Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1878)
- Date
- 1878-01-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XIX. Jahrgang. Erke Beilage zu Nr. 5 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Mühlhansen (Elsaß). Das hier erscheinende „JSr. Elsaß » Lothringen" oder I^Isaoe ^vrrains israelit«, veröffentlicht nachstehendes, erst setzt von Herrn Oberrabbiner Weil in Colmar ihm mitgetheiltes Rescript: „Straßburg, den 28. Februar 1876. Auf die Eingabe vom 6. December v. Js. erwiedere ich ergebenst, daß ich durch Verfügung vom heutigen Tage veranlaßt habe, daß den isr. Lehrern und Schülern der zum niedern*) UnterrichtSwesen gehörigen Schulen dortselbst, der Besuch des vormittägigen Hauptgottesdienstes am Sabbat, in den von Ihnen bezeichneten Stunden ermöglicht werde. Die in Ihrem Berichte enthaltene Bemerkung, daß in der Ferienordnung vom 24. Mai 1875 das Laubhüttenfest unberücksicht geblieben sei, beruht auf einem Jrrthum, da im § 3 dieser Ferienordnung, für die Zeit des Laubhüttenfestes neun Tage Ferien angesetzt sind. Den isr. Schülern des Lyteums ist gestattet, an den hohen jüdischen Feiertagen die Schule nicht zu besuchen und an den Samstagen sich des Schreibens zu enthalten. Auch sind mit Rücksicht auf sie die Hebungen im Zeichnen und Schönschreiben auf die Tage von Montag bis Freitag verlegt. Weitergehende Zugeständnisse würden die Ordnung der Schule stören und die isr. Zöglinge des Lyceums hindern, mit ihren christlichen Mitschülern gleichen Schritt in Leistungen und Aneignung von Kenntnissen zu halten. Der Ober-Präsident von Elsaß-Lothringen, I. V.: Ledderhose. An den Hrn. Ober-Rabb. Weil, Hochwürden in Colmar." Rumänien. Bukarest. Da die Rumänen nun eine unabhängige Nation mit Kriegslorbeeren geworden sind und für diese Umwandlung die Anerkennung Huropa's wünschen, denken sie mit Schrecken daran, daß man für diesen Liebesdienst von ihnen die Beseitigung der intoleranten Bestimmungen gegen die Inden verlangen wird. In dieser Beforgniß schreibt man der „Pol. Corr" aus Bukarest. 1. Januar: „Die Judenfrage wird in hö- *) Zum niederen Unterrichtswesen gehören: 1. die Seminarien, 2. die Präparandenschulen, 3. die höheren Töchterschulen, 4: die Mittelschulen, 5. die Fortbildungsschulen, 6. die Elementarschulen, 7. die Kleinlinderschulen. (§ 2 der Verordnung vom 10. Juli 1873). Redaction des I. E. L. Heren politischen Sphären heute lebhafter denn je ventilirt. Die Anschauungen über diese Frage in diesen Kreisen läßt sich dahin präcisiren, daß man sich unmöglich der Ueberzeugung verschließen könne, daß bei einem künftigen Congresse, auf welchem die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens zur Sprache kommen wird, auch Artikel VI. der damaligen Landesverfassung werde in's Auge gefaßt werden müssen. Dieser Artikel bestimmt bekanntlich , daß alle Ausländer „christlichen Glaubensbekenntnisses" bas rumänische Bürgerrecht erwerben können. Daß die Constituante im Jahre 1866, die diese Verfassung einbrachte, bei der obigen Bestimmung wever die Türken noch die Japanesen im Auge hatte, bedarf keiner näheren Ausführung. Was mit der so gearteten Fassung der betreffenden Verfassungsbestimmung beabsichtigt wurde, ist evident. Wohl erkennt man setzt aber, daß im Fundamentalgesetze eines „freien" unabhängigen Staates ein solcher Anachronismus länger nicht bestehen könne. Hiermit ist die Judenfrage so ipso auf's Tapet gebracht. Die Rumänen machen jedoch aus dieser Frage durchaus keine Religionsfrage, wenngleich dieselbe ihnen aus socialen und ökonomischen Gründen die größten Besorgnisse einflößt. Das für commercielle und industrielle Coneurrenz noch ganz unvorbereitete rumänische Volk fürchtet sich vor einem Elemente, welches eben in Handel und Wandel vußerordentlich gewandt, rührig und thatkräftig ist und überdies auch noch über einen großen Theil des klingenden Capitals in Europa verfügt. Man befürchtet, daß Rumänien, eben erst aus einer Basallenschaft losgekommen, in eine andere neue verfallen würde. Der „Mn weitesten vorgeschrittene Theil des Landes, die Intelligenz und wohl auch ein großer Theil der Bevölkerung würden gerne zustimmen, wenn ausnahmsweise denjenigen Juden, welche seit Generationen im Lande ansässig sind und sich um dasselbe Verdienste erworben haben, die politische Gleichberechtigung zuerkannt werde. Namentlich ist man in dieser Richtung den spanischen Juden überaus geneigt. Allein jeder Versuch, die Emancipirung als ein allgemein giltigeK Princip auf.ustellen, dürfte kaum auf einen siche-; ren Erfolg rechnen können. Zur Rechtfertigung! dieser Perspective dient der Hinweis auf den so-! cialen und volkswirthschaftlichen Zustand der Mol-! dau, welcher zunächst als Argument für die Angst! vor der Ueberfluthuug durch das jüdische Element j angerufen wird."