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Der Israelit · 1877-12-05 · Heft 49 (5.12.1877) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 49 (5.12.1877)
Date
1877-12-05
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1170 und kann man unter n\x nmi keinesfalls jene der Thora sich helfend unterordnenden Wissenschaften verstehen, deren Beschäftigung von so manch' anderer Seite als gestattet erhellt. Unter niosn nutt werden jene Wissenschaften, jene Religions- Philosophie gemeint sein, die auch anderswo genugsam verboten. (Bergt. B. K. 83, Menachoth 64, Jorah Deah n"V, Anmerl. 6, Bartenura Aboth u. a. m.) Wir kommen auf dieses Thema bei Gelegenheit der Besprechung der Reorganisation aus. jährlich zurück. „Auch an der hies. Talmud - Hochschule hat man dieNothwendigkeit erkannt, den Bedürfnissen der Zeit Rechnung zu tragen, aber nur in dem beschrankten Sinne eines ^bd. Man ist keinesfalls geneigt, mehr als den umgehenden Landessprachen, als allgemeinem Bedürfnis überhaupt, gebührende Berücksichtigung zu gewähren. Wozu denl Lernen der Gotteslehre Abbruch thun durch zum künftigen Lebensberufe entbehrliche Gegenstände? Wir wollen es kaum glauben, daß aus der hies. Hochschule Rabbinen hervorgegangen, die nicht genügende zweckmäßige Berufsbildung hätten. Fordert doch auch Maimonives nur diejenige Wissenschaft von den jüdischen Gelehrten, die unbedingt zu ihrem Berufe gehören. Man schlage einmal nach Gittin Perek 6, Mischna 7: UN n** pou 'DP V'n 'rirr^ m un D^Brraitf t>rnn Y'is'? ->dn ''SNBr pVmpa 7Jrr? urj’j hd1?'!?. SRambam in feinem Mischna- Commentar bemerkt dazu: ^nan yaoan u’N wann» 'D1? n3’TO3 ]'N’p3 'tp ab a'bttrn'iv an&io 'wjp nv D'odh 'war. Welch' herrliche beherzigenswerthe Worte, wahrlich, die Welt hätte es nicht zu bedauern, wenn die Szanto'S, Philippson'S und Consorten v'vin anstatt B'isiv wären. Diejenigen aber, und das sind die meisten, welche dereinst ein bürgerliches Gewerbe ergreifen wollen, denen ist es freigestellt, sich diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die sie zu einer rationellen Ausübung ihres Gewerbes befähigen. Wohl entbehrt ein Privatunterricht jene wirksamen Hebel und Hilfsmittel, die eine öffentliche Lehranstalt in einem gemeinschaftlichen Unterrichte in der Vervollständigung des Lehrapparates voraus hat, doch läßt sich wohl in einer Talmudschule kein öffentlicher Unterricht für kommerzielle Lehrgegenstände einräumen." Das ist die richtige Beantwortung der Frage, ob die Schule den Bedürfnissen der Zeit Rechnung trage oder nicht. Aber nur noch ein Wort: *) Tenn derartige Bestimmungen sind bindend bis in die kommenden Geschlechter fort. Man vergl. Jeremias 35, daselbst 37, 13 zu Raschl, besonders Joel 1, 3. Man sagt, die hiesige Talmud-Hochschule entbehre eines Schul-, eines Unterrichtsplanes, jener Evidenzhalter all' dessen, was in derselben und in welcher Art es vorgeht. DaS ist aber keinesfalls wahr. Es gehört zu ihrem bescheidenen Wirken, daß sie keine sogen. Jahresberichte veröffentlicht, aber sie wird nach einem gewissen Lehrplan geleitet, den der Gründer derselben ihr zu Grunde gelegt, und von dem nicht darum gewichen werden darf. *) (Schluß folgt.) S. H. Deutsch. Rabbinats - Candidat. Frankreich. Paris. (Monatsbericht jOctober) der „All. Jsr. Univ." — Schluß.) ^Die Israeliten von Rumänien.) Die am 3. Juni c. stattgehabten Mord- und Plünderungsscenen von Darabany haben eine Reihe von Processen hervorgerufen, welche die Betheiligten gegen die Frau Cimari bei den Gerichtshöfen von Dorohoi und Jassy, sowie vor dem Caffationshofe zu Bukarest angestrengt haben. Die Israeliten, die bereits in 2 Instanzen gewonnen hatten, haben neulich, am 3. Oktober c., auch in der 3. Instanz vor dem höchsten Gerichtshöfe gewonnen. Sie hatten gegen fick den früheren Minister Jonesco, den Deputaten Cornea und Cimara, welche von den HH. Gradisteano, P. Ghtka, P. Borch und 10 anderen Advocaten oder politischen Persönlichkeiten von größtem Einfluß unterstützt wurden und welche die Behauptungen der noch verhafteten Appellantin aufrecht erhielten. Die von diesen edlen Vertheidigern vorgebrachten Beschimpfungen der Juden haben selbst die Christen empört und 3 Mal den Präsidenten zu Ordnungsrufen veranlaßt. Die Israeliten wurden von den HH. Majoresco und Meytani vertheidigt; da jedoch der Proceß noch nicht zu Ende ist, so werden dieselben ihre Sache jetzt vor den Gerichtshöfen von Dorohoi und Jassy, sodann von Neuem vor dem Cassationshofe zu vertreten haben und sich zu diesem Zwecke den Beistand eines dritten Rechtsanwalts, eines der berühmtesten der rumänischen Barre, zu verschaffen suchen; aber die Honorare, die sie werden zahlen müssen, sind sehr bedeutend, und sie bitten ihre Glaubensgenossen im Auslände, sie hiebei zu subventioniren, nachdem ihre jüdischen Landsleute ihnen zur Wiederherstellung ihrer zerstörten Wohnungen so ansehnliche Unterstützungen in Naturalien wie i« Geld geliefert haben. Die Ausgaben belaufen sich, wie man sagt, auf mehr als 14,000 Fr.; eine in Bukarest veranstaltete Sammlung, die ca. 3000 Fr. ergeben hat, wurde

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