Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1878)
- Date
- 1878-01-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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von den Rednern ausgeführt, daß Sie Frage über die Mitberechtigung der Juden zum Genüsse der Stipendien aus der Gegenwart heraus zu beurteilen sei; da nun gegewärtig die Juden mit den Bekennern der christlichen Confession politisch gleichberechtigt und zum Erwerbe des städtischen Bürgerrechtes befähigt geworden, mithin in der Lage seien, dem stiftungsgemäße Erfordernisse, Bürgersöhne zu sein, zu genügen, so seien ihnen anch die Stipendien nicht vorzuenthaltcn, vorausgesetzt, daß sie im gegebenen Falle über jenes Erforderliche sich auszuweisen vermögen. Sie stehen in Beziehung auf die Berechtigung zu dem Stipendiengenusse denjenigen Christen gleich, welche zur Zeit der Errichtung der Stiftungen nicht Bürgcrsöhne waren und daher zur Perception der Stipendien nicht gelangen konnten, sobald aber das Erforderniß der Bürgerrechtsgewinnung in der Person ihrer Väter erfüllt wurde, auch die Fähigkeit, die Stipendien zu beziehen, erwarben. Es sei eine durch nichts gerechtfertigte Unbilligkeit, die Juden anders zu behandeln, als jene Christen. Nur dann, wenn der juristische Beweis geliefert wäre, daß die Stifter die Absicht gehabt haben, die Juden , von dem Stipendiengenusse auszuschließen, sei denselben die Berechtigung dazu abzusprechen. Nun sei zwar so viel anzuerkennen, daß eine solche Absicht bei den Besitzern wahrscheinlich vorgewaltet habe; die feste juristische Ueberzeugung, welche nur aus falschen Thatsachen, welche mit Nothwendigkeit auf die beregte Absicht der Stiftung Hinweisen, sich construiren lasse, liege aber nicht vor. Den Juden sei durch die Aufnahme der sie ausschließenden Bestimmung des § 13 des Regulativs Unrecht geschehen und der Herr Minister für die geistlichen Angelegenheiten sei befugt und verpflichtet, das Unrecht durch Beseitigung der fraglichen Bestimmung gut zu machen. — Die Commission | beschloß mit 9.gegen 4 Stimmen Ueberweisung der ' Petition zur Berücksichtigung. (Jsr. Wchschr.) (Siehe Artikel Berlin, 9. Jan.) Altona, 8. Januar. Am Sonntag fand hier! die diesjährige Generalversammlung der man j eO"-in rwD cpjpdn rwrvftatt Nachdem der Prä-! ses des Vereins dem Andenken des verstorbenen - Vorstehers Be ith einige ehrende Worte gewidmet,! wurde der Rechenschaftsbericht vorgelegt. Der! Zweck des Vereins hilfsbedürftige isr. Familien? zu den D’^n zu unterstützen, wurde auch im j vergangenen Jahr erfüllt, indem 29 verschiedene j Haushaltungen Geldunterstützungen erhielten. Soj dann wurden die Wahlen vorgenommen, deren Er«! gebniß die Wahl der Herren Möller und! Weyer war.! | Es ist nur zu wünschen, daß der Verein recht! viele Gönner fände, die ihn in seinem Wirken j unterstützen.! Breslau. Der Redacteur der „Schlesischen j Volkszeitung" hatte in einem gegen das Treiben! der Schacher- und Talmudjuden gerichteten Artikel diese Kategorie beschimpft und war demzufolge! wegen öffentlicher Beschimpfung der jüdischen Re^; ligionsgesellschaft auf Grund des §166 des Strafj gesetzbuchs angeklagt worden. Das Appellations-! gericht zu Breslau verurtheilte den Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe, und die von diesem eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde. in welcher er be-! tonte, nicht die jüdische Neligionsgesellschaft, son-! dern die Schacher- und Talmudjuden als verschie-! dene Richtungen innerhalb des Judenthums beschimpft zu haben, wurde vom Obertribunal durch Erkenntniß vom 25. October 1877 zurückgewiesen, indem es mvtivirend ausführte: „Ob unter den Schacher- und Talmudjuden, von welchen in dem Artikel die Rede ist, nur verschiedene Richtungen innerhalb des Judenthums oder ob darunter die ganze jüdische Religionsgesellschaft zu verstehen sei, ist eine Auslegung- und insofern eine Thatsachenfrage, deren Beantwortung von der Nichtigkeitsbeschwerde nicht mit Erfolg angegriffen werden kann, falls die von den Jnstanzrichtern für ihre Auslegung geltend gemachten Gründe nicht über das thatsächliche Gebiet hinausreichen, was hier nicht der Fall ist." England. London. Die „Londoner RettungsgeseUj schüft" hat dem 16jährigen Fräulein Wernon Bussel und ihrem Reitknecht Samuel Isaaks AnerUnnungsmedaillen für folgende rühmenswerthe That verliehen: Am l.December v. I. wurde ein Schiff an der Küste Schottlands zerschlagen. Fräulein Bussel erfuhr davon, bestieg ihr Pferd und jagte im Galopp in Begleitung ihres Reitknechtes an den Ort des Unfalls. Hier angekommen, erblickte sie, 109 Meter vom Ufer entfernt, ein umgekehrtes langes, flaches Schiff mit Passagieren, die, um nicht zu ertrinken, sich mit den Händen am Schiffe festhielten und jämmerlich um Hilfe schrieen. Das junge Mädchen eilte, ohne sich zu besinnen, auf dem Pferde in's Meer, gelangte zu den Unglücklichen und rief ihnen zu, daß sie sich am Pferde, am Sattel. an ihren Kleidern festhalten sollten. Auf diese Art rettete sie einige der Schiffbrüchigen. Ihr Reitknecht rettete die übrigen auf dieselbe Weise, einen nach den andern. (W. Jsr.)