Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1878)
- Date
- 1878-03-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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259 kauf betraut, selbst für den Transport vom Schlachthaus in die Verkaufslocalitäten nur Plomben, welche den sichersten Verschluß bilden und jede Täuschung unmöglich machen. Die Anwendung dieser Plomben,' welche durch die verbesserten Plombirzangen leicht und billig herzuftellen sind, dürften daher allen Gemeinden und O’ünw, die, wie es auch ihre Pflicht ist, Werth darauf legen, daß das als -ibo verkaufte Fleisch auch in der That -!teo sei, dringend zu empfehlen sein. (Man sehe das Inserat, Plombirzangen betreffend, in dieser Nummer. Eppinghofen, 4. März. Von hier wird der „Rh.-u Ruhr-Ztg." Folgendes gemeldet: Vor circa 8 Tagen umstanden einige christliche Frauen spät Abends ein auf der Straße stehendes Kind, ein Mädchen, welches ihnen weinend mittheiite. daß es hier um Bahnhofe ausgesetzt sei, und seine Mutter auf einer anderen Station verloren habe. Es kamen noch mehrere besonders fromme und sehr wohlhabende Frauen hinzu, die sich die HilfSlosig- Leit des Kindes erzählen ließen und dasselbe bedauerten, aber keine wußte Rath, und keine machte Miene, sich desselben näher anzunehmen und für ein Unterkommen für die Nacht zu sorgen Auch ein hier wohnender Jude M. kam hinzu und hörte des Kindes Noth. Ohne sich länger zu bedenken führte er dasselbe in sein Haus, gab ihm Obdach und Speise und hat es noch heute in Pflege, da die Mutter des Kindes noch nicht gefunden ist. Die edle That des Juden ist um so verdienstlicher, weil derselbe selbst eine starke Familie, bestehend aus 13 Personen, hat, die der Vater alle noch versorgen muß. Bei Einführung des Kindes in sein Haus bemerkte er seiner Frau gegenüber, die ihm Vorstellung machte, daß sie ja selbst viele Esser hätten : „Koche nur ein paar Kartoffeln mehr, dann wird die Kleine schon mit satt werden." Königsberg. Dem siebenzehnten Jahresbericht des isr. Waisenhauses zu Königsberg in Pr. entnehmen wir: Im Laufe des verflossenen Jahres sind sieben Zöglinge neu in die Anstalt ausgenommen worden, während vier dieselbe verlassen haben. Es hat sich demnach die Zahl unserer Zöglinge gegen das Vorjahr um drei vermehrt und erhalten gegenwärtig 24 Waisen (17 Knaben, 7 Mädchen) Unterhalt und Erziehung in der Anstalt, während wir für eine Waise seit 2 Jahren einen ansehnlichen Erziehungs-Zuschuß zahlen. Der Magistrat hat je für die drei ältesten Knaben und zwei ältesten Mädchen unserer Anstalt freien Schulbesuch gewährt, sowie der Vorstand der Synagogen-Gemeinde sämmtlichen Zöglingen unentgeltlichen Religions-Unterricht zu Theil werden ließ. Neben dem Besuche der öffentlichen wie der Religionsschule werden in den festgesetzten Arbeitsstunden von dem Inspektor der Anstalt die häuslichen Arbeiten der Zöglinge überwacht, der überdies verpflichtet ist, schwächeren Schülern die erforderliche Nachhilfe angedeihen zu lassen. Die Zöglinge der Mädchen-Abtheilung, welche, soweit es sie nicht im Schulbesuch und in der Anfertigung der Schularbeiten stört, auch zu allen häuslichen Verrichtungen angehalten werden sollen, erhalten außerdem einen Privatunterricht in weiblichen Handarbeiten. Die Einnahmen betrugen 16,4;0Mk., die Ausgaben 13,644 Mk.; die Anstalt hat ein Vermögen von 80,142 Mk. Kollmar, 1. Febr. Durch die französischen Blätter ging neulich folgende Mittheilung der Zeitschrift „Famille de Jacob" zu Avignon: „Die jungen elsässischen Israeliten, Zöglinge des rabbinischen Seminars zu Paris, begaben sich während der letzten Feiertage auf Besuch zu ihren Eltern. Die preußische Verwaltung befahl ihnen aber sofort, den heimischen Boden zu verlassen, und mußten deßhalb diese Jünglinge auf die ersehnten Familiengenüsse verzichten." Die Redaction des „Isr. Els.-Lothr." macht hierzu folgende Bemerkung: „Nachdem wir uns nun an gehöriger Stelle hierüber erkundigt haben, können wir der Redaction obiger Zeitschrift sagen, daß so lange sie keine Namen oder bestimmte Thatsachen anführen kann, ihre Correspondenz ziemlich gewagt erscheint. Die kaiserlichen Behörden gewähren allen Optanten, die von keiner diesseitigen Verurtheilung betroffen sind, so oft man darum einkommt, Aufenthaltserlaubnisse von mehrere Wochen sogar. Wir bitten den Herrn Rabbiner von Avignon, und zwar zur Beruhigung seiner betr. Leser, um eine desfaüsige Berichtigung des besagten Artikels." Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wie«. Herr Baron Eduard v. Todesco hat zur Erinnerung an seinen verstorbenen Sohn Hermann dem Vorstande des israelitischen Waisenhauses 50,000 fl. in Communal-Anlehens-Obligationen mit der Widmung übergeben, daß die Zinsen des Kapitals zur Errichtung von zehn bis zwölf Stistungsplätzen für Waisen von 16 bis 18 Jahren, die bereits aus dem Waisenhause ausgeschieden worden, verwendet werden. Nach den statutarischen Bestimmungen des Waisenhauses verbleiben die