Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1878)
- Date
- 1878-01-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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76 jung per 100 fl., Anselm Freiherr von Rothschild zur Errichtung einer Waisenstiftung 150,000 fl., wovon 2 Drittheile des Erträgnisses an Waisen christlicher und ein Drittheil an solche jüdischer Confession zur Vertheilung kommen. Der achte Abschnitt, der die Ueberschrift „CultuS" trägt, veranlaßt uns zu sehr erheblichen Wahr» urhmungen. Zunächst sind die Tabellen, welche von Religionsübertritten handeln, von bedeutsamem Momente. Wir erfahren: Im Jahre 1874 traten aus der römisch - katholischen Kirche zum Judenthume über: 22 Männer, 39 Frauen, im Ganzen 61 Individuen, deren 49 ledigen Standes waren, aus der evangelischen Kirche 3 Männer und 3 Frauen, aus der griechisch-katholischen Kirche trat eine Frau zum Judenthvme über. Dagegen sind aus dem Judenthum zu anderen Confessionen üb.ergetreten: 13 Männer, l5 Frauen, alle ledigen Standes, und erklärten sich confessionslos 23 Männer, 8 Frauen, im Ganzen 31 Individuen, wovon 22 ledigen Standes. Im Jahre 1875 traten zum Judenthume über: 49 Katholiken, 6 Evangelische, aus dem Judenthume zum Katholicismus traten über 20, zur Evangelischen 7, confessionslos wurden 28. Im Jahre 1876 traten aus der römischkatholischen Kirche zum Judenthume 44, aus der evangelischen 5 Individuen über, aus dem Judenthume traten 24 zu anderen Confessionen über, 17 erklärten sich confessionslos. Aus dem Berichte über den Centralfriedhof verdient das Uebereinkommen mit der isr. Cultusgemeinde hervorgehoben zu werden. Der Bericht sagt: Die Verhandlungen verzögerten sich aus dem Grunde, weil durch die rituellen Bestimmungen der Israeliten über die Bestattung ihrer Leichen die Feststellung des Werthes der abzutretenden Grundfläche erschwert wurde. Diese Bestimmungen gestatten nämlich nicht die Exhumirung einer Leiche und es kann daher nicht wie bei den christlichen Confessionen nach einem gewissen Zeiträume jedes gemeinsame und selbst jedes Einzelgrab, mit Ausschluß der Grüfte, neu belegt und aus der Benutzung der Grundfläche wieder ein Erträgniß erzielt werden. Aus diesem Grunde wäre es nicht unbillig gewesen, den Werth der an die israelitische Cultusgemeinde zu überlassenden Grundfläche zu kapitalisiren. Nach einer von der städtischen Buchhaltung angestellien Berechnung würde demnach die isr. Cultusgemeinde für ein Joch 20,000 fl. zu zahlen gehabt haben. Da diese sich entschieden weigerte, auf eine solche Forderung einzugehen, und die Errichtung eines neuen Friedhofes an einem anderen Orte in Aussicht stellte, so hielt der Gemeinderath im Interesse der angestrebten Centralisirung des BegräbnißwesenS und in Würdigung der besonderen hier obwaltenden Verhältnisse an dem vorerwähnten Gesichtspunkte nicht fest und überließ der isr. Cultusgemeinde die angesuchten 30 Joch Grundfläche mit Beschluß vom 30 Oktober 1874 unter folgenden Bedingungen: die Gemeinde Wien nimmt hiefür nur den Selbstkostenpreis der Erwerbung der Grundfläche in Anspruch. Die isr. Cultusgemeinde trägt zu den Kosten der Baulichkeiten auf dem Centralfriedhofe, insoferne diese nicht einen confessionellen Charakter haben, und zu den allgemeinen Verwaltungskosten nach dem Verhältnisse des Raumes des ihr vorbehaltenen TheileS zum ganzen Friedhofe bei. Die nach den Anforderungen des Cultus zu errichtenden Bauten hat die isr. Gemeinde zu führen. Die äußere Anordnung ist erst von der Commune zu genehmigen. Sollte binnen 20 Jahren der Centralfriedhof aufgelassen werden, so erhält die isr. Culusgemeinde für jedes unbenutzte Joch so viel rückvergütet, als die Commune dafür selbst erlöst, sobald dieser Erlös nicht den Ankaufspreis übersteigt. Bei Auflassung des Centralfriedhofes verliert die Cultusgemeinde das Recht der weiteren Leichenbestaltung, doch bleibt der überlassene Grund als Ruhestätte der Todten. wenn nicht der ganze Centralfriedhof seiner Bestimmung entfremdet wird. Im Falle einer theilweiien Auflassung wird das Recht der Cultusgemeinde nicht alterirt; bei Erweiterung des Centralfriedhofes hat sie in demselben Verhältnisse an neuen Erwerbungen zu participiren. De* Vertrag wurde am 20. Juli vom Gemeinderath genehmigt. Unter dem Artikel „Armenkrankenpflege" wird unsere Aufmerksamkeit auf das von Hermann Todesko zu Weikersdorf bei Baden gegründete Hospiz gelenkt. Daselbst wurden von 1874 bis 1876 325 Personen ausgenommen, wovon 86 christlicher Confession, 239 israelitischen Glaubens sind. Im Ganzen sehen wir überall die Juden werkthätig an den Schöpfungen der Wiener Commune betheiliget und empfangen wir ein erquickliches Bild von dem interkonfessionellen Frieden und dem freundlichen Zusammenleben der Bürger verschiedenen Glaubens. Bedenkt man, daß die Juden Wiens noch ihre eigenen Armenanstalten, Waisenhäuser, Blinden - und Taubstummeninstitute, Religionsunterrichtsanstalten, Ritualbad und rituelle FleischauSschrotungen, ein großartiges Krankenhaus und zahllose humanitäre Unternehmungen aus eigenen Mitteln bestreiten, ohne eine Subvention von Seiten der Commune dafür in Anspruch zu nehmen; so muß man der unermüdlichen Opfer- Willigkeit der hiesigen Glaubensgenossen den Zoll der Anerkennung, ja der Bewunderung entrichten.