Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1878)
- Date
- 1878-03-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1313 Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Mainz. Unter der Ueberschrift „das Rabbinersemrnar zu Breslau" macht der geistvolle Redacteur des „Univers Israelit' > geleamtlich! einer Besprechung des jüngsten Jahresberichts der Anstalt folgende treffende Bemerkung: „Wir haben in dem Verzeichniß der Lehrfächer vergebens irgend eine Erwähnung der Poskim gesucht. Im vergangenen Jahre sah man noch den Joreh Deah von Dr. Grätz angeführt (!) das Fehlen dieses für die Kenntnis; unseres Cultus so unabweisbaren Gesetzbuches ist ein sehr trauriges Zeichen von den Fortschritten des Seminars in den reformistischen Bestrebungen und in den Doctrinen der Verleugnung. Wir haben jedoch schon im vergangenen Jahre gesagt: „Es würde vielleicht besser sein, sie (die Schüler) mit dem Joreh Deah unbekannt zu lassen; rrpp utm" Verdient dem der unsterbliche Rabbi Joseph-Karo nicht so viel Achtung und Ansehen in einer rabbinischen Schule wie Xenophon und Plato, Homer und Cicero? „Im vergangenen Jahre haben wir einen Widerspruch in einer Arbeit des SeminardirectorS erwähnt. Wir haben mit den höflichsten Worten gebeten, denselben uns zu erklären, und haben von ihm mit vollkommener Hochachtung gesprochen. Er hat uns keiner Antwort gewürdigt. Ein anderer Rosch Jeschiba, zum Beispiel Hillel, würde sich ohne Zweifel unserer Beachtung gegenüber weniger stolz gezeigt haben, als Herr Dr. Lazarus." Burgpreppach (Unterfrankrn). Im Interesse einer für das Judenthum wichtigen Angelegenheit ersuche Sie hiermit, einen Aufruf, den unser verehrter Herr Rabbiner in seinem District circuliren ließ, zu veröffentlichen. Geehrte, edle Glaubensgenossen! Der Unterzeichnete fühlt sich verpflichtet, in einer äußerst wichtigen und dringenden Angelegenheit sich mit einer innigen und ergebenen Bitte an Sie zu wenden, Sie zu ersuchen, es möge Jeder nach dem Verhältnisse der Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, ein Schärflein beitragen, auf daß ein Unternehmen, das nur den edelsten Absichten sein Entstehen verdankt und das sich eines langjährigen, segensreichen Wirkens rühmen kann, auch für' die Zukunft in der Bethätigung dieses heilsamen Einflusses nicht gehemmt oder gar unterbrochen werde.! In Bamberg wurde von verschiedenen edlen! und opferbereitwilligen Glaubensgenossen im Jahre! 1866 ein Verein gegründet mit der Tendenz, braven, armen, jüdischen Soldaten, die sich dort in j Garnison befinden, die Mittel für Koscherkost zu verabreichen. Trotz der vielen Hindernisse, die hier zu besiegen waren, trotz der kritischen Verhältnisse, die in Folge des deutsch-französischen Krieges eingetreten, indem nämlich die Kasse des Vereins so stark in Anspruch genommen wurde, daß die disponiblen Mittel desselben nicht nur erschöpft wurden, sondern daß er selbst gezwungen, sich eine bedeutende Schuldenlast aufzubürden, trotz all' dieser Schwierigkeiten, die die Existenz des besagten Vereins so sehr bedrohten, ist es doch der unermüdeten Thätigkeit und der Begeisterung seiner Vorstände gelungen, all' jene Unannehmlichkeiten zu beseitigen und bis heutigen Tages das Ziel, das man sich gesteckt hatte, mit rastlosem Streben zu verfolgen. In der jüngsten Zeit ereignete es sich aber, daß stets so viele jüdische Soldaten, welche die Unterstützung und die Hilfe des Vereins in Anspruch nahmen, in der dortigen Garnison vorhanden waren, daß der Verein mit bestem Willen nicht mehr die Wünsche all' dieser Petenten erfüllen kann. Unter diesen Soldaten, die größtentheils aus unserm Kreise, aus Unterfranken, sich rekrutiren, sind sehr viele, die nie vorher Speisen, die das Religionsgefetz den Israeliten zu genießen verbietet, gekostet haben. Wenn wir nun verpflichtet sind, jedem Glaubensgenossen ohne Unterschied Mittel und Gelegenheit zu bieten, seiner Religion gemäß leben zu können, so ist unsre Verpflichtung eine um so größere und heiligere, nach Kräften dazu beizutragen, daß unsere jüdischen Soldaten, indem sie dem Vaterlande den vorgeschriebenen Dienst leisten, nicht gezwungen werden, dies ausführen zu müssen mit dem Bewußtsein, welches das Gewissen so tief verletzt, daß sie während ihrer dreijährigen Dienstzeit Speisen, die den Israeliten nicht erlaubt sind, zu genießen haben. Unsre hohe Staatsregierung hat in gerechter Würdigung, daß der Staat bei 'den Ansprüchen, die er an jeden Bürger stellen muß, so vie als nur irgendwie möglich, das religiöse Leben der verschiedenen Confessionen zu berücksichtigen verpflichtet ist, in höchst toleranter Weise die Israeliten vom Speisen in der Menage dispensirt. Sorgen wir nun, daß diese humane Bestimmung unsrer Staatsregierung bei vielen jüdischen Soldaten nicht wieder illusorisch wird, indem sie nicht die nothwendigen Mittel besitzen, um die ziemlich bedeutenden Kosten, die hiedurch verursacht werden, bestreiten zu können. Wir geben uns daher der an-