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Der Israelit · 1877-11-14 · Heft 46 (14.11.1877) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 46 (14.11.1877)
Date
1877-11-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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10*98 uen und Krisen unmöglich zu machen, die den kranken Körper durchzucken. Wäre unser Zustand wirklich so schlimm, daß er nur auf diese Weise gehoben werden kann, so verlohnte es sich wahrlich der vielen Sorgen und Mühen nicht. — Wir wenigstens können schon die grundlegenden Prämissen nicht anerkennen, auf denen sich diese pessimistische Auffassung aufbaut. Sollten sie aber wirklich die richtigen sein, sollte unserem Gemeindewesen durch aufrichtige erneute Hingebung an hisdi mm nicht zu retten sein, dann steht es fest, daß es durch principiellen Ausschluß von Timm mm noch weniger gerettet wird, dann meinen wir, daß der alte Ausspruch jüdischer Weisheit noch heute seine volle Berechtigung habe: D’N-mno un umun Dipos noi D*pDiy unk/ oipoa *p un qx ,ptp Pz> xb unrva oipco D’NTnQ UN l'Q' “piXl 1"!1 N'.-> '3 .->2 3'5131 nilDD .i*'dxj/ min nmn o^pom uxaa Was in aller Welt würde man wohl von der Lebensfähigkeit einer Vereinigung katholischer oder evangelischer Gemeinden halten dürfen, um den jüdischen Gesichtspunkt einen Augenblick ganz unberücksichtigt zu lassen, die den Ausschluß alles spezifisch Katholischen bezw. Evangelischen als conditio sine qua non hinstellte? Und doch hätten diese für ihre Vereinsthätigkeit noch ein weites politisches Feld, und das Verfehlte würde nur in dem Umstande liegen, daß unter katholischer oder evangelischer Flagge politische Tendenzen angestrebt werden sollen. Wenn aber eine Veremigung jüdischer Gemeinden alles specifisch Jüdische ausschließt, — denn alles specifisch Jüdische ist nun heutzutage einmal leider Gegenstand religiöser Parteifragen — was soll dann noch bleiben, um den Bund zusammenzuhalten? Jüdische Gemeinden sind doch Religionsgemeinden, und nichts anderes als Religionsgemeinden, was könnten sie anderes als religiöse Angelegenheiten naturgemäß gemeinsam haben? Sucht man aber jüdische Religionsgemeinden durch ein anderes Band als das der gemeinsamen religiösen Ueberzeugung miteinander zu verbinden, so entsteht ein Mißverhältniß, das schon mit seinem Jnslebentreten den Todeskeim in sich trägt. Ja, eine solche Vereinigung ist schon von vornherein geradezu unmöglich, und es ist eine arge Selbsttäuschung, zu glauben, daß das erwähnte achtfache Programm des Gemeindebundes realisirbar ist, ohne in den auszuschließenden Rayon der religiösen Parteifragen nolens volens zu gerathen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzen. Deutschland. Berlin. Der Sanitätsrath vr. Wiesenthal in Berlin besitzt in Pommern ein Rittergut, wird aber, obgleich dies Rittergut kreisständische und landschaftliche Rechte besitzt, zu den betreff. Kreisversammlungen nicht zugelassen, weil er mosaischer Cofession ist und nach dem bestehenden Reglement der pommerschen Landschaft nur christliche Mitbürger des ständischen rc. Verbandes zur Theilnahme berechtigt sind. Herr vr. W. hat sich wegen dieser auf völlig veralteten und der heutigen Zeit nicht mehr entsprechenden Anschauungen mit einer Beschwerde an das Abgeordnetenhaus gewendet und beantragt zu erwirken, daß fortan die nicht christlichen Rittergutsbesitzer in Pommern in der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte nicht durch veraltete Reglements gehindert werden', welche in directem Widerspruch mit der Landes- und Reichsverfassung stehen. Es dürfte wohl kaum zweifelhaft sein, daß seine Beschwerde von Erfolg sein wird. (Jsr. Wchschr.) Berlin. Die Minister des Innern und der Justiz haben unterm 21. v. M. unter Abänderung der Bestimmungen am 19. Februar v. I. diejenigen Tage festgesetzt, an welchen jüdische Gefangene nicht zur Arbeit angehallen werden sollen. Außer den Sabbaten sollen sie an 14 näher aufgeführten Feiertagen wider ihren Willen nicht zur Arbeit angehalten werden. „Gefangene, die in diesem Falle von der Arbeit befreit sind, können dagegen an den Sonntagen und an den christlichen Feiertagen mit geräuschlosen Arbeiten beschäftigt werden." Außer den 13 streng gefeierten jüdischen Feiertagen ist noch ein Tag „Purim" freigegeben. Sorrdershausert. Der Collaborator an der hiesigen Realschule, Moses Goldschmidt, ist zum Oberlehrer ernannt worden. Da auch der Rabbiner Heidenheim als Rector ebendaselbst angestellt ist, so wirken an dieser Schule zwei Israeliten. Die fürstliche Regierung gewährt auch schon seit vielen Jahren einen Beitrag zu den Cultuskosten der jüdischen Gemeinde. (Jsr. Wchschr.) Hanir-ver. Unter den an das Abgeordnetenhaus gerichteten Petitionen befindet sich auch eine vom Abgeordneten Dr. Schläger überreichte des hiesigen Landrabbiners Dr. Meyer, welche beantragt zu erwirken, Daß auch den Landrabbinern in der Provinz Hannover für den durch das Ci-

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