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Der Israelit · 1878-03-27 · Heft 13 (27.3.1878) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 13 (27.3.1878)
Date
1878-03-27
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Zweite Leilage za Nr. 13 des Israelit. JeilungSnacbrichlen Sf Korrespondenzen. Deutschland. Aus Hessen. In unserer Provinz werden bekanntlich die Angelegenthciten der südischen Gemeinden durch besondere Behörden verwaltet, die Israelitischen Provinzial . Vvrsteherämter Die Organisirung dieser Aemter gründet sich auf ein veraltetes, aus verflossenen kurfürstlichen Zeiten und Anschauungen stammendes Gesetz vom Jahre 1823*). — Ein großer Theil dieses Gesetzes ist durch neuere gesetzliche Bestimmungen factisch aufgehoben, die Vorsteherämter aber exiftiren noch weiter. — Es soll n"n nicht in Abrede gestellt werden, daß eine derartige Behörde unter Umständen ganz segensreich wirken kann, thatsächlich aber muß sie oft mit den billigsten Forderungen der Neuzeit, welche überall auf das freie Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dringt, in Widerspruch gerathen. Dazu kömmt noch, daß bei der tiefen Kluft, welche die Bekenner des gesetzestreuen Judenthums, von den Reformjuden trennt, der Zwang einer Behörde, die der einen oder andern Richtung ausschließlich angehört, doppelt drückend empfunden wird. — Am ausgeprägtesten tritt dieser Mißstand bei dem' Provinzialvorsteheramt zu Tage, welches in Cassel seinen Sitz hat. — Die religiöse Richtung seiner Mitglieder ist genügend gekennzeichnet, wenn man weiß, daß Herr Landrabbiner Dr. Adler den Vorsitz hat, und daß ebenso sämmtliche übrigen Mitglieder derselben Richtung angehören. Die jüdischen Landgemeinden der Provinz gehören der großen Mehrzahl nach, dem gesetzestreuen Judenthum an. Das Vorsteheramt, welches die Aeltesten dieser Gemeinden ernennt und absetzt, Religionslehrer bestellt und die religiösen Institutionen überwacht, muß, selbst wenn es bestrebt ist, bonafide zu handeln, oft die Autonomie der Gemeinden verletzende Mißgriffe thun. Dazu kömmt, daß die niederhessischen Gemeinden , das Bewußtsein ein derartiges Vorsteheramt zu besitzen, noch mit ihrem Gelde durch eine besondere Provinzialsteuer, bezahlen müssen, *) Zur richtigen Würdigung dieses Gesetzes, verweisen wir auf die Abhandlung: „Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen" im Jeschurun 1. Jahrgang. Vlll. und IX. (Verlag von I. Kauffmann, Frankfurt a. M.) — Redaction. ein Umstand, der jedenfalls nicht geeignet ist, die Begeisterung für dieses Institut zu erhöhen. Schon vor mehreren Jahren traten die einzelnen Landgemeinden zusammen, um über Mittel und Wege zu berathen, die sie am sichersten und leichtesten von dieser lästigen, ein freies Gemeindeleben im Keime erstickenden Odervormundschaft befreiten. Doch hatten diese Bestrebungen damals keinen greifbaren Erfolg. Seit dem Inkrafttreten des Austrittsgesetzes, wurde die Eventualität eines Ausscheidens aus dem Gemeinde-, resp. Provinzialverbande wiederholt von einzelnen Landgemeinden ins Auge gefaßt, und dieser Tage erklärte ein Theil der Gemeinde Grebenstein, officiell seinen Austritt. Die Ausgetretenen haben bereits ein eigenes Local für ihren Gottesdienst, und werden demnächst auch einen Lehrer berufen, sowie die übrigen Institutionen beschaffen. Bei der Unbeliebtheit des Vorfteheramtes besonders bei den Landgemeinden, bei der Sympathie, welche diese Austrittserklärung in der ganzen Gegend als daS einzige Mittel findet, um diesen widernatürlichen, kostspieligen Zwang zu brechen, steht sicher zu erwarten, daß dieses Beispiel schon in allernächster Zeit, vielfache Nachahmung finden wird. F. K. Cassel Die Besucher der Sabbatvorträge des Herrn Rabbiner Dr. Ehrmann überreichten demselben am Purim einen stattlichen Pokal, begleitet von einer Widmung und einem sehr werthvollen Geschenke, als Ausdruck der Anerkennung und Dankbarkeit. — Ueberhaupt sind die hiesigen zahlreichen Freunde desselben auf's Lebhafteste bemüht, ihn unserer Stadt zu erhalten. Mögen diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sein! Thatsächlich ist es diesen Bemühungen bereits gelungen, Herrn Dr. Ehrmann zu veranlassen, noch jedenfalls für das nächste halbe Jahr hier zu bleiben. Auch hat derselbe die ehrenvolle Wahl eines Rabbiners nach Schrimm, bis jetzt noch nicht definitiv angenommen, was ich Ihnen als Berichtigung einer Notiz in Nr. 11 des „Israelit", aus zuverlässiger Quelle mittheilen kann. 8. Bo« der Saar. Die „St. Johann Ztg." bringt folgendes „Eingesandt", das eine merkwürdige Schilderung von der Pietät einer jüd. Gemeinde-Berwaltung gegen Verstorbene gibt: Folgende Historie, die ihres Gleichen wohl

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