Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1877)
- Date
- 1877-12-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1182 det in den entsprechenden Fächern der weltlichen Wissenschaft, Männer von echter Religiosität und reiner Sittlichkeit, die Anstalt hat also Hebung und Förderung der Schule, Heranbildung einer religiösen, intelligenten Jugend zum Zwecke, und dieser Zweck ist zu groß, zu erhaben, als daß er geschildert zu werden bedürfte, noch genugsam geschildert werden könnte. Mit Vergnügen verzeichnen wir die erfreuliche Thatsache, daß die gereichten Unterstützungen nicht nur die Ausgaben — welche jene der Vorjahre bedeutend überstiegen — zu bestreiten hinreichten, sondern sich auch noch eine Mehreinnahme ergab, wie das angefügte Spenden- und Ausgaben- Verzeichniß zeigt. Sieben Zöglinge der Anstalt haben in diesem Jahre die Austrittsprüfung am königlichen Schullehrer-Seminar dahier mtt so gutem Erfolge bestanden, daß sechs davon die zweite und Einer die erste Note erhielten; ein Resultat, das sicherlich ein erfreuliches zu nennen und die Leistungen der Anstalt rühmlichst zu constatiren geeignet sein dürfte; dieselben wurden nrn in die Praxis entlasten und ist hiedurch die Gesammtzahl der in der Anstalt Ausgebildeten und in die Praxis Entlassenen auf 74 gestiegen. Für das kommende Schuljahr ist auch das Turnen unter die Zahl der obligatorischen Lehrgegenstände ausgenommen worden und ist hierfür die Benutzung des städtischen Turnsaals gestattet worden. Auch in dem verflossenen Jahre erhielten die 22 Zöglinge Unterricht. Beköstigung, Wohnung, Beheizung, Beleuchtung und ärztliche Behandlung in der Anstalt unentgeltlich, mit Ausnahme eines einzigen, dessen Vater ein wohlvermögender Mann, sowie eines andern, dessen Eltern es ausdrücklich wünschten, eine mäßige Zahlung — welche zu bestimmen man selbstverständlich ihnen überließ — zu leisten. Für das neue, nunmehr begonnene Schuljahr meldeten sich 8 Schullehrlinge, von welchen 7 die Prüfung bestanden und in die Anstalt ausgenommen wurden. Auch diese Zöglinge erhallen ebenfalls alles oben Erwähnte, wie die übrigen fämmtlicheu Zöglinge der Anstalt, vollkommen unentgeltlich. Es befinden sich sonach in dem nunmehr begonnenen neuen Schuljahre 22 Zöglinge in der Anstalt. Von den neu aufgenommenen Zöglingen erhielten fünf ihren BorbereitungS - Unterricht zum Eintritt in unsere Anstalt in der zu Höchberg sich befindenden, unter der Leitung des Herrn RabbiriatS-Candidaten Jakob Ehrenreich stehenden Vorbereitungsschule. Zwei der erwähnten Zöglinge erhielten ihre Ausbildung bei dem Herrn Distrikts- RabKner Hirsch zu Burgpreppach. Der Gesundheitszustand der Anstalt war auch in diesem Jahre ein ausgezeichnet guter, indem irgend eine Erkrankung eines Zöglings im ganzen Jahre nicht vorkam Welch' ein unendlicher Segen diese Lehrer- Bildungs-Anstalt für das gesammte deutsche Israel ist, braucht wohl nicht erst dargelegt zu werden. 74 jüdische Lehrer, mit religiösem und profanem Wissen reichlich ausgestattet, säen den Samen der Gottesfurcht und der allgemeinen Bildung in die zarten Herzen einer großen Menge jüdischer Kinder! Dank und Anerkennung dem edlen Manne, der das Alles aus eigener Initiative geschaffen und auf dessen großartigem Wirken der Segen Gottes so ersichtlich ruht! Dank und Anerkennung aber auch all' den hochherzigen Spendern, deren Opferwilligkeit so Großes ermöglicht. Für Letzteres möge es genügen zu bemerken, daß die Ausgaben für die Anstalt im verflossenen Jahre rund 12,500 Mark betragen haben. Frankfurt a. M.. 6. Decbr. In hiesiger rftnp trat dieser Tage der gewiß seltene Fall ein, daß bei einer nb'v nnn das Kind von seinem Urgroßvater beschnitten wurde. Der Herr Meyer Mayersohn aus Crefeld, war es, dem solches Glück beschieden war. Dieser würdige Greis, der jetzt bei noch voller Gesundheit im 77. Jahre steht, gibt sich sch^n seit 60Jahre, also ein volles Menschenalter, diesem edlen Berufe hin. Möge dieser Manu seiner Familie, deren Zierde er in jeder Hinsicht ist, noch lange erhalten bleiben. Cassel. Betreffs des Gesetzes über den Austritt aus den Synagogengemeinden liegt uns eine wichtige Entscheidung des Oberprästdenten der Provinz Hessen - Nassau vor. Ein Mitglied der isr. Gemeinde in Rotenburg in Hessen hatte sich wegen Ausschließung von der Benutzung der dortigen Synagoge beschwert. Hierauf hat der Oberpräsident verfügt, daß diese Ausschließung mit Recht erfolgt ist, weil der Beschwerdeführer mit seinen Familienangehörigen durch den auf Grund des Gesetzes erfolgten Austritt aus der Synagogengemeinde in Rotenburg nach Maßgabe des § 6 das Recht des Mitgebrauä's der Synagoge, welches nur den Gemeindemitgliedern als solchen zusteht, verloren hat. Zu diesen Rechten gehöre nicht nur die Befugniß zum Besuch der Synagoge überhaupt, sondern auch zur Ausübung des Gebrauchs