Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1877)
- Date
- 1877-12-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1168 Statutenänderung zur Folge, obwohl er unser Lehrer, unser Erzieher, unser treuer Hirte, kurz, obwohl oder vielmehr weil er im Besitz aller Eigenschaften war, die einen guten Präsidenten ausmachen. Die Perle seiner Tugenden , seine Bescheidenheit, gestattete keinem Subjektivismus einen Einfluß auf seine Stellung. Wenn also die Lücke, welche Kohners Tod gerissen, durch eine straffere Concentration ausgefüllt werden soll, so liegt darin das Zugeständniß, daß diese Concentration bis fetzt in dem verstorbenen Präsidenten verkörpert war, und daß die Mitglieder des neu organisirten Ausschusses die Aufgaben fetzt gemeinsam erfüllen, die der Verstorbene allein anstrebte. — Da dürfte es denn angezeigt sein, sich einmal darüber klar zu werden, ob eine solche straffere Concentration wohl geeignet erscheint, die Lebensfähigkeit einer Vereinigung jüdischer Gemeinden zu erhöhen. Gewiß mag das Princip der Centralisation bei der Leitung eines jeden Vereins, und des nders bei einem Gemeindebund, dessen Mitglieder sich dur^ das ganze deutsche Reich vertheilen, wünscbenswerth. fa geradezu nothwendig sein. Aber ob der Verwirklichung dieses Princips bei der heutigen Stellung der jüdischen Gemeinden sich nicht Schwierigkeiten entgegenstellen, welche, weil sie den einzelnen Bundesgemeinden die Möglichkeit benimmt, ihre Anschauung unverkürzt zum Ausdruck bringen, das Ganze illusorisch machen, das ist eine andere Frage, die nicht ernst genug geprüft werden kann. Ist es eine Unmöglichkeit, jüdische Religionsgemeinden zu vereinigen, ohne zu den religiösen Parteifragen Stellung zu nehmen, wird daher eine Einmischung in diese Fragen, wie bereits geschehen, auch fernerhin Vorkommen müssen, so müßte ein die Gemeinden vertretender Ausschuß mindestens derart zusammengesetzt sein, daß alle religiösen Schattirungen der einzelnen Gemeinden möglichst treu zum Ausdruck kommen, und selbst eine solche Organisation böte noch keine Garantie für die unverkümmerte Jnteressenwahrung der gesetzestreuen Gemeinden. Nehmen wir an, diese bildeten im Gemeindedund und also auch im Ausschuß die Minorität, so lirgen die Mängel dieser Organisation auf der Hand. Denn da nach Stimmenmehrheit entschieden wird, religiöse Fragen aber auf diesem Wege keine Erledigung finden können, so müßte hier eine Beeinträchtigung der gesetzestreuen Gemeinden stattfinden. Man braucht sich das nur an einem Beispiel klar zu machen. Neologe Lehrerseminarien und Religionsschulen zü unterstützen, ist religionsgefetzlich verboten. Ein Majoritätsbeschluß des Gemeindebundes oder seines Ausschusses kann daran nichts ändern. Die I gesetzestreue Gemeinde, die mit jedem Groschen, j den sie dazu berstest, mny nuiy n> p"OQ wäre, | muß sich als Mitglied des Gemeindebundes seinen! Beschlüssen oder denen seines Ausschusses fügen, j Sämmtliche deutsche Gemeinden steuern ihre Beij träge zur Bundeskasse bei, und ein Comitö in! Leipzig verfügt darüber; verfügt darüber allerdings nach seinem besten Ermessen, aber eben nur nach seinem Ermessen. Denn bei der anBuntscheckigj k.'it grenzenden Vielfältigkeit der religiösen Schat-! tirungen der verschiedenen Gemeinden ist ja eine i Vertretung durch wenige Personen, die ihren festen! Sitz in Leipzig haben sollen, eine absolute Unmöglichkeit. Freilich können dem Ausschuß auch Mit-! glieder angehören, die nicht in Leipzig wohnen, aber — sie haben nichts zu sagen, sie figuriren j nur auf dem Papier, denn „ihre Zustimmung ist j nicht mehr unbedingtes Erforderniß für die Gil-! tigkeit der Ausschußbeschlüsse". — Diesen Punkt | der Reorganisation müssen wir, so lange wir seine i Motive nicht kennen, für einen der unglücklichsten! halten. - Freilich mag es ja mit großen Weitläufigkeiten! verbunden sein.' zu jedem Beschluß auch die aus- > wärtigen Mitglieder heranzuziehen, aber man hat; durch diese „straffere Concentration" die Autono-; mie der einzelnen Gemeinden so empfindlich bej einträchtiat. daß sie in normalen Verhältnissen, j außer ihrem Beitrag an die Bundeskasse, wenig j sonst beitragen, also mit zu thaten, aber nicht mit i zu rächen haben. Wo soll bei einer solchen strafj fen Concentration das Interesse der einzelnen Ge-! meinden Herkommen, durch welche die Lebensfähig- I feit des Bundes überhaupt nur möglich wäre, wenn > äo facto eine Anzahl Männer von Leipzia aus für die deutschen Gemeinden Beschlüste faßt und sie vollzieht? (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland.! Frankfurt a. M. Wir haben jüngst einige j Notizen über die Verhältnisse der isr. Männer-; krankenkasse gebracht. Was die isr. Frauenkranken-; kaffe betrifft,' so fällt die Zeit ihrer Gründung in ' das Jahr 176 l. Die Stifterinnen waren die! Frauen May, Hanau, Elsaß, Oppenheim, Schuh, von denen die letztere auch ein Legat von 300 - Gulden vermachte. 1791 wurde ein Zimmer für kranke Mitglieder eingerichtet. Der wöchentliche i Beitrag war damals 3 Kreuzer. Als die Familie