Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1878-03-27 · Heft 13 (27.3.1878) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 13 (27.3.1878)
Date
1878-03-27
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447747-2447761--14772-2470694
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

326 so leicht nicht finden dürfte, möge zu Nutz und Frommen Derer, die eS angeht, und zur Erinnerung für die betreffende Mit- Md Nachwelt hiermit der Oeffentlichkeit übergeben werden. Die Thatsachen, die hier ganz objektiv mitgetheilt werden sollen, mögen dabei selbst für sich sprechen, ein Kommentar wird für keinen vernünftigen und fühlenden Menschen nöthig sein: In der Gemeinde Illingen (Kreis Ottweiler) wohnte vor vielen Jahren und etwa bis zum Jahre 1864 die israelitische Familie Beckhard, die wegen ihrer Ehrenhaftigkeit, und vor Allem wegen ihrer unbegrenzten Wohlthätigkeit und Gastfreundschaft weit und breit des ehrenvollsten Rufes genoß und mit Recht als eine Zierde, nicht blos der israelitischen Gemeinde, sondern des ganzen Ortes betrachtet und allgemein beliebt und geachtet war. Der Mann, Herr Samuel Beckhard, der ebenso wie ehemals schon sein Schwiegervater, Abraham Strauß, lange Jahre und bis zu seinem Tode Vorsteher der israelitischen Kultusgemeinde war, hatte sich um dieselbe in jeder Weise verdient gemacht und seinen Bemühungen fast ausschließlich war es auch zu danken, daß die isrel. Gemeinde, deren Friedhof zu jener Zeit angefüllt war, einen eignen neuen Friedhof erhielt, zu dessen Beschaffung der Vorsteher B. einen Theil der Kaufsumme aus eigenen Mittel bestritt, ja später sogar die Einfriedigung desselben durch eine Mauer herbeiführte, zu der er ebenfalls einen Theil der Kosten hergab. Im Jahre 1843 starb Herr Beckhard mit Hinterlassung von Frau und 12 Kindern Die Wittwe B. hatte nach dem Tode ihres Mannes mit einigen ihrer jüngeren Kinder noch über 20 Jahre in Illingen ihren Wohnsitz, wo sie, beiläufig bemerkt, bis zu ihrem vor Kurzem erfolgten Tode, Miteigenthümerin ihres daselbst befindlichen elterlichen Hauses war, ebenso wie sie in der dortigen Synagoge nock ihren eigenen, käuflich erworbenen Platz besaß. Vor Kurzem nun und zwar am 17. Januar d. I., starb Frau Wwe. Beckhard in Merzig, wo sie bei einer dort verheiratheten Enkelin zu Besuch war, im Alter von 78 Jahren. Da sie, wie ihren Angehörigen bekannt war, schon früher den Wunsch geäußert hatte, in ihrem Geburts¬ und Heimathsorte Illingen mit ihren ihr vorangegangenen Gatten, Eltern und Kindern vereint ihre letzte Ruhestätte zu finden, so trafen selbstverständlich und den Gefühlen kindlicher Pietät folgend, ihre Kinder sofort nachdem sie Kunde vom Tode der Mutter resp. Schwiegermutter erhielten, Anstalt, die Leiche nach Illingen zu überbringen. Da wegen der Beerdigung die Sache Eile hatte, so wurde - von Merzig auL an einen israelitischen Gemeindeangehörigen in Illingen die Todesnachricht der Frau B. telegraphisch berichtet und derselbe ersucht, das Grab zu bestellen, da am andern Morgen, den 18. Februar, die Leiche per Bahn von Merzig abgehen sollte, um am selben Tage noch in Illingen beerdigt zu werden. Der Betreffende kam auch diesem Ersuchen nach. Die Leiche war inzwischen am Morgen des 18. von Merzig abgegangen, um nach Illingen überführt zu werden, als auf einmal, an einen Sohn der Verstorbenen, ein Telegramm aus Illingen anlangte, wonach der Vorstand die Annahme der Leiche verweigere, bis die rückständigen Kultuskosten des Sohne B. in Dudweiler berichtigt seien. Es wird nun wohl jedem Unbefangenen einleuchten daß eine etwaige Verpflichtung des Herrn B., der schon seit Jahren zum Synagogenverband Saarbrücken gehört und daselbst Kultuskosten zahlt, gegen die israel. Kultusgemeinde Illingen, mit der Beerdigung von dessen dort gemeindeangehörigen Mutter nicht das Geringste zu schaffen hatte, da, wenn die Gemeinde wirklich an diesen noch eine berechtigte Forderung zu haben glaubte, sie wohl andere und zwar rechtliche Mittel und Wege hätten finden können, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Wie es bezeichnet zu werden verdient, daß der israel. Gemeindevorstand im Angesichte einer allverehrten Tobten eine vorläufig in Betreff ihrer Berechtignng noch sehr zweifelhafte Forderung geltend machte, will Einsender dem Urtheil jedes Unbefangenen überlassen, der noch eine Spur von Pietätsgefühl in sich trägt. Noch eclatanter illustrirt diese Handlungsweise sich dadurch, daß ein in Dudweiler wohnender Israelit, sich bei dem Vorstande erbot, eventuell, wenn man die Berechtigung der Verstorbenen auf ein Begräbniß in Illingen nicht anerkennen wolle, da die Leiche bereits nach Illingen unterwegs sei, jeden für die Begräbnißstätte zu fordernden Preis zu zahlen, die Antwort erhielt: „Nein, das thun wir nicht, wir sind nur froh, daß wir eine Gelegenheit gefunden haben, den Sohn B. zur Zahlung der Kultuskosten zu zwingen." Inzwischen war die Leiche gegen 2 Uhr Nachmittags (es war Freitags) auf Station Reden angelangt, wo schon im Laufe des Vormittags eine große Anzahl Israel. Männer und Frauen aus Neunkirchen sich eingefunden hatten, um der Verstorbenen von dort 5as Geleit nach Illingen zu geben und zur Weiterbeförderung der Leiche sogar einen Leichenwagen mitgebracht und denen auch von anderen Ortschaften her sich Leidtragende angeschlossen hatten. Als man von der unbegreiflichen Weigerung des Jllin» ger israel. Geimeindevorstandes Kunde erhielt, war man ebenso entrüstet wie erstaunt, und wie Ein Mann erhoben alle anwesenden Neunkirchener,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.