Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1878)
- Date
- 1878-03-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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eingetreten, die in erster Reihe in der Sorge um die Zukunft der prachtvollen Reformsynagogen zum Ausdruck kommt. — Die Deroute ist eine so vollendete, daß sie nicht mehr vertuscht werden kann und nun in allen Variationen zu Tage tritt. Auf der einen Seite klagt man über die zunehmende Religionslosigkeit, obwohl doch zunehmende Religionslosigkeit nichts als die natürliche, beabsichtigte Consequenz der Reformjudenthmns von vorn herein war. Ein Großwürdenträger einer Reformgemeinde beschleunigt deren Bankerott, indem er ihn vor den gesetzgebenden Factoren prophezeit, und Himmel und Hölle erfolglos beschwört, doch ja die orthodoxen Juden zur Beisteuer für den Reformcultus zu zwingen, weil dieser sonst zusammenfiele, und sein herrlicher Tempel subhastirt würde! Eine große Ehre ist ein solches Lamento für das Reformjudenthum nicht; ein solcher Ausgang ist zu kläglich für den großen Applomb, mit dem dies Alles einst in Scene gesetzt wurde. Ein Sitz der Ehre! hoher als das Erste, ist dagegen der Boden, auf dem sich unse Heiligthum erhebt. - Eine solche Katastrophe kann ein jüdisches Gotteshaus einer jüdischenGemeinde nicht treffen. Eine solche Gemeinde erblickt die Summe alles Kiddufch Haschem eben nicht in einem monumentalen Prachtbau, der die Sehenswürdigkeiten der Stadt um eine neue vermehrt; aber sie erblickt einen flagranten Chillul Haschem in der Thatsache, daß der Vorsteher einer jüdischen Gemeinde vor dem ganzen Lande erklären muß: Unsere religiöse Opferfreudigkeit ist gleich Null, wir sind bankerott, wenn der Staat Eie Juden unserer Gemeinde nicht zwingt, den Tempel der Namen- Juden zu erhalten! So wichtig dem Juden die Stätte zur gemeinsamen Gottesverehrung ist, er erbaut sie nicht aus Anleihen, die nur die „Genehmigung der Regierung", sondern aus solchen Mitteln, welche vor allen Dingen die Genehmigung der Gemeinde selber haben, jedenfalls aber auf eine Weise, durch welche die Ehre der Gemeinde nicht gefährdet wird. Denn höher als das Allererste steht einer jüdischen Gemeinde ihre Ehre! Und sollte die Ungunst der Zeiten selbst solche aus reinen Motiven erstandene nvDja tü einmal bedrohen, so würden sich gesetzestreue Juden schämen, an den Staat mit der Jnsiniuation heranzutreten, seinen Einfluß gebrauchen zu wollen, um auf offenkundig widerrechtlichen Zwang zu erhalten, was auf natürlichem Wege unhaltbar ist. Statt an den Staat würden sie sich in erster Reihe an den bxits” mpo, an Gott, wenden, der einer n'Dja D'DtP □ wb noch nie seinen sichtbaren Beistand, versagt hat. Für das Reformjudenthum und seine Gottes-Häuser existirt diese Instanz natürlich nicht; es wird ohne Gott — fertig. So schmerzlich den gesetzestreuen Juden dieser Chillul Haschem auch berührt, der darin besteht, daß eine jüdische Gemeinde in öffentlichster Oeffentlichleit ihre Lebensunfähigkeit gesteht; er hat nichtsdestoweniger auch feine Lichtseiten. Nachdem das Reformjudenthum nun einmal die Staatsgewalten geradezu dazu gezerrt hat, in die heiligsten Interna des jüdischen Gemeindelebens einzuzreifen, und so die jeweiligen Regierungen genöthigt hat, über Angelegenheiten zu entscheiden \ deren wahre Kenntniß ihnen nothwendigerweise abgehen mußte, liegt in der Thatsache, wie sich nun das Verhältniß geändert hat, eine gar bedeutsame Mahnung der göttlichen Nemesis. Soll die Regierung nun einmal jüdische Angelegenheiten regeln, dann ist es wenigstens wünschenswert, daß volle Klarheit herrsche, und von diesem Gesichtspunkte ist es ein nicht zu unterschätzender Vortheil, wenn die gesetzgebenden Factoren den Werth oder Unwerth des Reformjudenthums aus dem Munde seiner eigenen Anwälte kennen lernen. 'Qi nny nxiaa jh Pya nxun. Wie gut oder schlecht das Reformjudenthum selbst dabei seine Rechnung findet, dafür bleibt es allein verantwortlich orr^y ht ->a-ia. Einen Gegenstand der Klage kann seinerseits der gesetzestreue Jude daher in dem Zusammensturz dieser Tempel nicht finden Wo jüdische Tempel fallen, weil sie auf unjüdischen Principien gegründet sind, hat das alte Wort seine Berechtigung: X17I *v»1 "1'OiO X^X? rv^> 'yaQ HJ’p ^DXP' ->1QIQ D’jaxi D'sy Py unn. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 8. März. Wir erlauben uns, auf einen Gegenstand aufmerksam zu machen, der geeignet ist, manchen pwao zu verhüten. An vielen Orten ist der awa - Fleisch - Verkauf in den Händen nicht-jüdischer Metzger und wird das Fleisch, um Verwechselung oder Umtausch zu verhüten, gesigelt. Selbst mit größter Aufmerksamkeit angebrachte Sigel können jedoch bei A Wendung einiger Sorgfalt entfernt und anderweitig wieder mit Sigellack befestigt werden Es ist daher eine absichtliche Täuschung bei dem seitherigen Verfahren nicht ausgeschlossen und deßhalb verwendet bereits seit 23 Jahren die Religion'sgesellschaft zu Frankfurt a. M , die nur ganz zuverlässige und dazu unter Aufsicht stehende jüdische Metzger mit dem Fleischver-