Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1878)
- Date
- 1878-01-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XIX. Jahrgang. Erste Leilage -« Ar. 1 -es Israelit. Leitende» « r t r r « l. Keber die zum öffentlichen Hottesdienst notwendige Aehnzahl (Minjan). L. Vor einiger Zeit regte ein in Italien erscheinendes jüdisches Blatt die Frage an, ob die zum öffentlichen Gebete erforderlichen Zehnzahl (Minjan), nicht auf Grund von D’pDisi D"tp, sich auf eine geringere Zahl beschränken lasse. Herr Grand-Rabbin Benjamin Mosse zu Avignon, geht in seiner Monatsschrift La famille de Jacob (Tischri 5638), ebenfalls auf dieses Thema ein, indem er die Frage bejaht *). Der in San Franzisko erscheinende' „Hebrew" spricht bereits in seiner Nummer vom 2. November mit Rücksicht auf diesen Gegenstand, von einer neuen Art Reform, die von Italien ausgehend, Aussicht auf wahrscheinliche Annahme habe. Obwohl nun die Realisirung dieser Aussicht tatsächlich nicht so nahe bevorstehend erscheint, als sie die letztgenannte Zeitschrift ausspricht, so dürfO es doch angezeigt sein, diesen Gegenstand in einem gesetzestreuen Blatte einer Besprechung zu unterziehen , zumal dieselbe auch manches interessante Streiflicht auf die religiösen Anschauungen innerhalb der zeitgenössischen Judenheit zu werfen geeignet ist. Von den oben erwähnten Aeußerungen, liegt uns zur Zeit nur die des Herrn Grand-Rabbin Mosse vor, welche daher im Auszuge mitgetheilt werden soll, um an dieselbe unsere Betrachtungen zu knüpfen. „Kann man das öffentliche Gebet sprechen, wenn weniger als zehn Gläubige (Ldölss) versammelt sind?" — Diese Frage wird in der Monatsschrift auf zwei weitgedruckteu Seiten eines OctavblatteS behandelt, und bejahend erledigt. „Diese Frage," so beginnt die an sie geknüpfte Besprechung, „drängt sich unvermeidlich allen Gemeinden auf, in welcher zehn Gläubige vorhanden sind, um das Minjan zu bilden, welches sich nach dem t raditionellenGesetz, aus zehn männlichen wenigstens 13 Jahre alten Gläubigen zusammen¬ 1) Auch eine deutsche, neologe Zeitschrift hat bereits die Nothwendigkeit und Berechtigung einer solchen Untersuchung eingeraumt. — Red. t setzt. 2) — Sie drängte sich in gleicher Weife den Gemeinden auf, welche diese Zahl nur schwer aufbringen können, und wo folglich der Gottesdienst Gefahr laufe, oft nicht abgehalten zu werden. — Die Beantwortung dieser Frage kann nach unserer, d. h. des Herrn Grand - Rabbin Meinung nicht zweifelhaft sein. Es ist besser das öffentliche Gebet mit weniger als zehn Gläubigen zu verrichten, als es gar nicht zu verrichten und den Tempel zu schließen. Sicher müssen wir alle Anstrengungen machen, um zehn Gläubige zu vereinigen, gemäß dem traditionellen Brauche, aber wenn man das nicht erlangen kann und sich vor der zwingenden Alternative befindet, den Tempel zu schließen, oder mit weniger als zehn Gläubigen zn beten, so glauben wir behaupten zu können, daß man hier nicht unschlüssig sein kann. Um keinen Preis dürfen unsere Tempel geschlossen werden. Außerdem gründen wir unsere Ansicht auf einen ausdrücklichen Ausspruch des traditionellen len Gesetzes, desselben Gesetzes. welches die obligatorische Zehnzahl zur Veranstaltung des öffentlichen Gebetes festgesetzt. — Wir lesen im Tractat Sopherim, Capitel X. Halachah VII. die klaren, präcisen Worte: anyoatf u'man mvpo nins onai ts”ip Dnoi« p«i ^enBna mjnö ynoa ünnin1? oy& pnui nyava onoi« nna nvtr fi'Bx «"'i nia»nn inoa 'n ona Dy aunna .«m r\mt Man sagt nicht, Kaddisch und Borchu — diese Gebete machen das öffentliche Gebet ans — mit weniger als zehn versammelten Gläubigen; unsere Lehrer im Westen schreiben sieben vor. und begründen diese Ansicht durch die Wortzahl des Verses Richter V. 2. Andere aber erklären auf Grund desselben Verses, sogar sechs für genügend. Die alten palästinensischen Rabbinen habe« uns da ein köstliches Ausnahmsgesrtz geliefert; machen wir Gebrauch davon, denn die Zeiten in welchen wir leben, verpflichten uns gebieterisch dazu. Indem wir unsere Tempel selbst für sechs oder sieben Gläubige offen halten, unterhalten wir daselbst den heiligen Cultus unserer Ahnen, wir bilden ein Beispiel für die Gleichgiltigen, die früh oder spät, unsere Zahl vermehren werden." 2) Hier ist noch die Bedingung *nin ^33 nachzutragen.