Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1878)
- Date
- 1878-04-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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341 vr. Horowitz, bisher in Gnefen (Provinz Posen). ES steht zu befürchten, daß durch diese Berufung der Riß innerhalb der iSr. Religionsgesellschaft ein dauernder wird. Es wäre daS sehr zu beklagen. Die isr. Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. M. war bisher durch ihre herrlichen Institutionen, ihre musterhaften Unterrichtsanstalten, durch die Aufopferungsfähigkeit, Gesetzestreue, religiöse Begeisterung und durch die Einigkeit ihrer Mitglieder, der Stolz und die Freude des orthodoxen JudenthumS in Deutschland. Möge Gottes schützende Hand die genannte Religionsgesellschaft auch diese schwere Krise ruhmvoll überwinden lassen. Berlin. Der hiesige jüdische Gemeinde- Vorstand hat den Architectenverein ersucht, ein Concurrenz-Ausschreiben betreffend die Errichtung einer Begräbnißplatz-Anlage für die jüdische Gemeinde Berlins in Weißensee zu erlassen und hat der genannte Verein eine Beurtheilungs-Commission eingesetzt. Die beiden besten Arbeiten werden mit 1500 bezw. 600 Mark belohnt. Die Entwürfe sind bis zum 15. Mai d. I. einzuliefern. Die Erwerbung des dem künftigen jüdischen (confessionellen) Begräbnißplatze dienenden Grundes ist schon seit längerer Zeit erfolgt, derselbe ist dem schon in Gebrauch genommenen katholischen Begräbnißplatze unmittelbar benachbart. Die erste Beerdigung auf dem jetzigen jüdischen Friedhofe (Schönhauser Allee) fand am 29. Juni 1827, also vor 51 Jahren statt, und gls der Grund und Boden zu jener Zeit (für 5500 Thlr.) erworben wurde, war nach der damals in Berlin wohnenden jüdischen Bevölkerung die Berechnung gemacht, daß der Beerdigungsplatz auf 150 Jahre ausreichen werde, da der frühere, viel kleinere Begräbnißplatz in der Oranienburger-Straße 7—9 von gegen Ende des 17. Jahrhunderts bis 1827 ausgereicht hatte und als er auf höhere Anordnung geschlossen werden mußte, noch nicht ganz gefüllt war. Frankfurt a. M. Der „Didaskalia" wird über den jüngst verstorben Erzherzog, Franz Carl, Vater deS Kaisers von Oesterreich geschrieben: „Er war strenggläubiger Katholik, versäumte die Messe nie; „Maria-Zell" und andere Wallfahrtsorte verehrten ihn als ihren fleißigsten, splendidesten Gast, der dort an der Seite des schlichtesten Landbauers oder TaglöhnerS vor den Altären kniete. Doch frommgläubig war er nur für sich. Religiöse Intoleranz war ihm so fremd, daß Jahr auS Jahr ein die Rigorosentaxen für arme jüdische Studenten, die Beiträge zur Aussteuer mittelloser jüdischer Brautpaare eine stattliche Rubrik im erzherzoglichen Ausgabe-Budget bildeten. Nur „in die Zeitung darf's nit kummen" — das war die einzige Bedingung, die jedem Petenten auf die Seele gebunden wurde! „'s kommen sunst Andre a, und i hob's holt nicht für Alle" — war die stete leutselige Form für das Verbot der Oeffentlichkeit. Die Zeitungen wußten wenig von dem heimlichen Walten seiner Herzensmilde, doch es kamen trotzdem „die Anderen a". Und es kam keiner vergebens. Die Zeitungen, die allwissenden, die wissen gar Vieles nicht. Sie wissen auch nicht, daß die vielgerühmten „interkonfessionellen Gesetze ' Oesterreichs , diese stolze Errungenschaft des liberalen Bürger-MinisteriumS, der Triumph der „Freimaurer und Juden", wie unsere Caplanpresse jene Gesetze nennt, gleichfalls durch eine spontane Herzensregung dieses edlen, durch und durch „ultramontanem" Prinzen s. Z. mächtige Förderung erfahren hat. ES leben noch die Zeugen und ich könnte deren einige mit Namen nennen, in deren Kreis der verewigte Cardinal Rauscher mit bitterem Scherz klagte: der „alte Herr" sei unter die Freimaurer gegangen. Es war zur Zeit, als die fraglichen Gesetze eben Toilette zum Gang in's Parlament machten. Die Gesetzesentwürfe lagen beim Kaiser, der die Sanction zur Einbringung in's Haus ertheilen sollte. Im engsten Familienrathe wurden die einzelnen Satzungen geprüft. Der Cardinal, als einstiger Mentor des Monarchen und als anerkannt staatsmännifche Capacität, fehlte bei solchen Familienberathungen selten und ward insbesondere häufig durch die Erzherzogin Mutter beigezogen, als die kirchenpolitischen Fragen auf der Tagesordnung standen. Cardinal Rauscher war eines Tages mit einem Inder im Rathe erschienen, auf welchem die, nach seiner, des CardinalS.Auffassung gottlosesten, unconondirbarsten Bestimmungen der Vorlage regiftrirt waren. Unter diesen stand die religiöse Freizügigkeit obenan, die Bestimmung, welche den Austritt aus der katholischen Kirche, überhaupt den Glaubenswechsel freigab, ja sogar daS vierzehnte Lebensjahr als das Mündigkeitsalter für die Bekenntnißwahl hinstellte, waL letzteres, nebenbei bemerkt, nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten ein ganz stattlicher Unsinn ist. Der „alt Herr" Erzherzog Franz Karl, der nur selten zu einer Meinungsäußerung in politischen Dingen das Wort nahm, hörte auch diesmal schweigsam der schwungvollen Argumentation der Eminenz zu, nickte ab und zu mit stillem Lächeln, wenn der Cardinal über die „Lockerung der kirchlichen Bande", „Entfesselung der schlechten Leidenschaften" u. m. d. loSdonnerte. Man kann sich