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Der Israelit · 1877-12-19 · Heft 51 (19.12.1877) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 51 (19.12.1877)
Date
1877-12-19
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1212 hauptsächlich an den Wänden des Glases festsetzt, bleibt ungelöst. Butter dagegen, die mit Schweinefett, Rinds- und Hammels-Talg versetzt ist. läßt diese Fette bei der angegebenen Temperatur ungelöst und sind dieselben bei einem Gehalte von 10% deutlich zu erkennen. Enthalt aber die fragliche Butter einen geringeren Zusatz von Fetten, so hat man nur nöthig, das Probirglas unter den Strahl der Wasserleitung zu halten, doch so, daß kein Wasser zum Inhalt des Glases gelangt, und es wird sehr bald eine Trübung der Flüssigkeit, die von der Ausscheidung der Fette herrührt, eintreten. Reine Butterlösung kann abgekühlt werden, ohne Trübung zu erleiden." Wir haben gerade die Verfälschung eines Nahrungsmittels herausgegriffen, das allerdings nur schwer entbehrlich ist , und gerade daher vielfach nicht mit dem Ernste behandelt wird, der unter solchen Verhältnissen im höchsten Grade für alle Diejenigen geboten ist, welche ihren Haushalt jüdisch erhalten wollen. Gerade weil man nur so schwe' , besonders in einem größeren Hausstand, auf den Gebrauch von Butter verzichten kann, drückt man eben, so lange es nur gehen will, ein Auge oder auch zwei zu. Die Thatsache jedoch, daß es selbst Chemikern schwer fällt, die Fälschung von Butter sicher zu constatiren, bildet einen Maßstab für die Selbsttäuschung so vieler Hausfrauen, die ihrem Kennerblick mehr zutrauen, als die gebildetste Fachwissenschaft zu leisten vermag. Auch die Concession, welche um das nntco ihres HZusstandes besorgte Hausfrauen der Buttercalamität machen, indem sie nur sogenannte Bauernbutter kaufen, bietet bei der Rafsinirtheit, mit welcher hier verfahren wird, keine Garantie. Die „Kölner Nachrichten" brachten im März v. I eine Serie von Artikeln über die Lebensmittelfälschung. Bei dieser Gelegenheit nannte sie die volle Firma einer rheinischen Butterfabrik, die ihre Arbeiter an jedem Markttage als Bauern und Bäuerinnen verkleidet auf den Markt schickt, damit das Publikum Bauernbutter zu kaufen glaube! Kaxisnti oat. Die Calamität hat aber noch eine andere Seite, die wie wenig andere ein trauriges Schlaglicht gerade auf unsere specifisch jüdischen allgemeinen Zustände wirft, ganz abgesehen von der Gefahr, welches dieses betrügerische Gebühren für das nnao der einzelnen jüdischen Hauser involvirt. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 10. Dec. Herr Dr. Jon. H. Löb aus Pfungstadt bei Darmstadt, Hörer des unter der Leitung des Hrn. Nabb. vr. Hildesheimer stehenden Rabbiner - Seminars, wurde mit großer Stimmenmehrheit als Rabbiner nach Samter (Prov. Posen) berufen. Viersen, 4. Dec. Ueber eine die hiesigen — fortwährend krankenden — Schulverhältnisse betreffende Angelegenheit geben die hier folgenden Verhandlungen der Unterrichts - Kommission für Petitionen des Abgeordnetenhauses nähere Auskunft. Wir bemerken, daß der berührte Art. 4 der Verfassungs-Urkunde bis jetzt durch Art. 26, bezw. Art. 112, illusorisch gemacht wird und begreifen allerdings nicht, wie Art 112 uns Rheiländer tangiren kann. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich des Schul - und Unterrichtswefens. soweit höhere Bildungsanstalten damit gemeint sein können, bestehen unseres Wissens nicht. — Der erwähnte amtliche Bericht der Abgeordnetenhaus- Kommission vom 29. Nov. c., Berichterstatter ist der Abg. Seyffardt, lautet: „Der zu Viersen wohnende Gemeindebürger Jacob Hornemann wendet sich nach Erschöpfung des Jnstanzenzuges Beschwerde führend am 20. Oktober 1877 an das Haus der Abgeordneten unter Wiederholung seiner bereits in der 1. Session dieser Legislaturperiode eingereichten, wegen Schlusses der Session aber weder in der Unterrichts- Kommission noch im Plenum zur Berathung gelangten Petition. Er ersucht das Haus, der Be,, einträchtigung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden der Stadtgemeinde Viersen entgegengetreten und einen geeigneten Ausgleich anbahnen zu wollen. Er findet jene Beeinträchtigung in dem von maßgebender Stelle bestätigten Statut der neuerrichteten simultanen Realschule in Viersen, speciell in dessen Artikel 2 und der Bestimmung, daß von den 9 wechselnden Mitgliedern des Kuratoriums 6 der katholischen, 3 der evangelischen Konfession angehören müssen. Der Petent führt aus, daß die seit längerer Zeit am Orte bestandenen höheren Schulen, von denen die eine katholischen , die andere protestantischen Charakters war, nicht diejenigen Einrichtungen besessen hätten, um eine staatliche Anerkennung, die den Bedürfnisseu einer Stadt von 20,000 Einwohnern auf dem Schulgebiet entspräche, zu

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