Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1878-01-02 · Heft 1 (2.1.1878) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 1 (2.1.1878)
Date
1878-01-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2447747-2447749--14452-2470362
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4 sigen Synagogen-Gemeinde vom '26. April 1876 beifügten, erhielten aber auf unseren Antrag die gedachten Entscheidungen aufzuheben oder wenigstens für die städtischen höheren Lehranstalten BreSlau's eine Ausnahme zu gestatten, einen Bescheid, nach welchem der Herr Minister sich nicht für befugt erachtet, für Breslau eine Ausnahmestellung bezüglich des jüdischen Religionsunterrichts zu schaffen und sich dahin erklärt, daß die Lösung der ganzen Frage dem künftigen Unterrichtsgesetze zu überlassen sei. Unter diesen Umständen halten wir einen erneuten Antrag für ganz aussichtslAK, zumal da wir neue Gründe zu den bereits entwickelten nicht hinzuzufügen vermögen, und haben uns deshalb zur Stellung eines solchen nicht entschließen können." Nachdem Stadtv. Hainauer in der Sitzung des Stadtverordneten-Collegiums von 22. d. M. als Referent der Schul-Commission alle diese Vorfragen der Versammlung noch einmal vorgelegt hatte, empfahl er Namens der genannten Commission hiervon Kenntniß zu nehmen und sich mit dem gethanen Schritten des Magistrats zufrieden zu geben, was auch Seitens der Versammlung geschah. Unter den Motivirungen mit denen Stadtv. Hainauer persönlich das Kommissions - Gutachten begleitete ist noch als interressant die private Mittheilung hervorzuheben, die er über die Schritte der „Versammlung der jüdischen Religionslehrer Schlesiens und Posen?" in dieser Angelegenheit machte. Er gedachte der hier gefaßten Beschlüsse, der Absendung jener Deputation an den Minister Falk und ihres Erfolges, wobei er erwähnte, der Minister habe einem Mitgliede der Deputation, Las ihn an die Ausnahmestellung des Johanneums erinnerte, geantwortet, daß er dieselbe durchaus nicht anerkenne, im Uebrigen aber nicht gewillt sei, näher in diese Frage einzutreten. Deutlicher habe sich über die Stellung des Ministeriums zum Johanneum noch Tags zuvor ein Rath des Ministers einem Deputations - Mitgliede gegenüber ausgesprochen mit den Worten, daß man im Ministerium von vornherein durchaus nicht dem Johanneum eine Ausnahmestellung habe anweisen wollen, daß ferner das Princip der Anstellung jüdischer Lehrer an genannter Anstalt durchaus nicht dazu berechtige, da man jetzt im Ministerium den Grundsatz befolge, auch jüdische Candidaten des höheren Schulamts, insofern es nicht das Statut der betreffenden Anstalt ausdrücklich verbiete, zum Lehramt an höheren Lehranstalten zuzulassen. Stadtverordneter Hainauer fügte hinzu, daß diese ihm von anderer Seite mitgetheilten Aeußerungen auf ihn den Eindruck voller Glaubwürdigkeit gemacht hätten und schloß mit den Worten , daß er es der Erwägung der Versammlung anheimgebe, ob sie in diesen ministeriellen Anschauungen die Ideen wieder fände, die ihr bei Gründung jener Anstalt vorgeschwebt hätten. Er glaube wenigstens aus dem Resultate der Verhandlungen jener Deputation mit dem Ministerium zu dem Schluffe berechtigt zu sein, daß die Idee, welcher das Johannes-Gymnasium seine Entstehung verdanke, noch nicht in die Erscheinung getreten, daß das Wort, welches bei der Eröffnung desselben Seitens des Chefs unserer städtischen Verwaltung. Seitens des Herrn Oberbürgermeisters von Forckenbeck gesprochen wurde, „in dieser Anstalt würde jede Confession durchaus gleichberechtigt dastehen," noch immer nicht als erfüllt betrachtet werden könne. (Jüd. Pr.) Kattowitz. Der Kaiser von Deutschland hat den Kaufmann in Kattowitz, Salomon Königsberger, gemäß einer vom dortigen Stadtverordneten- Collegium getroffenen Wahl als Beigeordneten auf die gesetzliche Functionsdauer von 6 Jahren bestätigt. Es dürfte dies der erste Fall in Preußen sein, daß in einer im Sinne des Gesetzes großen Stadt ein Jude ein solches Amt bekleidet. Bis vor zwölf Jahren wurden noch Juden, die in Commerzcollegien gewählt wurden, ohne Angabe eines Grundes. jedoch lediglich ihrer Religion halber nicht bestätigt. Das Gesetz vom 3. Juli 1869 hat hierin gründliche Abhilfe geschafft. (Cöln. Ztg.) Kattowitz 0 S. Ein Akt der Erkenntlichkeit drückt mir heute die Feder in die Hand. Es drängt mich im Namen vieler Gleichgesinnten, in den Spalten Ihres geschätzten Blattes öffentlich Zeugniß abzulegen, von der taktvollen Leitung und ebenso umsichtigen, wie zum Heile der Gemeinde und des Judenthums ersprießlichen Geschäftsführung unseres verehrten Gemeindevorstehers des Herrn Schalscha. Wie sehr er die Interessen unserer Gemeinde zu fördern, die Ehre des Judenthums zu wahren weiß, das hat er jüngst wieder in zwei Fällen, die näher bekannt zu werden verdienen, glänzend bewiesen. Bei der Wahl der Repräsentanten, die vor einigen Tagen hier erfolgte, setzten radicale Neologen in einer Vorversammlung alle Hebel in Bewegung, die Wiederwahl des vr. meä. B., der es vor zwei Jahren unterließ, allen gewissenhaften Juden zum Aerger, sein neugeborenes Knäblein beschneide» zu lassen, mit aller Gewalt durchzusetzen. Ein Einziger in der Versammlung hatte den Muth gegen diese Wahl Protest einzulegen. Gleichgesinnte, ja selbst hervorragende Mitglieder unserer Gemeinde engagirten sich lebhaft

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.