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Der Israelit · 1878-04-10 · Heft 15 (10.4.1878) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 15 (10.4.1878)
Date
1878-04-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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370 V Verhältnissen contrastirend, ausS Entschiedendste entgegen zu treten. Institutionen und Anstalten der Religionsgesellschaft waren nicht allein bisher in einem vorzüglichen Zustand, sondern sind es noch. Die Religionsgesellschaft wird mit aller Kraft und aller Hingebung dafür einstehen. daß sie nicht allein in diesem Zustande verbleiben, sondern immer mehr der Verbesserung und Vervollkommnung entgegengeführt werden. Mögen auch über den Austritt aus der Gemeinde, der ohnedies nur Sache eines jeden Einzelnen und mit so vielen Schwierigkeiten und Formalitäten verbunden ist, daß nur die religiöse Ueberzeugung und die durch keine andere Rücksicht beschränkte Bethätigung derselben sich dazu entschließen kann, verschiedene Ansichten herrschen, mögen auch aus mißverstandenem Eifer Bestrebungen, die nur scheinbar auf Hebung des orthodoxen Judenthums gerichtet sind, selbst von Mitgliedern der Religionsgesellschuft unterstützt werden, so sind das immer nur Angelegenheiten, die außerhalb der Competenz der Religionsgesellfchaft liegen und Meinungsverschiedenheiten über dieselben können nicht als Zerwürfnisse oder gar als gefährdender Riß der Religionsgesellschaft bezeichnet werden. Dieselbe wird vielmehr unbeirrt und hoffendlich auch ungeschwächt ihre Thätigkeit wie bisher fortsetzen. Die liefen Wurzeln, die sie während einer mehr als 25jährigen, erfolgreichen Wirksamkeit geschlagen, die unveränderte Opferwilligkeit ihrer Mitglieder, die Bedeutung und Ausdehnung ihrer Institutionen, die vielen jungen Männer, die durch sie in der Liebe zum Judenthume aufgezogen wurden und die künftigen qto bilden, bürgen dafür, daß sie auch eine Concurrenz bestehen wird, deren Zustandekommen und Dauer zudem nicht einmal gesichert ist. Die Religionsgesellschaft wird eifrigst bemüht bleiben, auch ferner der Freude des orthodoxen Ludenthums würdig befunden zu werden und hofft dabei wie bei jedem Vorhaben auf die Hilfe Gottes, die jedem auf das Heilige und Gute gerichtete Streben nie fehlen wird. Ich erlaube mir noch Sie, geehrter Herr Redakteur, zu bitten, dies Schreiben in die nächste Nummer Ihres geschätzten Blattes aufzunehmen. Die irrlhümliche Auffassung, die der guost. Artikel bei vielen Ihrer Leser finden könnte, wird Ihnen als genügende Begründung meiner Bitte erscheinen. Mit aller Hochachtung und Ergebenheit Em. Schwarzschild, Vorfitzender des Vorstandes der israelitischen Religionsgesellschaft. %Ftantfutt <r M. Zwei Metzgerburschen waren angeklagt, einem geschächteten Ochsen, während er noch gelebt, die Haut abgezogen zu haben. AuS der Verhandlung ergab sich, daß der Ochse rituell geschlachtet worden, und die Beklagten, nachdem dem geschlachteten Vieh drei Kannen zu 10 Liter Blut entnommen worden, sich an das Ausschlachten gemacht und die Beine des Thieres in dem Momente zuckten, als ihm das Genick abgestochen wurde. Auf die Umstehenden, Laien, erklärten die Physici, könne ein solches Zucken wohl den Eindruck machen, als lebe das Thier noch, nicht aber auf den Sachverständigen. Bei Durchschneidung der Arterien, Trennung der Adern bis zum Rückgrad könne von einem Leben nicht mehr die Rede sein, während jedoch zugegeben werden müsse, daß der Reflex bei dem Thiere und in einzelnen Fällen bei dem Menschen noch stundenlang dauere. Nach den Gesetzen der Ethik und Aesthetik möge für das zuschauende Publikum solches Zucken nicht angenehm sein, doch könne dies hier nicht in Betracht kommen. Das Urtheil lautete auf Freisprechung der Beklagten. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Prag, im April. Wenn Sie und Ihre geschätzten Leser es mir gestatten, so werde ich mir erlauben, meinem Versprechen nochzukommen nnd ferner eine wichtige Angelegenheit heryorheben, deren zweckentsprechende Ordnung ebenfalls von der neu zu wählenden Nepräsetanz erwartet wird. So seltsam es erscheinen mag — unsere altehrwürdige Gemeinde entbehrt eines Cultusmittels, welches eine nur einigermaßen auf religionsgesetzlichem Boden stehende jüdische Gemeinde besitzt. Die große Gemeinde Prag hat kein der Gemeinde gehöriges rituelles Frauenbad. — Wohl besteht hier eine solche Anstalt als Privatunternehmen und wird dieselbe auch aus dem Gemeindesäckel nothdürftig subventionirt, allein die Oertlichkeit, wo sich dieses Bad befindet, in der Umgebung der niedrigsten Spelunken, wie auch die äußerst primitive des geringsten Comforts spottende Einrichtung desselben lassen schon längst die Errichtung eines Gemeindebadehauses als dringlich erscheinen. Wohl sind erst in letzter Zeit Seitens der Gemeinderepräsetanz in dieser Richtung schon ernste Schritte gemacht worden, bisher scheiterten doch alle Projekte an dem Kostenpunkte, da die Versuche, einen Vertrag mit einer bestehenden Badeanstalt zu schließen, auf Hindernisse stießen und eine ordentliche Bauunternehmung aus einem passenden Platze freilich mit einem größeren Aufwande verbunden ist. So sehr jedoch eine haushälterische Verwaltung sich im Gemeindeleben empfiehlt, so soll doch

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