Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1877)
- Date
- 1877-12-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1183 an gewissen Stunden in der Synagoge, bezüglich deren dem Beschwerdeführer etwa privatrechtliche Ansprüche zur Seite stehen. Die Beschwerde wird demzufolge als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Hürden. Wiederum ist einer der Besten aus Israel geschieden! Den 20. Nov. verschied Herr Joseph Raph. Landauer in Hürben, im Alter von 73 Jahren. Mit ihm endete ein thatenreiches, der wahren Frömmigkeit von frühester Jugend an geweihtes Leben, und weit über die Gränzen seiner Heimath hinaus verlieren Hunderte einen Wohlihäter, einen npis tya in deS Wortes edelster Bedeutung. Noch sehr jung war er eifrig bemüht, in die Tiefe unserer heiligen Religion einzudringen, so daß ihm schon im 15. Lebensjahr in Ansbach der ian vom Dajon ertheilt wurde. In seinem ganzen Leben hat er diese Wissenschaften nicht nur gepflegt, sondern sie auch zum Anhalt für alle seine Handlungen genommen. Wie vieleThränen Unglücklicher hat er getrocknet, und mit einer seltenen Bescheidenheit und Anspruchslosigkeit liebte er da wohlzuthun, wo seine Wohlthätigkeit im Verborgenen blieb, wo sein Name nicht zu ermitteln war. Daß ein solcher Mann auch ein zärtlicher Gatte und Liebender Vater gewesen, liegt nahe. Der unerbittliche Tod hat eine 53jährige Ehe gelöst, welche, wie er sich selbst vor seinem Ende äußerte, durch kein lautes Wort getrübt war. — Alle seine Kinder, so zahlreich auch feine Familie war, haben außer einer gründlichen, echt jüdischen Erziehung, für welche ihm keine Opfer zu groß waren, bei jeder Gelegenheit Beweise seiner Liebe und väterlichen Zuneigung empfangen. Zu der großen Frömmigkeit, mit welcher der Verstorbene alle Vorschriften unserer erhabenen Religion erfüllte, gesellte sich auch ein äußerst strenger Rechtlichkeitssinn, und Alle, die je mit ihm in Berührung kamen, müssen bezeugen, daß er ein ebenso braver Mensch, ein ebenso ehrenhafter Bürger, als frommer JSraelite war. Deshalb ist auch die Trauer um ihn eine allgemeine, und wir, die wir auch schon oft Gelegenheit hatten, Vermittler seiner Wohlthätigkeit zu sein, rufen seiner edlen Gattin und Allen, die um ihn trauern aus vollem Herzen zu: p'L '^2rr -inip •pn* osnx onj’ Dipon .n"2Wn Schweiz. St. Galle«. Bericht der Kommission betreffend Aufhebung des israelitischen Friedhofs im Tablat. Berichterstatter : Dr. Lanter. Nach sehr einläßlichem Rapporte beantragt die Kommission, den Israeliten, in Abweichung von einem letztes Jahr gefaßten Beschlüsse deS Großen Rathes, die Fortbenützung ihres Friedhofes zu gestatten. Kantonsrath Künzle ergreift das Wort, um Namens des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Bürger vor dem Gesetze gegen diesen Antrag zu protestiren. Entweder soll das Begräbnißgesetz ganz aufgehoben oder nach allen Richtungen gehandhabt werden; es soll kein Gesetz vorhanden sein, nur um die Katholiken und Protestanten zu chikaniren und den Israeliten alles zu gestatten. K.-R. Kuhn iDegersh.) ergeht sich in DstailS über die Lage des Friedhofs, über die Quellen und Wasserleitungen, über die Privatsvekulationen re. Dekan Ruggle hat nicht gezweifelt, daß die Kommission den Israeliten Recht geben werde — denn diese gehen immer siegreich aus dem Kampfe hervor, wie z. B. beim Schächten. Kantonsrath Künzle tritt nochmals für die Interessen der betreffenden Gutsbesitzer in die Schranken — wogegen Dr. Lanter und Oberst Brändli den Standpunkt der Kommission Verth eidigen. Auch Ingenieur Eugster ist der Ansicht, die Hauptfrage sei diejenige des Grundsatzes. Es frage sich, ob solche separate Friedhöfe gestattet werden können oder nicht, hoffentlich werde der Große Rath heute an der Grundsätzlichkeit nicht Schiffbruch leiden wollen. Noch sprechen Regierungsrath Keel, Regierungsrath Curti, Dr. Lanter; schließlich wird der Antrag der Kommission angenommen. England. London, 6. Dec. Die englische Großtoge hielt gestern eine Sitzung von außergewöhnlicher Bedeutung. In der Abwesenheit des Prinzen von Wales führte Carl Carnarvon den Borfitz und bemerkte in Bezug auf den ersten Gegenstand der Berathung, die französische Landesloge betreffend. Folgendes: Die überlieferten, feit Beginn des Maurerthums feststehenden Grundpriucipien der Freimaurerei feien: Glauben an das Dasein eines Gottes, an die Unsterblichkeit der Seele und die Solidarität des Menschengeschlechtes. Die französische Landesloge Grand Orient habe die beiden ersten Punkte aus diesem Trio gestrichen, wogegen von 76 französischen Logen Einspruch erhoben sei. Letztere hätten sich von der Landesloge getrennt, auch die Landeslogen andere Länder hätten bereits ihr BerdammungSurtheil über die Grand Orient