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Der Israelit · 1878-04-03 · Heft 14 (3.4.1878) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 14 (3.4.1878)
Date
1878-04-03
Page
– (sequence 10)
Language
German
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348 im Hause, erfuhren die Eltern doch nichts über die Intentionen des jungen Mannes; sie hätten sonst, wie mir später berichtet wurde, der weiteren gegenseitigen Begegnung deS Paares mit einemmale ein Ende gemacht. Doch endlich trat der junge Mann selbst vor die Eltern und bat um die Hand der Tochter. Die überraschten Eltern, welche nach streng orthodoxer Weise lebten, wiesen nicht bloS den Antrag zurück, sondern verboten dem Manne auch sehr energisch, ferner ihr HauK zu besuchen. Aber die jungen Leute sahen und sprachen sich trotzdem täglich ohne Vorwissen der Eltern, und kamen zu dem unabänderlichen Entschlüsse, sich jedenfalls zu heirathen, auch wenn sie die Zustimmung der Eltern nicht erhalten sollten. Endlich hatten sie es so weit gebracht, daß die Eltern ihre Einwilligung gaben unter der Bedingung, daß der junge Mann ein Jude werde. Dieser kam nun zu mir und erklärte, er wolle gerne zum Judenthume sich öffentlich bekennen, er wolle auch versprechen und, wenn gewünscht, sogar sich schriftlich verpflichten, die etwa aus der Ehe stammenden Kinder imJudenthume zu erziehen, resp. die männlichen Kinder beschneiden zu -lassen, auch der Gattin in der Ausübung ihrer Pflichten als Jüdin nie in den Weg zu treten; auch wolle er selber sich einer jüdischen Gemeinde anschließen, sich von einem jüdischen Geistlichen trauen lassen u. s. w. — aber der Beschneidung könne und wolle er sich nicht unterziehen. Die Eltern erklären nun, zur beabsichtigten ehelichen Verbindung ihre Einwilligung zu geben, wenn der mehrerwähnte Mann auch ohne Beschneidung in's Judenthum eintrete, falls eine solche Aufnahme mit Unterlassung derselben stattfinden könne. Bleibt ihnen ja nichts anderes übrig, wenn sie überhaupt ihre Tochter und deren etwaige Nachkommenschaft sich und dem Judenthumc erhalten wollen! Ich möchte Sie nun um die gefällige Beantwortung folgender Fragen bitten: 1) Kann ich unter den obwaltenden Umständen den jungen Mann auch mit Unterlassung der Beschneidung als Proselyten in'S Judenthum aufnehmen, eventuell: Unter welchen Formen soll die Aufnahme stattfinden? L) Kann er als vollberechtigtes Mitglied einer jüdischen Gemeinde angehören? 3) Habe ich das Recht, die gewünschte Trauung vorzunehmen? Mir ist es allerdings bekannt, daß nach der recipirten Halachah alle diese Fragen verneint werden müssen, und daß insbesondere bei der Aufnahme eines männlichen Proselyten sowohl Milah als auch Tebilah vom Herkommen verlangt wird. Aber mir will cs scheinen, daß auch genug Gründe zu einer andern Antwort vorhanden sein mögen. Doch nicht bekannt ist eS mir, ob je zuvor in unserer Zeit ein practischer Fall vorgekommen ist, der Anlaß zur Erörterung von Fragen gab, wie die obigen eS sind. Auf der im Jahre 1869 in Philadelphia stattgehabten Rabbinerkonferenz wurde wohl ein hierhergehöriger Antrag gestellt, aber eS kam darüber zu keiner Abstimmung. So wende ich mich denn, in Nachahmung einer schönen, alten Sitte, in Israel, an eine größere Anzahl von israelitischen Theologen unseres Landes , — und darunter natürlich auch an Sie, geehrter Herr, — und bitte ergebenst um ein ausführliches und motivirtes Gutachten." Bevor wir auf die Beantwortung, welche diesen Fragen hier geworden ist, eingehen, möge eS gestattet fein, einen Augenblick bei den literarischen Gepflogenheiten zu verweilen, welche die Schriftgelehrten der Reform bei Behandlung derartiger Fragen im Allgemeinen zu beobachten pflegen. Wenn man sonst auf die Willkür und Pietätlosigkeit aufmerksam macht, mit welcher diese modernen Kritiker an unser Allerheiligstes treten, wenn man den fanatischen Eifer, mit dem sie die Autorität des göttlichen Gesetzes untergraben, beim rechten Namen nennt, und ihn als unglückseligen HeroftracismuS bezeichnet, dann pflegen die Herren gewöhnlich den Mund sehr voll von dem Recht der „freien Forschung" zu nehmen, welches zu allen Zeiten in Israel existirt habe. Sie sprechen dann von dem Unterschiede, der zwischen dem Schriftsteller und Rabbiner, zwischen Theorie und Praxis, kurz zwischen ro^n und rwj/o walten soll. Man schämt sich nicht nur nicht, sondern man sucht noch ein Verdienst darin, wenn der Schriftsteller roW z. B. ’J’oo nwrib rpt>n leugnet und npj/Dt> mit dem Talith über dem Kopfe „dawent". Wenn diese Sophistik überhaupt einen Sinn hätte, so könnte eS doch nur der sein, diese geschriebene und gedruckte Leugnung und Profanistrung des jüdischen Gesetzes sei Nichts als ein harmloses GeisteSturnier, sie mache auf eine Bethätigung im täglichen practifchen Leben gar keinen Anspruch, sie sei deshalb harmlos und unschädlich. Wenn dagegen die Synoden und Rabbiner- Versammlungen zusammentreten, und es handelt sich darum, irgend ein neues Attentat auf das jüdische Heiligthum mit alten gottesfürchtigen Citaten zu spicken, um wenigstens den Schein der Legalität zu wahren, dann wird diese angeblich nur für das Druckpapier bestimmte Leugnung herbeigeholt und darauf verwiesen, wie das Alles, was man hier angeblich neu einführen oder abschaffen wolle, längst „wissenschaftlich" geklärt und über allen Zweifel erhaben sei. — Die guten Leute haben eben nur

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