Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1878)
- Date
- 1878-01-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Grüttftadt (bayr. Pfalz), 24. Dec. Ertauben Sie, Ihnen den Heimgang eines seltenen Biedermannes, eines tdr» ny'v'ti anzuzeigen, dessen langjährige Thätigkeit, sowie dessen Tugenden Ihnen nicht unbekannt gewesen sein dürften. Es ist der Cantor der isr. Gemeinde dahier, Herr Isaak Frankel, der ununterbrochen über ein halbes Jahrhundert seinen heil. Beruf mit unaussprechlicher Pflichttreue, mit der aufrichtigsten Frömmigkeit hierselbft ausäbte und der am 20 d. M. im 74. Lebensjahre sanft entschlafen ist. Ich vermag nicht, Ihnen heute ein vollständiges Bild seinebiederen Strebend zu entfalten und beschranke mich darauf, einige Skizzen des am darauffolgenden Freitag Vormittag 10 Uhr ftattgehabten nson wiederzugeben. Der Bezirksrabbiner Herr vr. Salven di ordnete an, daß dasselbe in der Synagoge abgehalten werde, was die Heiligkeit dieses 'Actes wesentlich erhöhte. Der Herr Rabbiner hielt dem theuren Hingeschiedenen eine Gedachtnißrede, wie sie brillanter und ergreifender nicht gedacht werden kann; er erschütterte alle Zuhörer und hat für seine herrlichen und herzlichen Worte die Hinterbliebenen zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Herr vr. S. entwickelte tn wahrheitsgetreuer Weise die vielseitige Thätigkeit Frankels und seine Verdienste, wie Letzterer mit allen Fasern seines Herzens seinem heil. Berufe ergeben war und deßhalb bei seinem Vortrage alle Zuhörer zur Andacht stimmte und gleichsam electrisirte; wie er ein e d ler Men sch nach allen Richtungen hin war; wie er bei Kranken stets der Erste und der Letzte war; wie er darnach strebte, Tobten die schweren Liebesdienste zu erweisen; wie er gegen Jedermann liebreich, gefällig, bescheiden und hilfreich war; wie er über seine Kräfte ein npia byi war; wie er dieses Alles war und ausübte in Folge seines was *py 12 h bekanntlich als das Beste am Men» schen erkannte, und wie deßhalb der Verlust Fränkel's ein unersetzlicher sein und bleiben werde. Herr. Dr. Salvendi schloß feine Rede damit: daß die Gemeinde Grünstadt in dem Verblichenen den Vater verloren habe, der alle Glieder gleichsam an seiner Hand aufwachsen sah und daß deßhalb die Gemeinde demselben zu großem Danke verpflichtet sei. „Wie und in welcher Form Sie diesen Dank bestätigen wollen," so spricht der Redner, „das überlasse ich den Edelsten unterJhnen; allein geschehen muß noch etwas. Ich würde es als das Schönste erachten, wenn Sie eine „Fränkel- Stiftung" in's Leben rufen, was Sie ehren und zum segnenden Andenken an den Heimgegangenen für ewige Zeiten bleiben würde." — Gewiß eine sehr edle, achtungswerthe Anregung; ob sie aber auf fruchtbaren Boden gefallen, das zu conftatiren müssen wir der Zukunft überlassen; indessen wollen wir das Beste hoffen. n"2us"2ur, P. S. Breslau, 25. November. Am 22. d. M. hatte sich die hiesige Stadtverordneten-Versammlung mit dem jüdischen Religionsunterricht zu beschäftigen. Auf der Tagesordnung stand das „Commissions-Gutachten über die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts unter die Prüfunasgegenstände des Abiturienten-Examens." Wie sich die Leser erinnern werden, hatte der Minister Falk vor längerer Feit dem hiesigen Magistrat auf sein Ersuchen, dem jüdischen Religionsunterricht einen obligatorischen Character an sämmtlichen ftädt. höheren Lehranstalten zu verleihen, einen abschlägigen Bescheid ertheilt, die Stadtverordnetenversammlung damit aber nicht beruhigt, hatte mit Rücksicht namentlich aus die consessionslose Stellung des Johannes- Gymnasiums, den Magistrat (auf Antrag des Stadtverordneten Hainauer) ersucht vom Ministerium, speciell für das Johanneum unter Darlegung des Lachverhalts noch einmal den obligatorischen Character des jüdischen Religionsunterrichts und somit dessen Aufnahme unter die Prüfungsgegenstäilde des Abiturienten - Examens zu erwirken." Mit Rücksicht auf den Bescheid des Ministers vom 30. Juni 1877, jedoch „nach welchem Derselbe sich für nicht befugt erachtet, für Breslau eine Ausnahmestellung bezüglich des jüdischen Religionsunterrichts zu schaffen und sich dahin erklärt, daß die Lösung der ganzen Frage dem künftigen Unterrichts, gefttze zu überlassen sei," hatte sich der Magistrat in folgendem an das Stadtverordneten - Collegium gerichteten Schreiben zu einer Ablehnung der Forderung des Collegiums entschlossen. Das Schreiben des Magistrat lautet. „Der Minister der geistlichen, Unterrichtic. Angelegenheiten hat durch Rescript vom 30. April 1875 allgemeine Vorschriften über die Behandlung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten erlassen und dabei ausgesprochen, datz dieser Unterricht als obligatorisch für alle die Anstalt besuchenden jüdischen Schüler nicht anzusehen sei. Durch Rescript vom 18. Januar 1876 setzt der Herr Minister infolge einer Anfrage weiter fest, daß die jüdische Neligionslehre als nicht obligatorischer Unterrichtsgegenstand weder unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung aufzunehmen, noch ein Urtheil über die Semestral-Prüfung in das Maturitäts- Zeugniß auszunehmen sei. Gegen diese Entscheidung richteten wir unter dem 7. Juni 1876 an den Herrn Minister eine durch Angabe aller localen und allgemeinen Gründe eingehend motivirte Remonstration, welcher wir ein ausführliches und gründliches Promemoria des Vorstandes der hie-