Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1878)
- Date
- 1878-02-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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188 Fragestellung eine Bemerkung zu machen. Der Herr Präsident habe zu Beginn der Berathung über Artikel 7 die Frage Vorbehalten, ob demnächst überhaupt auf die Specialberathung des Special- Gesetzentwurfes der Regierung über den Austritt der Israeliten eingegangen werden solle, oder ov gleich der vom Ausschuß zum allgemeinen Austrittsgesetz vorgeschlagene Zusatz-Artikel 7 zur Beschlußfassung gestellt werden solle. Es liege nun auch noch der Schlußsatz des Artikels 5 der Regierungsvorlage vor, der noch nicht zur Berathung und Abstimmung gebracht sei. Derselbe fei wohl materiell mitdebattirt, es dürfte aber doch wohl erforderlich sein, über diesen Schlußsatz des Artikels 5 des allgemeinen Austrittsgesetzes auch eine formelle Abstimmung hoher Kammer herbeizuführen, damit dieser Schlußsatz auch in der ersten Kammer einer Beschlußfassung unterzogen werden könne. Derselbe sei zwar wesentlich identisch mit dem Amendement des Herrn Abg. von Wedekind; allein, wenn dieses fallen sollte, so würde dasselbe formell nicht mehr der 1. Kammer zur Berathung vorgelegt werden; wenn dagegen der gleichlautende Passus der Regierungsvorlage hier abzelehnt würde, so habe die 1. Kammer noch die Möglichkeit, diesen Passus anzunehmen und damit die formelle Separirung der beiden Gesetze wieder herzustellen. Es dürfte sich also empfehlen, wenn die Beschlußfassung über Art. 7 ausgesetzt und zunächst noch der früher ausgesetzte Schlußsatz des Art. 5 zur Discussion verstellt, demnächst aber in erster Linie über den Schlußsatz des Art. 5 der Regierungsvorlage, in zweiter Linie über den Antrag des Hrn. von Wedekind, der wesentlich gleichlautend sei, und an dritter Stelle über Art. 7 des Ausschusses abgestimmt würde. Die Abstimmungen über den Absatz 3 des Art. 5, also lautend: „Auf den Austritt aus der isr. Religionsgemeinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthum findet dieses Gesetz keine An» Wendung," war vorher ausgesetzt worden und wurde dieser Absatz nunmehr gegen eine Stimme (Abg. Wilfskehl) gestrichen. Der primäre Antrag des Abg. Wolfskehl wurde gegen 3 Stimmen, der eventuelle gegen 6 Stimmen, der Antrag des Abg. Edingec gegen 4 Stimmen abgelehnt. Der erste Satz des Ausschußantrags wurde gegen 2, der zweite gegen 3 Stimmen, der dritte einstimmig angenommen. Im bereits mitgetheilten Art. 8 des Ausschußantrags fand die Ausdehnung der Bestimmungen des Artikels auf den jetzigen Art. 7 einstimmige Annahme. Der Abg. Wolfskehl beantragt eine 2. Lesung des Gesetzentwurfs. Dieser Antrag wurde jedoch, nachdem Abg. Weber darauf hingewiesen hatte, daß die Annahme des Gesetzes mit sehr großer Majorität erfolgt sei, gegen 2 Stimmen ab gelehnt. Das Gesetz im Ganzen wurde sodann gegen 1 Stimme angenommen, die Regierungsvorlage einstimmig für erledigt erklärt. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr.-Ungar. Monarchie, BrÜNN, Januar. Als Motto zu unfern Mittheilungen , die wir mit Erlaubniß der löbl. Rcdaction von Zeit zu .^eit über mährische Zustände zu machen gedenken, könnten wir füglich den Ausspruch Simones des Gerechten wählen; denn die Grundpfeiler und Stützen des jüd. Gemeindewesens waren ja immer: Thora, Awoda, Gemilus- Chassadim, und eine Gemeinde, die über tüchtige, leistungsfähige Unterrichts- und Wohlthätigkeits- Anstalten verfügt und für die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder sorgt, verdient den Ehrennamen einer Mustergemeinde. Ob nun die hauptstädtische Gemeinde, welche die größte in der Markgrafschaft Mähren ist, eine Mustergemeinde bildet, mag der freundliche Leser selbst beurtheilen, nachdem er erfahren, in welchem Zustande die „drei Dinge, auf denen die Welt beruht", sich hier befinden. Da das Studium der Thora, wie unsere Weisen sagen, Alles überwiegt, so wollen wir vor Allem sehen, wie es hier mit dem Unterrichtswesen aussieht. — Die Brünuer Gemeinde besitzt, eine Religionsschule; aber den Begriff „Religionsschule" zu definiren, ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Am Fuße des Spielberges, also am äußersten Ende der Stadt (in der Salzamtsgasse), befindet sich eine Co mmun al-Volksschule, und die Leitung dieser Schule war so freundlich, einige Zimmer anzuweisen, in welchen an Ferialtagen den Kindern israelitischer Confesfion Religionsunterricht ertheilt werden darf. Von dieser gütigen Erlaubniß Gebrauch machend, versammeln sich nun hier die jüd. Schüler und Schülerinnen sämmtlicher BrünnerVolksschulen zwei-bis dreimal in der Woche, um dem Gesetze zu genügen, welches den Religionsunterricht für obligat erklärt. — Dem unbefangenen Beurtheiler will es mindestens scheinen, als würde das ganze Ding nur als Formsache betrachtet und auch demgemäß behandelt. Das zeigt sich denn auch bei den kläglichen Resul-