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Der Israelit · 1878-01-09 · Heft 2 (9.1.1878) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 2 (9.1.1878)
Date
1878-01-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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24 Wüstung, als daß man sie in eiteler Sicherheit einschlafen und sie glauben laßt, der CultuS sei lebendig, während er in Wirklichkeit tobt ist, und tobt durch ihr eigenes Verschulden. Nichts hindert die 6 oder 7, daß sie sich zu den gottesdienstlichen Stunden versammeln, daß man ihnen den Tempel zu diesen Stunden öffne, daß jeder sein Gebet für sich allein spricht; daß aber die Gleichgiltigen deshalb nicht glauben, der öffentliche Gottesdienst finde Statt, sondern im Gegentheil erfahren, daß sie ihn verhindert haben. Viele unserer Gebete würden übrigens bei einer Versammlung, die eben keine ist, keinen Sinn mehr haben, Sie zerstören selbst den organischen Zusammenhang des öffentlichen Gottesdienstes; wie werden Sie es, um nur ein Beispiel anzuführen, am n2& machen, um 8 Leutt zur mm aufzurufen? Ich würde . . . Mit dem nun folgenden Satz bricht der Brief so plötzlich ab, daß die Vermuthung nahe liegt, die Redactionsscheere habe ihre Objectivität hier verloren, was uns veranlaßt, sie wenigstens bis dahin anzuerkennen. Herr Grand-Rabbin Mvog vonMühlhausen beschränkt sich darauf das Irrige der Erklärung des citirten Satzes zu constatiren. und auf Tossaphot Megillah 23 zu verweisen. Am Ausführlichsten ist schließlich Herr Grand- Rabbin Isidor von Paris. Da jedoch die Auffassung desselben im Wesentlichen denjenigen seiner Herren Collegen entspricht, so können wir von einer Mittheilung seines Gutachtens hier abstehen. Bon Interesse ist nur der Schlußsatz, in welchem der Herr Grand-Rabbin von Frankreich, den Nachweis der Jrrthümer seines Herrn Collegen, mit der Anerkennung der frommen Intentionen und des Eifers für die heilige Sache des Judenthums überzuckert, welche den Irrenden geleitet, resp. verleitet hätten. Diese Anerkennung, gespendet, anläßlich eines so flagranten -re^n njjff, ist nun der Strohhalm, an welchen sich der Herr Redacteur der famille de Jacob in einer Weise klammert, die zu komisch ist, als daß wir sie ganz mit Stillschweigen übergehen sollten. — Derselbe ist von seinem Jrrchum, trotz des einstimmigen Berdietes seiner AmtSgenossen, nicht überzeugt, und steigert ihn noch, indem er ihn durch weitere Citate aufrecht zu erhalten sucht. Trotzalledem aber sagt Herr Grand-Rabbin Moffe zum Schluffe: „Durch den vorstehenden Brief des Herrn Grand-Rabbin Isidor von Frankreich ist die Frage entschieden. In dem Augenblick. wo unsere erste Autorität, die von uns vorgeschlagene Aeuderung nicht billigt, ist daran nicht mehr zu denken. Wir haben uns nur ehrerbietigst zu beugen vor der Meinung unseres ersten Vorgesetzten . und derjenigen der Mehrheit der ehrwürdigen Grand-Rabbinen von Frankreich u. s. w. u. s. w. Das heißt also: Unsere erste Autorität, das jüdische Religionsgesetz fixirt die zu einem Minjan erforderliche Zahl auf 10 Personen. Höher als diese Autorität, steht dem Herrn Grand-Rabbin, eine falsch verstandene Stelle im Tractat Sopherim, weil sie diese Zahl angeblich auf 6 Personen beschränkt. Höher als beide Autoritäten steht aber der Herr Grand-Rabbin von Frankreich, oder ein bloßer brieflicher Ausdruck seiner Meinung. — Sapienti sat. Angesichts eines so klägliichen Ausgangs, des mit so vielem Applomb in Scene gesetzten Sturmangriffs, verlohnt es sich nicht, unsere Bedenken, »die wir noch außer den oben angeführten gegen ein derartiges Attentat geltend zu machen haben, darzulegen. Die Angelegenheit ist durch das sacrifieio del’intellecto des Herrn Grand - Rabbin Moffe erledigt. ES sei uns nu: noch wlgende Bemerkung gestattet. Da wir bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal den Namen des Herrn Grand-Rabbin M. und seine Monatsschrift kennen zu lernen die Ehre hatten, so haben wir in dem Glauben, daß eS sich um die Widerlegung eines bona fide begangenen Jrrthums handele, diese Zeilen geschrieben. —Die mitgetheilte Haltung des Herrn Grand - Rabbin dem einstimmigen') Berdüt seiner Amtsgenossen gegenüber, war nicht geeignet, diese unsere Ansicht zu fördern. — Ein Blick in das uns vorliegende Marcheschvan-Heft der tamille de Jacob genügt, um uns die letzte Illusion zu nehmen. Wir verweisen nur — um irgend ein Beispiel herauszugreifen — auf die unwürdige Art und Weise wie z. B S. 56 ein ihjd carrikirt wird, um zu zeigen, weß Geistes Kinder dies ganze Organ und die von ihm vorgeschlagene Reformen sind. Der Mangel an brüderlicher Gesinnung, der einem israelitischen in Frankreich erscheinenden Journal deshalb vorgeworfen wird, weil es von vornherein Front gemacht hat gegen diese unerhörte unbegründete Neuerung, gereicht demselben nichts weniger als zur Beschämung. Mit diesem Bewußtsein können sich auch diese geschätzten Blut» 1> In einer Anmerkung wird mitgetheilt, baß auch von Herrn Grand-Rabbin M. Bigard eine zu stimmen de Antwort eingetroffen sei. — Da dieselbe jedoch nicht mitgetheilt ist, so ist es uns unmöglich, von derselben Rotiz zu nehmen. — Die überzeugende Kraft ihrer Argumente hat Herrn Grand-Rabbin Mosss jedenfalls nicht von seinem Jntellectopfrr zurückhalten können.

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