Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 46 (14.11.1877)
- Date
- 1877-11-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447695-2447740--14296-2470199- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1099 vilstandsgesetz verursachten Ausfall an Traugebühren Entschädigung gewahrt werde. Da hier in Bezug auf jüdische Angelegenheiten noch die Hannoverschen Gesetze bestehen, ist zu erwarten, daß auch dieser Petition wird entsprochen werden. (Jüd. Pr.) Grckltdenz, 29. Oct. Die hiesige Polizeibehörde hat folgende Verfügung erlassen: „Der Mühlenbesitzer Moritz Hirschberg hierselbst hat unfern polizeilichen Schutz in Anspruch genommen, weil ihm das Betreten des hiesigen jüdischen Kirchhofes zum Zwecke des Besuches der Gräber seiner daselbst beerdigten Angehörigen verweigert worden ist. Wir fordern Sie auf, dem Herrn Hirschberg das Betreten des Begräbniß- Platzes zu reglementarisch nicht geschlossener Zeit und Stunde zu dem oben angegebenen Zwecke zu gestatten. Wird dieser Verfügung binnen 24 Stunden und auf jedesmaliges Verlangen des Hirschberg nicht genügt, so drohen wir die Festsetzung einer Geldstrafe bis 60 Mark und für den Fall des Unvermögens eine Haft bis zu fünf Tagen für jeden einzelnen Weigerungsfall an. Gegen diese Verfügung findet die Beschwerde an den Königl. Regierungs-Präsidenten zu Marienwerder oder die Klage bei dem Königl. Bezirks-Verwal« tungs-Gericht daselbst statt. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Anstellung der Klage beträgt 21 Tage. Beschwerde und Klage sind bei uns anzubringen und sind alle Schriftstücke in zweifacher Reinschrift einzureichen. Die Anbringung eines Rechtsmittels schließt das andere aus. Bei gleichzeitiger Anbringung beider Rechtsmittel wird nur der Beschwerde Fortgang gegeben. An den Kirchhofswärter Rudolf Fabri, den Friedhofsvorsteher, Herrn A. L. Bohm, hier. Die Polizei-Verwaltung gez. Stumpf. Stadtrath. ' (Jüd. Pr.) Stvatzburg. Das „Elsässer Journal" schreibt unterm 8. Nov.: Nicht nur verdient die israel. Bevölkerung unserer Stadt, daß die Presse ihre moralischen und religiösen Interessen vom Standpunkte des gemeinen Rechts und der Gleichheit der anerkannten Confessionen aus vcrtheidige, sondern sie hat noch andere Ansprüche auf diese energische und weitherzige Unterstützung derselben. Diese Ansprüche liegen einerseits im immer stärkeren Anwachsen dieses Theils der hiesigen Bevölkerung und andererseits in seiner Liebe zur Arbeitsamkeit und zur Redlichkeit, die sich in demselben kundgibt. In allen Berufs- und Erwerbszweigen, sowohl im Gelehrten - als im Handels - und im Handwerkerstande nennt man angesehene Straßburger Israeliten, die gleich Mitbürgern aus andern Confessionen zur Ehre und zur Wohlfahrt der Stadt beitragen. Kann man übrigens verkennen, wie weise und vorsichtig die verschiedenen Gesellschaften und Hilfskassen geleitet werden, welche die Israeliten in ihrem Schooße gegründet haben und die es ihnen ermöglichen, außerordentlich viel Gutes zu thun, ohne sich auf lästiges Bitten zu verlegen. Ein solches Beispiel von Initiative und gegenseitiger Wohlthätigkeit ist gewiß dazu angethan, die Achtung und die Sympathie des Publikums dieser Confession anzuwenden. In Bezug auf die vor 35 Jahren gegründete israel. Gewerbeschule, welche den eminent moralischen Zweck hatte, die ärmeren Schichten der hiesigen Israeliten durch Verleihung derjenigen Hilfsmittel zu emancipiren, welche dazu gehören, einen ehrenhaften Beruf zu ergreifen, halten wir es für überflüssig, die Verdienste dieser Anstalt besonders hervorzuheben. Die Behörden, die Bezirksverwaltung. die Munizipalitäten von Straßburg und anderer Städte, die Armenverwaltung, zahlreiche Gönner und Beitragende aus allen Confessionen, an deren Spitze sich sowohl der Herr Oberrabbiner, als der Herr Bischof und der Herr Präsident des Consistoriums der Augsburgischen Confession befinden, geben ihr jedes Jahr in Form von Beiträgen den deutlichen Beweis ihres Interesses. Nur gewisse, leider zu zahlreiche israel. Gemeinden werden im Jahresberichte direct erwähnt, daß ste sich durch beharrliche Gleichgiltigkeit und durch Verweigerung jeder sinanziellellen Unterstützung auszeichnen, während doch eine solche Anstalt den Gemeinden der Glaubensgenossen von hohem Werth sein sollten. Oesterr.-Ungarische Monarchie. Wien. Der unlängst verstorbene Abgeordnete Ladenburg hat bedeutende Summen zu Wohlthättgkeitszwecken vermacht, über welche Herr Dr. Kuranda als Verwalter eingesetzt wurde. Unter diesen Vermächtnissen befindet sich der Betrag von 10,000 fl. als Fond für den Armenverein und 4000 fl. zur Waisenstiftuvg. (W. Jsr.) Wien, 7. Nov. Nach einem soeben der „Jsr. All. zu Wien" aus Constantinopel zugegangenen Telegramme waren die von derselben aus Bukarest über Orsowa, Mohacs, Fünfkirchen, Kanizsa und Trieft dahin beförderten 338 Flüchtlinge aus Kazanlik im besten Zustande dort angekommen, wurden herzlich empfangen und bei den isr. Einwohnern untergebracht. Pesth. Am 21. v. M. fuhr ich von Gebergeny nach Györtelek. Plötzlich tritt Georg Rad-