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Der Israelit · 1878-03-27 · Heft 13 (27.3.1878) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 13 (27.3.1878)
Date
1878-03-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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315 Wirksamen Vorschub leisten dürfte. Eine Mittelgemeinde unserer Provinz hat vor 10 Jahren einen Rabbiner auf Lebenszeit angestellt und sich von diesem ein Gegenschreiben ausstellen lassen, daß, falls die amtliche Thätigkeit des Herrn den contractlichen Anforderungen oder seine religiöse Richtung derjenigen der Gemeinde nicht entsprechen sollte, der Contract nach zehnjähriger Dauer erlösche. Obschon die Gemeinde stets ihre voll« Zufriedenheit mit Wandel und Wirken deS Rabbiners in privaten, wie in amtlichen Kundgebungen bis in die jüngste Zeit ausgesprochen hat, soll nunmehr jene Gemeinde trotzdem auf ihrem Schein bestehen und dem Rabbiner die lebenslängliche Stellung wegescamotiren und ihm — einen neuen Contract auf sechs Jahre geben wollen!! Der Rabbiner gefällt ihnen, nur die lebenslängliche Anstellung ist ihnen ein Dorn im Auge! Im Interesse jener Gemeinde und ihres Rabbiners wünschten wir, daß das Gerücht grundlos wäre. Den Bestrebungen der Rabbinerversammlung dagegen könnte ein solch eclatanter Fall der Rechtsverletzung, der so deutlich zeigt, wie hilf - und schutzlos der Rabbiner in kleinstädtischen Gemeinden oft dasteht, nur förderlich sein Denn wenn die Aerzte sich vereinigen und einen Syndikus wählen, der die Rechte jedes Einzelnen wahrzuuehmen hat, müssen da nicht die Rabbiner noch viel eher durch enge Verbindung und volles Eintreten Aller für Einen es zu verhindern suchen. daß Existenzlosigkeit der Lohn langjähriger treuer und redlicher ümtsthätigkeit werde? Auf allen Seiten harren wichtige, einschneidende Fragen der Erledigung. Wir wünschen, daß die zweite Rabbinerversammlung ihrer Lösung näher trete, und vor Allem, daß baldigst der Rabbinerversammlung eine Vorsteherconferenz zur Seite trete, damit die Organisation unserer Gemeindeverhältnisse den Zeitforderungen entsprechend in Angriff genommen wird. (Ostd. Ztg.) Brrrgsteinfrrrt (Westphalen). Es ist gewiß für manche Ihrer geehrten Leser von Wichtigkeit und Nutzen, das von Lehrer D enhardt in Burgsteinfurt eingeführte Heilverfahren für Stotterer und über dessen im Jahre 1862 gegründete Anstalt Näheres zu erfahren. Sein Heilverfahren, gänzlich verschieden von den bis jetzt angewandten Tactmethoden, ist auf das Studium des physiologischen Proceffes beim Sprechen gegründet und besteht in Uebungen der Sprachwerkzeuge, welche den Zweck haben, durch abnorme Seelenzustände dem Willenseinfluß entzogenen Muskeln auf rationelle Weise wieder unter die Herrschaft des Willens zu bringen. Mit diesen Uebungen hat er naturgemäß eine psychische Behandlung verbunden, durch welche der Stotterer volles Vertrauen zu sich und zu feinem Sprachorgane erhält. Sein Verfahren wurde auf Ansuchen der Cultusministerien in Dänemark und Schweden von ihm den betreffenden Staaten überliefert und in den dortigen Königlichen Taubstummen-Anstalten eingeführt. Auch werben ihm laut Erlasses des König!. Preußischen Kriegsministeriums in Berlin feit längerer Zeit sämmtliche Stotterer aus den Unterofficier - Schulen und Militär - Waisen - und Erziehungs-Anstalten rc. zur Cur überwiesen, worüber er viele Zeugnisse aufweisen kann. Arme Personen, welche ein Armuthsattest beibringen, finden unentgeltliche Aufnahme in derAnstalt. Während seines Aufenthaltes in Berlin haben sich die Herren Redacteure der Norddeutschen Allg. Zeitung" (Art. in Nr. 191 u. 2u5. — 1874), < „Vossischen Zeitung", (Art. in Nr. 147 u. 205),' „Spener'schen Zeitung" (Art. in Nr. 338), „Volks- Zeitung" (Art. in Nr. 190), „Montags-Zeitungs" in Nr. 33 und der „Post" in Nr. 143, welche sich zum Theil persönlich von der Güte seines Heilverfahrens zu überzeugen Gelegenheit hatten, lo» benswerth über dasselbe ausgesprochen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 13. März. Die vor einigen Monaten in Ihrem geschätzten Blatte erwähnte von den Rabbinern in Pilsen und Saaz Sr. Excellenz dem Minister für Cultus und Unterricht überreichte Petition, die einen durchaus unberechtigten Gewissenszwang und eine mit den Staatsgrundgesetzen durchaus nicht vereinbare Bevormundung der jüdischen Gemeinden intendirte, und deren Gewährung für die gesetztreuen Juden Oesterreichs höchst nachteilige Folgen herbeigeführt hätte, ist abschlägig beschieden worden, wodurch die jüdischen Interessen von der hohen Regierung in einer den tatsächlichen Verhältnissen wie den Principien des Rechtes vollkommen entsprechenden Weife gewahrt wurden. Frankreich. Paris. Monatsbericht (Februar) der „All. Jsr. Univ." (Schluß.) Jcb werde mich hier nicht über die von mir im Namen des H. Baron v. Hirsch für die türkischen Flüchtlinge ergriffenen Dispositionen ver-

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