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Der Israelit · 1878-02-13 · Heft 7 (13.2.1878) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 7 (13.2.1878)
Date
1878-02-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Konferenz zusammentreten werden, müssen auf die Lage der Dinge in Bulgarien aufmerksam gemacht und ersucht werden, dahin zu wirken, daß unsre Glaubensgenossen nicht der bulgarischen Willkür und Barbarei schutzlos überantwortet seien. Mögen daher unsre einflußreichen Glaubensgenossen in Deutschland, Oesterreich, Frankreich, England und Italien es nicht verabsäumen, den Vertretern der genannten Mächte die Sache unsrer bedrohten Brüder in Bulgarien an das Herz zu legen. Es sollte uns freuen, recht bald von derartigen Schritten Kunde geben zu können. Auch wir werden nicht verfehlen, soweit es in unseren schwachen Kräften steht, in diesem Sinne n"v"2 thätig zu sein. Aas Hefeh über den Austritt aus der Israel. Ueligionsgemeinde. (Verhandlungen der 2. Kammer der Stände des GroßherzogthumS Hessen am 23. Januar.) (Fortsetzung.) Abg. Wolz: Die Freiheit könne nie schaden, insbesondere aber nicht in religiösen Dingen. Er gönne den Israeliten dieselbe Freiheit, wie den Christen. Seine Sympathien gehörten den orthodoxen Juden. Der Regiernngscommissär glaube nun, daß sich blos in den Städten solche orthodoxe Gemeinden gebildet hätten. Dem könne er nicht beistimmen. Er sei vielmehr der Ansicht, daß im ganzen Reiche fast sämmtliche Gemeinden orthodox seien, während gerade in den genannten Städten man die orthodoxen Juden zwinge sich zu separiren. Durch diese Separirung sei für diese Juden eine Doppelbesteuerung eingetreten. Sie müßten einmal an den Lasten der Hauptgemeinden mit tragen helfen und dann noch die Mittel zur Bestreitung ihres eigenen Cultus aufbringen. Dem müsse man abhelfen.' Abg. Hirschhorn (Israelit aps Gießen): Er stehe nicht auf dem Standpunkt des Abg. Wolfskehl und werde deßhalb dem Ausschußantrag zustimmen. Er müsse zugestehen, daß eine gewisse Jnconsequeiiz darin liege, daß man für die Israeliten transitorische Bestimmungen treffe. Mit 5 Jahren werde für die zurückbleibenden Gemeindemitglieder unter allen Umstanden eine Erleichterung eintreten. Bei politischen Gemeinden seien die Verhältnisse ge' ade so gewesen, wie man es fetzt bei der hiesigen isr. Gemeinde schildere. Auch dort habe die Regierung ihre Zustimmung gegeben. Wenn sich solche polititsche Gemeinden auflösten, hatte der Staat, der doch auch hier das Anlehen concedirt habe. keine Verpflichtung dafür einzutreten. Der Abg. Wolfskehl habe ein weiteres staatliches Interesse dabei erblickt, daß der Untergang der jüdischen Gemeinde bevorstehe. DaS sei nicht richtig. Wenn diese Gemeinde untergehe, so zweifle er keinen Augenblick daran, daß eine neue entstehen würde und damit wäre das staatliche Interesse gewahrt. Er habe kein Mitleid mit den Gläubigern, sie hätten sich sagen müssen, daß. sie ihr Capital auf unsicherem Boden aufbauten. Diejenigen, die trotzdem ihr Geld hergegeben hätten, brauchten dem Staat keinen Vorwurf zu machen, sondern müßten sich den Nachtheil selbst zuschreiben. Ein großer Theil der Gläubiger hätte übrigens sein Capital.aus Theilnahme für den Bau eines Gotteshauses hingegeben. und diese dürfe man gewiß nicht entlasten. Er wolle übrigens darauf aufmerksam machen, daß ein Theil der Mitglieder der Gemeinde in Darmstadt schon separirt gewesen sei, als man den Neubau beschlossen habe. Es sei nun nicht mehr wie billig, daß man Leute, die schön zur Zeit der Contrahirung der Schuld nur gewissermaßen passive Mitglieder der Gemeinde gewesen seien, jetzt an der Tilgung auch nicht mehr heranziehe. Abg. Edinger: In dem Princip sei wohl alles damit einverstanden, daß keinerlei Gewissenszwang Platz greifen dürfe. Es könnte für eine Gemeinde nicht förderlich sein, daß sie Elemente festhalte, welche ihr nicht geneigt seien, wenn also die Separirung bereits stattgefunden habe und nun das vorliegende Gesetz die Freiheit des Austritts gestatte, so werde die Synagoge besser blühen als seither. Die Sache habe aber auch eine eminent finanzielle Bedeutung. Die Regierung habe den Budgets der isr. Gemeinde ihre Zustimmung erlheilt und liege deßhalb derselben die Verpflichtung ob, Vorkehrungen zu treffen, gegen solche Vorkommnisse , wie sie'hier in Darmstadt in Aussicht ständen. Das Verhallen des Darmstädter Vorstands sei gerechtfertigt gewesen. Man habe gesucht, den Gottesdienst mit großen Opfern zu reformiren. Wenn dies mißglückt sei. so sei das dem Einfluß einiger Weniger zu danken. Uebrigens wolle er zur Beherzigung folgendes Beispiel erzählen. In Cöln bestehe eine separatistische Gemeinde, welche freiwillig zu den Lasten der Gemeinde beitragen. Die Lage der Juden in Darmstadt verdiene speciell Berücksichtigung und deßhalb sei die Erstreckung der Frist ganz gerechtfertigt. Da jedoch die Stimmung im Hause der Annahme des Antrags des Abg. Wdlfskehl nicht günstig sei,

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