Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1878)
- Date
- 1878-04-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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’.jrz Ji• v V.;/,'' »V «.)r**!. XIX. Jahrgang. Erste ßtilagt ja ttr. 15 des ZsraeNt. Leitender Artikel. 'Iroselyten. (Schluß.) Nach dem bisher Gesagten, wird es Niemand auffällig erscheinen, daß die Frage, ob der betr. junge Mann auch ohne Beschneidung als Proselyte ins Judenthum ausgenommen werden kann, einfach bejaht wird. — Ebenso die beiden andern Fragen. Worüber man sich aber auch bei einem Reformrabbmer wundern darf, das ist, wenn er so ohne Coiisequenz und Logik handelt, daß er in der Abhandlung vergißt oder ignorirt, was er selber im Vorwort gesagt hat „Jüngere Amtsgenossen, heißt es daselbst, welche veranlagt sind, sich über die Aufnahme eines männlichen Proselyten schlüssig zu machen, möchte ich noch ersuchen, vorläufig nicht nach den hier gemachten Vorschlägen, sondern nach dem Schulchan Aruch sich zu richten. Für eine solche Neuerung, deren Folgen unabsehbar weitgreifend scin können, soll nicht ein Einzelner das entscheidende Wort reden." rc. Wir wollen nicht fragen, wie alt wohl ein Amtsgenosse sein müsse, um diese „neue Halachah" — wie diese Abhandlung ihr Attentat auf das jüdische Gesetz nennt — anwenden zu dürfen; wir begreifen es, daß man erst die Qualisication besitzen müsse, welcher der Talmud den pxn Dy ’jp; zuerkennt, um diesen blauen Dunst als Halachah zu sanctioniren. Aber wohl darf man fragen, wie Herr Dr. Felsenthal, into’izo, wenn ein Einzelner (also ohne Rücksicht auf Alter und Jugend) für eine solche Neuerung kein entscheidendes Wort reden soll, wie dann Herr Dr. Felsenthal S. 37 die an ihn gestellten sämmtlichen Fragen „natürlich" bejahen kann. Und wenn Herr Dr. F. ein 1-111:2 itp wäre, so wäre er ja erst recht ein Einzelner, dem er doch selbst die Berechtigung einer Entscheidung abspricht. — Die bloße Beantwortung dieser Frage in diesem Sinne, ist aber doch eine Entscheidung, in des Wortes vollster Bedeutung. Es handelt sich ja nicht um eine theoretische Forschung. Ein Rabbiner richtet anläßlich eines bestimmten vorliegenden Falles, eine Anfrage an einen älteren Collegen, und will auf Grund der erhaltenen Antwort seine Entscheidung treffen! Hat so der Entscheidende selber das Berdict über seine Entscheidung schon von vornherein ausgesprochen , so bricht ein Eingehen auf die Entscheidung selbst und auf ihre Motive vollständig den Stab über dieses ganze Gebühren. Vergegenwärtigt man sich zunächst, daß der Fragesteller selbst eingeräumt hat, (S. 9) nach der recipirten Halachah, d. h. nach dem bestehenden jüdischen Gesetze, sei die Vornahme der Milah für einen aufzunehmenden Proselyten unerläßlich, daß es ihm aber scheine, es seien auch genug Gründe für eine andere Antwort vorhanden, so liegt eS auf der Hand": Der Fragesteller wollte für fein illegales Verlangen, zu seiner oder der betr. Eltern Beruhigung, die gesetzliche Sanktion amerikanisier Rabbiner schwarz auf weiß haben, um so wenigstens der äußeren Form zu genügen. Darüber konnte sich auch der beantwortende Rabbiner keine Illusionen machen. — Hätte Herr Dr. Felsenthal, dementsprechend geantwortet, und eine Abhandlung geliefert, die in dem Resmnö gipfelt: Das jüdische Gesetz schreibt allerdings Milah für einen Proselyten vor; ist dieser Äct nicht vollzogen, so kann nach jüdischem Gesetze, von keinem Eintritt in eine jüdische Gemeinde und noch weniger von einer Verehlichung mit einer Jüdin die Rede sein; aber trotz alledem erkläre ich kraft meiner Eigenschaft als Reformrabbiner, das jüdische Gesetz in diesem Punkte, wie bereits früher in vielen anderen für annullirt — so wäre eine solche Erklärung wenigstens von dem Standpunkle des Erklärenden, begreiflich, jedenfalls aber ehrlich gewesen. Was thut aber unsere Abhandlung? Sie wird nicht müde duw und n>pDis zu citiren, so viel gelehrten Staub aufzuwirbeln, so viel an den hierhergehörigen Aussprüchen unserer Weifen zu deuteln und zu drehen, bis sie glücklich das Kunststückchen fertig gebracht und bewiesen zu haben glaubt, diese Neuerung sei gar keine Neuerung, sie finde ihre Vertreter schon im Talmud, sogar im — Deuteronomium. Da man zur Widerlegung von drei Druckbogen voll Sophisterei mindestens dreißig schreiben müßte, so soll hier nur das Allergröbste folgen. Wir überlassen die Art und Weise, wie da mit den klaren, bündigen Aussprüchen unserer Weisen umgesprungen, wie irgend ein Satz, eine Redewendung herausgegriffen und für die Velleitäten des Verf. zugestutzt wird, wir überlassen