführung man nur den richtigen Momeni erwarten wollte. Göttelmann selbst hat zugegeben, I

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