Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-12-26 · Heft 52 (26.12.1877) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 52 (26.12.1877)
Date
1877-12-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447746--14426-2470335
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1227 alten Frohnden waren durch die königlichen Edikte beseitigt oder unter den früheren aufgeklärten und wohlwollenden BaschaS in Vergessenheit gerathen. Leider sind die jetzigen BaschaS fanatische Men» scheu, deren Grausamkeit einen solchen Grad erreicht hat, daß der größere Theil der Gemeinde gezwungen ist, ihre Häuser und Geschäfte zu verlassen und auszuwandern, wie schwierig dies Letztere auch sei. Wir wagen es daher, uns an Euch theure Brüder, zu wenden und Euch zu bitten, von unserer traurigen Lage den ComiteS der Alliance zu London und Paris Kenntniß zu geben, damit sie uns daL Joch der Leiden, das uns drückt, erleichtern." „Wisset, daß wir jetzt einen Bascha mit seinen beiden Präfecten (Khlifa) haben, deren ganze Politik darin besteht, unS Stockschläge auszutheilen, uns einzusperren und uns unterschiedslos, Groß und Klein, Reich und Arm, auszuplündern. Meldet sich der Jude, nm irgend eine Sache zu erlangen oder zu verantworten, so werden ihm falsche Zeugen entgegengestellt, und er wird ohne weitere Umstände von 4 Sbirren ergriffen, die ihn schlagen, bis er Blut speit, worauf er völlig bewußtlos ins Gefängniß geworfen wird; lebt er dennoch einige Tage, so beginnt die Bastonnade von Neuem, und man legt ihm eiserne Ketten an, und wenn er endlich das Glück hat, zu sich zu kommen und das Gefängniß verlassen zu können, so muß er zuerst dem Bascha ein schönes Geschenk machen, dann dem Khlifa, den Kerkermeistern, den Wächtern, dem Soldaten, der ihm die Ketten angelegt. den Schlossern, die sie gemacht, den Sbirren, den Commissionären rc. k. Jedem nach seinem Range und seinem Willen; hieraus folgt, daß die Verwaltung täglich Processe einzuleiten sucht, um Nutzen daraus zu ziehen." „Wir erlauben uns, Ihnen eine neulich von dem Bascha gegen 2 Glaubensgenossen begangene barbarische Handlungsweise zu erzählen. Zwei Bediente des H. Sal. Benharoch, eines Notabeln der Stadt, hatten einen Streit mit einander, und der Eine, etwas berauscht, machte Miene, zum Bascha zu gehen, als ein anderer Israelit herbeikam und ihm dies als eine Thorheit widerrieth. Hiervon bekam der Bascha Kenntniß, ließ den Vermittler holen und ihm 200 Stockschläge geben; sodann ließ er den anderen Israeliten, der sich in dem Hause des H. Benharoch versteckt hatte, durch 4 Sbirren vor sich bringen und ihm 700 Hiebe in 3 Malen geben, wobei man jedesmal Wasser auf seine Wunden goß; der Unglückliche blieb wie zerschmettert liegen und war genöthigt, um nicht im Gefängniß zu sterben, eine starke Geldstrafe zu zahlen, so daß er nach Hause gebracht werden und die nöthige Pflege erhalten konnte." „Um die Lage noch zu verschlimmern, hat man als Steuerbehörde einen Mann angestellt, der durch seine Ungerechtigkeiten vollends den Handel vernichtet. Selbst die MoreSken leiden Verluste und sehen ihre Jntereffen geschädigt. Der Befehl deS Sultans unterwirft den hiesigen Zoll denselben Reglements, wie zu Fez, und dennoch zwingt man uns oft, 4 Mal zu zahlen; in Fez können die einmal versteuerten Maaren überall frei expedirt werden, »ährend man hier trotz des Zollscheins dieselbe Waare bei jedem neuen Export wieder versteuern muß, was völlig wider die Ordre des Sultans ist." „Eine andere Erpressung lediglich zum Schaden der Israeliten ist folgende: der genannte Steuereinnehmer hat Beamte, welche von den Verkäufen, die in der Stadt gemacht werden, Notiz nehmen; sobald der JSraelit zur Entrichtung der Steuern erscheint, nöthigt man ihn, den GesammtpreiS des Einkaufs zu declariren; da er jedoch verschiedene Artikel zu verschiedenen Preisen und von verschiedenen Kaufleuten eingekauft hat und da er ferner durch die Anwesenheit der Beamten, die ihn mit Mißtrauen betrachten, verwirrt wird, so irrt er sich öfters in der Summe, die er angibt, und wäre es auch nur um einige Pfennige. Was thut der Einnehmer? Er läßt sich vor Allem die Steuer nach dem declarirten Werthe bezahlen und schreitet sodann, wenn der Israelit sein Colli herbeischafft, zu einer neuen Visitation, und ist der Jrrthum vermittelst der Berkaufsregister «achgewieseu, so consiScirt man die ganze Waare als Contrebande. Die Thatsachen sind allgemein bekannt und notorisch. Manchmal kommt eS vor, daß man, wenn die Collis visitirt und die Gebühren bezahlt sind, den JSraeliten beschuldigt, einige Artikel versteckt zu haben, damit man das Ganze als gute Beute confiSciren könne. Wir haben den Bascha mehr als einmal gebeten, die Maaren vor Eintreibung der Zölle einzutragen, aber wir haben sofort verstanden, daß man mit Absicht Jrrthümer begehen zu lassen sucht, um sich der Waare bemächtigen zu können." „Ferner: Der Zollverwalter läßt die Vorsteher der Gemeinde kommen und sagt ihnen: Ihr kennet gewiß Diejenigen, die Contrebande mit Salpeter machen; Ihr müßt mir dieselben angeben; und wenn sie laugnen, sie zu kennen, so zwingt er sie, bei der Thora zu schwören. Wir haben uns hierüber beim Bascha beschwert, der uns jedoch antwortete, daß er sich in diese Angelegenheit nicht mische, da er vor dem Verwalter Furcht habe." „Ferner kommt es vor, daß der Israelit, der die Gebühren bezahlt und seine Waaren seit Mo-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.