Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1877)
- Date
- 1877-12-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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1214 Verhältnissen befinden und kein Einkommensteuerpflichtiger ist." In der eröffneten Diskussion wurde durch ältere Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, daß daS Abgeordnetenhaus in einer ähnlichen Sache bereits Stellung genommen habe, indem es am 18. Februar 1868 die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Elbing, dafür Sorge zu tragen, daß die Verfügung der Königlichen Regierung zu Danzig, wodurch dieselbe den Arzt Dr. Jakobi, jüdischer Konfession. von der Mitgliedschaft in dem Vorstände der höheren Töchterschule ausschlon, wieder aufgehoben werde, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung überwies. Der Bericht des Referenten, Herrn Abg. Or. Paur, findet sich in Nr. 130 der Drucksachen 1. Session 10. Legislaturperiode 1867. Derselbe Gegenstand ist noch einmal in der 3. Session 10. Legislaturperiode 1869 in der Gemeindekommission zur Sprache gekommen, indem diese den Beschluß faßte, die erneuerte Petition wegen Nichtberücksichtigung nunmehr der Staatsregierung zur Abhilfe zu überweisen. Der bezügliche Bericht Nr. 224 des Abgeordneten Böhmer ist im Plenum nicht zum Bortrag gekommen. In der Debatte wurde von einem Mitglieds der christliche Charakter der Schule hervorgehoben, der naturgemäß Juden aus dem Kuratorium, das ja einen bedeutenden Einfluß auf die Schulleitung haben müsse, ausschlösse, dem entgegen von anderer Seite nicht nur der christliche Charakter dieser besonderen Schule, sondern auch die Berechtigung von einem solchen bei Schulen, die den Kindern aller Konfessionen zugänglich sind und in denen nur der Religionsunterricht konfessionell gegeben werde, überhaupt zu reden, bestritten. Die Kuratorien der höheren Schulen haben aber abgesehen von dieser Streitfrage gar keine direkte Einwirkung auf die innere Organisation, sie seien eigentlich nichts anderes als kommunale Verwaltungskommissionen und daher der Ausschluß von Nichtchristen, wenn sie durch das Vertrauen ihrer Mitbürger berufen würden, gar nicht zu entschuldigen. Von einem Mitgliede wurde noch angeführt, daß nach seiner Kenntniß der lokalen Verhältnisse es nur eines kleinen weiteren Druckes von Seiten des Provinzialschullkollegiums bedurft haben würde, um auch die Beschränkung bezüglich der Konfession der Mitglieder des Kuratoriums zu beseitigen, nachdem die Stadtverordneten in der wichtigeren Frage wegen der Konfession der Lehrer nachgegeden hätten. Von anderer Seite wurde indeß die Ausübung eines solchen Druckes als unerwünscht bezeichnet und weiter ausgeführt, daß die Präzedenzfälle insofern nicht zutreffend seien, weil es j sich damals um Ausschließung von Juden wider Willen der zunächst Betheiligten gehandelt habe, jetzt Zulassung von Juden wider Willen der zunächst Betheiligten in Frage stehe. Bon einem Redner wurde endlich das Bedauern ausgesprochen, auS formalen Gründen nicht für die Anträge des Referenten stimmen zu können und hervorgehoben, daß er, wie unzweifelhaft die Majorität der Kommission , materiell mit denselben einverstanden sei, auch die Staatsregierung sich nicht im entgegengesetzten Sinne ausgesprochen, sondern nur die Modalitäten des besonderen Falles hervorgehoben habe, es daher überflüssig und ungeeignet sei, bei dem mangelnden Nachweis gekränkter Rechte der Petition weitere Folge zu geben. Der Referent nahm schließlich keinen Anstand, seine Anträge zurückzuziehen, indem er konstatirte, daß gegen die Aeußerungen des Vorredners über die Ansicht der Majorität der Kommission und der Staatsregierung kein Widerspruch erfolgt sei. Die Kommission vereinigte sich danach zu dem Anträge: „Das Haus der Abgeordneten wolle be- „schließen: über die Petiton des Jakob „Hornemann in Viersen, 11. Nr. 211, „zur Tagesordnung überzugehen." Rumänien. Jassy» Seit einiger Zeit haben die hiesigen Journale aufgehört, ihre Spalten mit judenfeindlichen Expektorationen zu füllen, welche besonders beim Ausbruch des Krieges zu einer stehenden Rubrik derselben geworden. Selbst die abgefeimtesten Märchen, welche geflissentlich unter dem Volke verbreitet war-n, scheuten sie sich nicht zu reproduziren. Unter einer, einen Zug russischer Truppen angaffenden Gruppe, hörte ich ein rumänisches Weib erzählen, wie die rumänischen Juden den Türken als ihren Verwandten, Geldsummen in Butterfässern schickten. Das Biederweib schloß mit der Bemerkung, daß so man nur mit den Türken fertig geworden, wird dann die Reihe der Vertilgung an die Juden kommen. Eines Tages lief man schon auf den Bahnhof, um jene 40 Juden zu sehen, welche beim Sprengen der Eisenbahnschienen erwischt sein sollten, um der russischen Armee den Transport zu erschweren. Natürlich kehrte man unbefriedigt nach Hause, als sich diese nicht zeigten. Als ein anderes Mal türkische Gefangene im Jaffyer Bahnhofe rasteten, erlaubten sich einige Juden, den unglücklichen Gefangenen Brod und Taback zu schenken. Die rumänische Wache vertrieb aber die Mildthätigen, damit sie ihren Vettern keine Akte der Barmherzigkeit erweisen. Hingegen verdient das Betragen der rus-