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Der Israelit · 1878-04-03 · Heft 14 (3.4.1878) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 14 (3.4.1878)
Date
1878-04-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Namhaftes leisten konnte, ist nur der Prager Bevölkerung zu verdanken, welche nicht nur namhafte Spenden widmete, sondern auch Jahresbeiträge von 2 fl. ö. W. aufwärts regelmäßig leistete, woran sich einige hervorragende Wohlthäter sogar mit einem Jahresbeiträge von 100 fl. ö. W. betheiligten. So erfreulich dieses anerkannt werden muß, muß aber anderseits mit Bedauern bemerkt werden, daß die Landgemeinden Böhmens, obschon es keine einige gibt, wo* nicht ihre Angehörigen die Unterstützung genießen oder genossen haben, sich mit sehr wenigen Ausnahmen, trotz mancher Aufforderung, bisher theilnahmslos benommen haben. In Erwägung, daß die Anmeldungen um Kosttage und die Auslagen hiefür im steten Zunehmen sind, mußte der Vereins-Vorstand darauf bedacht sein, Mittel zu schaffen, um den gerechten Anforderungen der lernbegierigen Jugend vom Lande nach Thunlichkeit zu entsprechen. Es hat sich zur Erreichung dieses Zweckes ein Comite, bestehend aus einigen Mitgliedern des Vereins-Vorstandes mit mehren Gleichgesinnten gebildet, um die Leistungsfähigkeit des Vereines zu fördern; eS wurde von diesem vor Allem als nothwendig erkannt dahin zu wirken, um sowohl in der Hauptstadt als auf dem Lande Mitglieder zu gewinnen, welche sich zu regelmäßigen Jahresbeiträgen verpflichten. Das ergebenst gefertigte Comito erlaubt sich im Interesse der Kostbedürftigen vom Lande die dringende Bitte zu stellen: Euer Wohlgeboren belieben , um den guten Zweck vollständig zu erreichen, das Mögliche zu leisten, und hofft, daß das gestellte Ansuchen die gebührendste Berücksichtigung ffnden wird, und zwar in dem Bewußtsein für ihre Angehörigen wohlthätig gewirkt zu haben, und dadurch dieselben vor Hunger, Sorge und oftmals vor Krankheit zu bewahren.. Prag, im März 1878. Das Count« zur Förderung der Leistungsfähigkeit des isr. Freitisch-Vereins. Samuel Angel, Samuel Fischet, Schriftführer. Obmann. BrÜNN, 25. März. Heute fand hier die General-Versammlung der Delegirten zur Verwaltung des mährisch-jüdischen Landesmassefonds statt. Der Stand dieses Fonds mit Schluß des Vorjahrs beträgt 1,002.094 fl., und hat sich derselbe gegen das letzte Jahr wieder um fast 6700 fl. vermehrt. Der Rechnungsabschluß zeigt überhaupt sehr günstige Resultate, und wäre aus der Versammlung noch zu erwähnen, daß der Alliance Jsraelite in Wien ein Betrag von 50 fl. für 1878 „in Anbetracht der besonderen Verhältnisse im Oriente" bewilligt wurde. Nach Schluß der General-Versammlung gab der Vorsitzende, Julius Gomperz, in Folge einer Anfrage über die Angelegenheit des Musterstatuts für Jsraeliten-Gemeinden einige Aufklärungen. Dieses Musterstatut befindet sich seit einigen Monaten bei dem Cultusministerium und ist nach den in den jüngsten Tagen eingeholten Erkundigungen des Vorsitzenden bisher nur deßhalb noch nicht erledigt, weil im Schoße des Ministeriums selbst hierüber noch keine volle Einigkeit herrscht. Im Großen und Ganzen soll das Statut aber keine wesentlichen Aenderungen erleiden; ja es ist sogar die Absicht der Regierung, das Musterstatut nicht ausschließlich für die Markgrafschaft Mähren einzuführen, sondern sie geht mit dem Plane um, ein solches Musterstatut sür die ganze Monarchie zu erlassen. Diese Absicht verzögert natürlich gleichfalls die Herausgabe deS mährischen Status, denn die Grundsätze, welche dieses Statut enthält, sollen bei Abfassung des Musterstatuts für die ganze Monarchie maßgebend sein, und wird die Erlassung desselben nicht im legislativen, sondern im administrativen Wege durch eine Ministerial-Verordnung erfolgen. Jedenfalls aber soll, nach den Erkundigungen, diese Angelegenheit noch im Laufe dieses Jahres der Erledigung zugeführt werden. Italien. In Modettck hat sich ein junger Mann, Namens Levisohn, mit einem Mädchen nur nach jüdischem Ritus trauen lassen. Nach einiger Zeit war L. ohne Beschäftigung und seine Frau genöthigt, zur Entbindung ins FindelhauS zu gehen, wo sie ein Mädchen gebar, welches vorläufig im Findelhaus in Erziehung blieb. L. bekam spater eine gute Stelle als Beamter bei einer Bank und ließ sich mit seiner Frau auch gesetzlich trauen. Das Kind war inzwischen 4 Jahre alt geworden. Die Eltern verlangten die Ausfolgung desselben. Der Direktor des Findelhauses verweigerte jedoch die Herausgabe, da dasselbe christlich erzogen worden und jetzt nicht in die Hände von Israeliten übergeben werden könnte. '.Die Eltern wandten sich an das Gericht. Die erste und zweite Instanz wies das Gesuch derselben zurück. Der oberste Gerichtshof in Rom hat wohl ihrer Bitte willfahren, aber das Kind als unehelich erklärt. (W. JSr.)

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