Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 48 (28.11.1877)
- Date
- 1877-11-28
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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1149 deren Trauungsvornahme einer Delegation vom Gemeinderabbinate nicht bedürfen. Ferner, ob ein fremder Rabbiner diese Herren zur Vornahme einer Trauung delegiren könne, oder ob der fremde Rabbiner blos an den Gemeinderabbiner die Delegation zu adressiren habe, welcher dann die betreffenden Herren weiter delegiren kann. Die Matrikenführung besteht darauf, daß das den Herren seiner Zeit verliehene Trauungsrecht ein äußerst beschränktes gewesen sei, ihnen blos für die Mitglieder ihrer Synagoge zustehe, hingegen die Vornahme von Trauungen bei Nichtmitgliedern sei denselben blos im 'Delegationswege gestattet, wofern die Ehe als gesetzmäßig geschlossen angesehen werden soll; eine' von den Predigern bei Nichtmitgliedern ohne Delegation vom Gemeinderabbiner vorgenommene Trauung, erklärt diese Behörde für einen gesetzwidrigen Vorgang, Wozu es erst eines Dispenses der Statlhalterei bedarf. wenn die Ehe für rechtsgiltig geschlossen gelten soll. Die beiden Herren Prediger beharren jedoch bei ihrer Meinung, daß sie in ihren Synagogen Jedermann ohne irgend eine Delegation rechtsgiltig trauen können, besonders Herr Prof. Dr. Kämpf weigert sich beharrlich vom Gemeinderabbinate eine Delegation anzunehmen, welcher Umstand recht oft zu Conflicten mit der Matrikenführung Anlaß gibt. In der letzten Zeit wurde Herr Dr. Kämpf von der politischen Behörde wegen Trauungen Nichtmitglieder seiner Synagoge, ohne Delegation des Gcmeinderabbiners, zu nicht unbedeutender Geldstrafe verurtheilt. Der Vorstand des neuen Tempels, der bei der Angelegenheit am meisten interessirt ist, da derselbe von dem beschränkten Trauungsrechte für den Tempel einen Ausfall an Einkommen befürchtet, hat die Trauungsfrage bei der isr. Cultus- Repräs. anhängig gemacht. Letztere hat deshalb eine Commission ernannt, welche die Verhältnisse genau zu erwägen und übxr die Lösung dieser Frage im öffentlichen Interesse einen entsprechenden Vorschlag zu machen hat. Holland. Rotterdam. Erfahrung ist die erste Quelle fast aller Wissenschaften, und unstreitig liegt der Werth unserer Sprachbegabtheit vorzüglich darin, daß wir dadurch im Stande sind, unsere Erfahrungen zum Nutzen und Heil Anderer mitzutheilen. Schreiber dieses fühlt sich daher gedrungen, Folgendes zur Oeffentlichkeit zu bringen. Als Religionslehrer der isr. Sträflinge allhier bereits 21 Jahre von der Regierung angestellt, bin ich seitdem oft Augenzeuge gewesen, wie mancher dieser Sträflinge beim Anblick der Peßachkost, die größtentheils auf Rechnung unserer Regierung denselben besorgt wird, zu Thränen gerührt war, aus Freude, daß er auch im Gefängniß bei ungesäuertem Brod dem allgütigen Gott Israels danken kann für das einstige gnadenreiche Geschenk seiner nationalen Freiheit; und aus Schmerz, daß er durch einen Fehltritt auf eine Zeit lang seiner individuellen Freiheit verlustig geworden ist. Vor 4 Jahren, da die Regierung meine Anstellung auch auf die Verurtheüten zum Zellengefängniß ausdehnte. (ich bin fest überzeugt, daß die öde und enge Einsamkeit den Israeliten viel härter als jeden andern Verbrecher drückt, und besonders wenn ein Fünkchen Jsraelitenthum noch in seinem Busen glimmt, da er in seiner traurigen Lage hier auch an den .-.21 L'ri-Tagen gezwungen ist, die Speisegesetze zu übertreten), habe ich beim Justiz-Minister ein Gesuch eingereicht, daß er an den israelitischen sogenannten „Zehn Bußetagen" für die Gefangenen isr. Religion nach jüd. Ritus zubereitete Speisen besorgen lasse, um sie dadurch in ihrer Religion zu stärken; die erwähnten Tage, als die ersten des synagogalen neuen Jahrs sind dem Israeliten im' Allgemeinen sehr heilig und dazu geeignet, mit Gott und Menschen sich zu versöhnen, seinen Lebenswandel zu überdenken, jedes Vergehen, sei es noch so gering, innigft zu bereuen, und, so weit möglich, tatsächlich gut zu machen und in Zukunft sorgfältig zu vermeiden, so daß also im Ganzen dasselbe erzielt wird, was die Straf-Anstalt beim Schuldigen zu erreichen sucht. Die Gewährung dieser Bitte könne gewiß nur förderlich sein. — Dieses Gesuch wurde vom Minister bewilligt. doch mit der Bemerkung, daß von Staatsmitteln keinerlei Kosten dafür erstattet werden können. Eine diesbezügliche Bitte an den hiesigen isr. Gemeinde-Vorstand, die erforderlichen Kosten auf seine Rechnung übernehmen zn wollen, wurde mir abgeschlagen, weil ich jenes Gesuch ohne sein Vorwissen eingereicht hatte, und derselbe außerdem den Gegenstand selbst nur gleichgiltig betrachtet. Einzelne Gemeinde-Mitglieder jedoch haben auS humanen und religiösen Gründen sich bereit erklärt. alljährlich zur Bestreitung der dazu erforderlichen Kosten mildthätig beizutragen. Selbstredend ermahne ich immer meine büßende Schaar, der Zeit und den Umständen entsprechend, und an den heiligen Bußetagen mache ich sie noch besonders darauf aufmerksam, wie unsere Speisegesetze auf unfern sittlichen Charakter Einfluß haben und wie überhaupt alle mosaische Enthaltungs-Vorschriften zu wesentlicher Uebung dienen.