Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1878)
- Date
- 1878-01-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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23 tation solcher Gebete, die nur unter bestimmten Bedingungen und entsprechend den bestehenden Vorschriften gesprochen werden dürfen. Anderenfalls würde es sich hier nicht um einen Akt der Religiosität sondern der Irreligiosität handeln, denn das hieße dann: D en Namen des Ewig en vergeblich aussprechen!" Treffend weist der Herr Grand-Rabbin von Lille, aus Sopherim XVI. 12 nach, daß dort ebenfalls ausdrücklich für -na'sa man zehn Personen vorgeschrieben werden, woraus sich von selbst ergibt, daß der Passus, welcher X. 7 von 6 und 7 Personen spricht, sich nicht auf ^82 'n beziehen kann, ohne sich selbst zu widersprechen. — „Sie wollen nicht geschehen lassen, daß man die Tempel schließe, bemerkt Herr Grand-Rabbin Lippmann zum Schluß. Sie haben gewiß ganz Recht. Oeffnen Sie regelmäßig den Freitag Abend unck Samstag; (warum nicht täglich?) Die einzelnen Gläubigen, welche kommen, mögen, wenn es an Minjan fehlen sollte, ihr Gebet einzeln verrichten, sie werden so viel gethan haben, für die Ehre und das Interesse des öffentlichen Cultus." Herr Grand-Rabbin Vogue, Professor der Theologie am iSrael. Seminar zu Paris, weist darauf hin, wie, wenn die Sätze Tsrw vkv jd:d mm und rn'rn npiy jruo, wahr seien, sie ganz besonders bei einem so allgemeinen, alten Brauche ihre Anwendung fänden, der zudem die talmudische Halacha, den Schulchan Aruch, und den gefunden Menschenverstand für sich hätte, dem es widerstrebe , weniger als JO Personen den Charakter der Oeffentlichkeit zuzusprechen. Der Herr Grand-Rabbin von Straßburg ist auf den colossalen Jrrthum, aus der erwähnten Stelle in Sopherim die Zulässigkeit riner Reducirung der zu -nasa men erforderlichen Zehnzahl, beweisen zu wollen, nicht eingegangen, und beschränkt sich darauf die Unzulässigkeit der ganzen Beweisführung aus dem Character der D’nsm 'do zu gründen. Wenn bei dieser Gelegenheit jedoch gesagt wird, daß der Tractat Sopherim keinerlei Einfluß auf die Entscheidungen unserer Lehrer habe, so hat diese Behauptung, wie sich aus rvrarn zu 'pp niam ergibt, nur eine bedingte Richtigkeit. — Zum Schluffe theilte der Herr Grand-Rabbin von Straßburg noch mit, daß er die Gemeinden, welche nur selten die Zehnzahl aufbringen können, ermächtigt habe, die Schimone Esre mit *on -pa io» *pai und laut zu recitiren, jedoch habe er niemals die Recitation von Kadisch und Keduschah gestattet. DerHerrGrand-Rabbin vonBordeaux. nennt, nachdem er das Irrige der ganzen Auffassung nachgewiesen, die Einführung einer derartigen Aenderung eine große Neuerung, gegen welche sich die Geschichte erhebt. DerHerrGrand-Rabbin von Colmar weist auf daS bekannte Factum hin, daß Rabbi Eliefer, einen Sclaven frei machte, um die zum öffentlichen Gebete erforderliche Zehnzahl zu vervollständigen, und also sogar gegen das pentateuchische Gebot rnapa am handelte, um dieser cam mso gerecht zu werden. — Betr. der Auffassung der Stelle in Sopherim, gilt vollständig das bei dem Gutachten des Herrn Grand-Rabbin von Straßburg Erwähnte. — Wie wenig durch eine solche Neuerung das Wohl der Gemeinden gefördert werde, wird zum Schluffe durch den Hinweis dargethan, daß auf diese Weise ein Familienvater, der sich weigerte, zu den Cultuskosten beizutragen, Minjan mit seinen Haurleuten machen könne! Eines der trefflichsten Gutachten ist dasjenige, des Herrn Grand-Rabbin Qury in Toulouse; wir können es uns nicht versagen, dasselbe wörtlich mitzutheilen. „Ich beeile mich auf Ihre Frage zu antworten. Ich habe in diesem Augenblick nicht die Zeit, die Stellen nachzusuchen und zu discutiren. Zu welchem Zweck auch? Könnte das, was Sie Vorbringen, wenn es selbst dem Sinne, den Sie hineinlegen, entspräche, und anwendbar auf den Gegenstand der Frage wäre, was mir keineswegs erwiesen zu sein scheint, könnte es selbst dann, gegen eine nach Jahrhunderten zählende Tradition ins Gcwicht fallen, die sich nicht nur auf klare, präcise unumstößliche Stellen, sondern auch auf jene tiefe Kenntniß des menschlichen Herzens gründet, auf seine umfassende Erfahrung. auf jene vollendete Einsicht für die Bedürfnisse unseres Cultus, wofür unsere Chachamim, gesegnet sei ihr Andenken, so viele eklatante Beweise gegeben haben? Sehen Sie, wohin Sie tatsächlich kommen; Sie bestimmen heute 7, im Nothfall selbst 6, sie werden verhängnißvoller Weise auf l oder 2 verfallen, den Rabbiner und Chasan, welche schließlich den Gottesdienst abhalien werden, wie ein Priester dem andern die Messe liest. Der Sturz ist jäh' tpn: «3BM "na Wer gewisse Grenzen einreißt, der verfällt der Verführung. Ohne Zweifel, das Nebel ist groß, selbst in den großen Gemeinden sieht man' sich gezwungen eine gewisse Anzahl von Leuten zu bezahlen, um den Gottesdienst abhalten zu können. Aber das Heilmittel, welches Sie aufsuchen, ist schlimmer als das Nebel. Denn besser, die Gläubigen wissen, daß durch ihr eigenes Verschulden, durch ihre schuldbelastete Gleichgiltigkeit, der CultuS sinkt, zu ihrem und ihrer Kinder Schaden, damit sie sich verantwortlich wissen vor Gott und ihrer Nachkommenschaft, für diese Ber-