Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1878)
- Date
- 1878-02-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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156 Es ist daher im Vorstande der einstimmige Beschluß gefaßt worden, beide unter Obhut des Vereines bei einem Hafner unterzubringen und die nöthigen Mittel zum Unterhalte zu bestreiten. Nach viermonatlicher mit Fleiße und Ausdauer fortgesetzter Arbeit in der Werkstätte eines unserer tüchtigsten Hafnermeister hatten sie die Fähigkeit erlangt, um die in ihrer Heimath gangbaren Hafnerartikel gut und preiswürdig verfertigen zu können und kehrten, mit Reisegeld versehen, zu ihren Familien zurück. Wien, 31. Jan. Prediger Dr. Güdemann nahm heute vor dem Untersuchungsrichter Adjunkt Waßhuber die rituelle Scheidung der Ehe eines Untersuchungshäftlings vor. Letzterer, Namens Isidor R., dessen Auslieferung vom Gerichte in Alt-Orsowa verlangt wird, erklärte, in die von seiner Gattin beantragte Scheidung zu willigen, und bat, die Cermonie hier vorzunehmen. Bei der hierüber angeordneten Commission stellte er auch seiner gleichfalls persönlich anwesenden Gattin den vorschriftsmäßig abgefaßten Scheidebrief zu und nahm unter Thränen von ihr Abschied fürs ganze Leben. Weniger entgegenkommend hat sich kürzlich ein anderer Untersuchungshäftling mosaischer Confession gegenüber dem Scheidungsbegebren seiner Gattin gezeigt. Er verweigerte beharrlich die Ausstellung des Scheidebriefes, so daß es der Frau unmöglich ist, eine neue Ehe einzugehen. Peßth Am 28. v. M. fand vor dem hiesigen Strafgerichte eine merkwürdige Gerichtsverhandlung statt. Heinrich Brecher von hier lebte mit seiner Frau 13 Jahre in glücklicher Ehe, aus welcher fünf Kinder stammen. 1873 entstanden zwischen beiden Eheleuten solche heftige Streitigkeiten, daß beide den Entschluß faßten, sich scheiden zu lassen. Der Vater übernahm die Verpflichtung für die fünf Kinder allein zu sorgen. Nach gewonnener Ueberzeugung. daß vom jüdisch-religiösen Standpunkt eine Trennung der Ehegatten nothwendig ist, vollzog Herr Rabbiner Stern zu Neu-Pesth die Ehescheidung. Auf Grund des vom genannten Rabbiner diesbezügliche ausgestellte Zeugniß verheiratheten sich beide noch im selben Jahre; Herr Brecher, der ein Fräulein Frisch heirathete, wurde von Herrn Rabbiner Samuel Brill in Pesth, und! die frühere Frau Brecher, die sich mit einem reij chen Manne, Herrn Samuel Brünauer, verehelichte,! von Herrn Rabbiner Hirsch in Alt-Ofen getraut. In Folge eines von Herrn Brecher gegen seine frühere Frau geführten Prozesses, von welcher er, da sie reich sei, einen Beitrag zur Versorgung ihrer fünf Kinder' verlangte, wurde daS Gericht darauf aufmerksam, daß zwischen Beiden eine Ehescheidung ohne richterliches Urtheil vollzogen worden ist. Der Staatsanwalt erhob die Anklage gegen die beiden früheren Ehegatten wegen Bigamie, gegen Rabbiner Stern als erster Veranlasser. und gegen die Rabbiner Brill und Hirsch wegen Vorschubleistung dieser gesetzlichen Ueberschreitung. Auf die Appellation der beiden Letzten wurde vom obersten Gerichtshöfe die Anklage gegen sie aus Mangel an Thatbestand zurückgenommen, weil sie nicht verpflichtet waren, nachzuforschen, ob Herr Rabbiner St. bei Vornahme der religiösen Ehescheidung, vorher auch die staatlichen Gesetze beachtet hat. Herr vr. Schulhof, der Advokat des Rabbiner Stern, führte bei der Verhandlung unter Anderm Folgendes an: In früheren Zeiten wurden bei den Juden Ehescheidungen vorgenommen ohne jede Einmischung des bürgerlichen Gerichtes. Erst eine Verordnung der ungarischen Hofkanzlei vom 2. Nov. 1863 stellte die Bestimmung auf, daß der Vornahme einer Ehescheidung durch den Rabbiner ein richterliches Urtheil vorangehen müsse. Nach Wiederherstellung der ung. Gesetze durch die Constitution hat die erwähnte Verordnung alle Gilt- Kraft verloren, und seitdem sind keine dahinzielenden Verordnungen seitens des Ministeriums erlassen worden; somit hatte Rabbiner Stern bei der von ihm vorgenommenen Ehescheidung sich um weiter nichts als um die mosaischen Vorschriften zu kümmern. Betrachtet nun der Staat diese Ehescheidung als giltig, so fällt mithin auch die weitere Klage wegen Bigamie gegen die früheren Brecher'schen Eheleute weg. Die drei Angeklagten wurden aus Mangel an Thatbestand von der Anklage freigesprochen; jedoch , weil eine politische Verordnung übertreten worden ist, wurde Herr Rabbiner Stern zu einer Geldstrafe von 300 fl., Brecher und seine frühere Frau von je 100 fl. verurtheilt. Alle drei haben Appellation angemeldet. England. London. Bor Kurzem starb Herr Salomon Almosnino, Secretär der portugiesischen Gemeinde, eine in der hiesigen Gemeinde allgemein beliebte Persönlichkeit im Alter von 85 Jahren. Das Amt eines Secretärs versah der Verstorbene 50 Jahre lang mit großer Hingebung und Gewissenhaftigkeit. Almosnino stammte von einer alten spanischen Familie ab. Gleich seinem Vorfahren Don Abraham Almosnino, welcher vor 400 Jahren als