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Der Israelit · 1878-01-02 · Heft 1 (2.1.1878) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 1 (2.1.1878)
Date
1878-01-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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5 für Len ausscheidenden Repräsentanten. — Man suche auch hier den Culturkampf einzuschlagen, man dürfe in unserer Gemeinde die Ultromotanen nickt aufkommen lassen, jeder Mann von Ehre müsse den muthigen Reformhelden die Stimme geben — mit diesen und ähnlichen Tiraden wurde natürlich nicht gespart. Herr Schalscha sollte den Ausschlag geben. Dem taktvollen Benehmen des Herrn Sch. ist es zuzuschreiben, daß am folgenden Tage an Stelle des ausscheidenden vr. mell. B. ein Herr K. gewählt wurde, ein Mann, der noch ein warmes Herz hat für die Interessen des orthodoxen Judenthums. Bon noch günstigerem Erfolge waren die Bemühungen des Herrn Sch. gekrönt bei der Wahl der Stadtverordneten. Ein Somit« ultramontaner Wähler agirte aus das Rührigste und mit großem Applomb in der 2ten Abtheilung, nur christliche Candidaten durchzubringen. Durch große Placate wurden die Namen derselben an alle Straßenecken angekündigt. Was that Herr Schalscha?' Ganz im Geheimen veranlaßte er alle jüdischen Wähler der 2ten Abtheilung sich vollzählig am Tage der Wahl einzufinden. Keiner durfte fehlen, und zur peinlichen Ueberraschung der Ultromontanen wurde in der 2ten Abtheilung nur Juden — 6 an der Zahl gewählt. Man bedenke, was dieses Wahlergebniß zu bedeuten hat, in einer Stadt Oberschlesiens, wo die Ultramontanen so zahlreich und so rührig sind. — Und dies ist einzig und allein dem umsichtigen Vorgehen des Herrn Schalscha zu danken. Möge er noch lange ersprießlich wirken zum Heile unserer Gemeinde und des Judenthums. Memel, Ende December. Alle diejenigen, welche zur Linderung der Noth der so schwer heimgesuchien Stadt Wilkomir eine Gabe beigesteuert, haben auch ein Recht zu fragen und zu erfahren, was mit dem Gelde geschehen ist. Es darf nicht auffallen, daß wir die gesammelten Gelder so lange zurückbehalten haben; um eine gerechte Vertheilung zu sichern, waren Schwierigkeiten zu überwinden, von welchen Niemand sich einen Begriff machen kann, der mit den Russische« Verhältnissen nicht vertraut ist. Das nachfolgende Begleitschreiben, womit wir das Geld nach Kowno befördert haben, giebt davon vielleicht in, mehr jedoch noch zwischen seinen Zeilen einen leisen Begriff. Nach den sorgfältigsten Erhebungen auch an Ort und Stelle selbst, glauben wir dem Schreiben die folgende Fassung geben zu müssen: Memel, 14. Dezember 1877. Herr Rabb. I. E. Spector, Ehrw., Kowno. Hochgeehrter Herr! Das Unterzeichnete Hilfscomite für die Abgebrannten zu Wilkomir in Memel hat in gemeinsamer Sitzung beschlossen, an Sie, die Summe von Rbl. 12,500 (Zwölftausend fünfhundert Rubel) zu senden und bittet Sie, eine recht baldige und gerechte Vertheilung an die Verunglückten mit Rücksichtsnahme auf nachfolgende Bedingungen bewirken zu wollen. Die Vertheilung der unserseits eingesandten und eventuell noch einzusendenden Gelder erfolgt durch Sie und nachfolgende Herren aus Kowno: Herren I. ChrzonstowSki, Rabb. R Schnittkind, M. Bramsohn, I. B. Wolff, I. Lewy, D. Rittenberg, I. M. Zirnie. A. Wasserdamm, Chatzkel Jaff«. Eine jede Beschlußfassung in den gemeinsamen Sitzungen, zu welchen jedesmal die Genannten einzuladen sind, erfolgt mit Stimmenmehrheit. Ist einer oder der andere am Erscheinen verhindert, so können auch schon sechs der genannten Herren gültige Beschlüsse fassen. Bei Aufstellung der Vertheilungslisten und Unterstützungsquoten sind die vier nachgenannten Herren aus Wilkomir zuzuziehen: Herr Aron Klatzko, Abel Brande, A. S. Sarchi und I. Schapir, welche in etwaigen gemeinsamen Sitzungen zu diesen Zwecken berechtigt sind. Wenn einer oder der andere dieser Herren fehlt, so genügen auch schon drei derselben. Sollten Sie, Herr Rabbiner, nicht immer in der Lage sein, den Sitzungen anzuwohnen, so steht es Ihnen frei, sich auch durch einen andern vertreten zu lassen. Obwohl wir das Geld meist nur von und für unsere Glaubensgenossen gesammelt haben, so glauben wir dennoch, den Gesetzen der wahren Humanität gemäß, keinen Unterschied der Confession gelten lassen zu dürfen, und haben wir die Ueberzeugung auch in Ihrem Sinne und im Sinne der Spender zu handeln, wenn wir Ihnen anheimgeben, auch die nichtjüdischen Abgebrannten an den Unterstützungen Theil nehmen zu lassen. Wir wollen hier noch ausdrücklich bemerken, daß keiner der Verunglückten, um an der Vertheilung zu participiren, nöthig hat, sich durch amtliche Bescheinigungen, welcher Art sie auch sein mögen, zu legitimiren. lieber Art und Grad seiner Bedürftigkeit und Theilnahmeberechtigung entscheiden die genannten Herren aus Kowno und Wilkomir, wobei jedoch zu berücksichtigen sein wird, ob und mit welchem Betrage der Unterstützungs-Empfänger schon früher bei öffentlichen Vertheilungen bedacht worden ist. Ew. Ehrwürden erhalten ferner Rbl. 4500, welche lediglich zum Wiederaufbau des Gotteshauses bestimmt sind. Ueber diese Summe haben nur Sie in Gemeinschaft mit dem Rabbiner Herrn Moses Schapiro aus Wilkomir zu disponiren und mögen Sie gef. bei der Verwendung auch zwei bis drei von den obengenannten Herren aus Wilkomir hinzuziehen. Ueber die Verwendung der genannten Summe haben Sie lediglich dem hiesigen Comitö Rechnung zu legen, aber' sich keiner andern

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