Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 44 (31.10.1877)
- Date
- 1877-10-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XVHI. Jahrgang. Erste Leilage;u Ar. 44 -es Israelit. L«it««de» A » 1 ir « l. Noch ei» Nestrm - Rabbiner als Talmud- Verthtidiger. (Schluß.) Auf S. 222 wird gegen unsere Zeloten — Herr Dr. G. hat eine ganze Pandorabüchse voll der liebenswürdigsten Epitheta für seinen Augapfel, die Orthodoxen — also gegen den Eifer unserer Zeloten wird geeifert, den sie in Betreff gewisser gottesdienstlicher Einrichtungen bethatigen auf Grund von III. B. M. 18, 3 u. Deut. 12,31. — Herr Dr. G. hat diesem Eifer gegenüber die Unverfrorenheit, Folgendes zu schreiben: „Diese Stellen werden aber dem einfachen Bibelwort entsprechend ausdrücklich auf solche Handlungen beschränkt, die entweder an sich götzendienerisch oder daS Sittengesetz verletzend sind." Citirt wird dazu Jore Dea'l78, 1. Nachmani z. St. u. Jkkarim III. 14. Einer solchen Dreistigkeit gegenüber hört denn doch die Gemütlichkeit auf. Difficile est satyram — scribere. Es handelt sich also um die Nachahmung nichtjüdischer Bräuche, um das Verbot '3bn crvnpirp. Man weiß, wie das ganze Resormjudenthum, von seiner Entstehung an bis auf den heutigen Tag, füglich die verkörperte Uebertretung dieses Verbotes ist. daß man seit einem halben Jahrhundert in diesen Kreisen durch Einführung specisisch christlicher gottesdienstlicher Formen die jüdiscben Sitten ausgesprochenermaß?» verdrängen wollte, kurz, daß man sich durch alle diese gesetzwidrigen Neuerungen so unzweifelhaft in Widerspruch mit dem alten überlieferten, gesetzestreuen, orthodoxen Judentum wußte, daß man für die Summe aller dieser Velleitäten eine neue Bezeichnung suchen mußte und sie Reformjudenthum nannte. Daß die Apostel der Reform für jede neue Schrulle dann hinterher das alte Gottesgesetz hervorsuchten, um ihren Verrath mit gottesfürchtigen Citaten zu spicken, ist ebenso bekannt. Aber sie gaben sich dann wenigstens die Mühe, die unzweifelhaften Aussprüche des alten jüdischen Schriftthums zu verdrehen, zu verbrämen und so Amzudeuteln, daß der Schein der Wahrheit für die weniger Kundigen doch gerettet war. Eine Spekulation aber auf die Leichtgläubigkeit des jüdischen Publikums, wie sie hier vorliegt, ist ein unicum, das angemerkt zu werden verdient. Jore Deah 178, i. Nachmonides zu Deut. 12, 31 u. Jkkarim III. 14 sollen dafür zeugen, daß das Verbot, nichtjüdische Sitten nachzuahmen, sich nur auf solche Handlungen beschränkt, die an sich götzendienerisch oder das Sittengesetz verletzend sind! Sämmtliche Stellen besagen das vollendete Gegentheil dessen, was ihnen hier in den Mund gelegt wird. Die Stelle in Jkkarim findet sich excerpirt und ins Deutsche übertragen, in der trefflichen Schrift „Die Orgel in der Synagoge" von Rabb. David Deutsch und kann auf S. 41 daselbst auch von einem der einschlägigen Literatur Unkundigen nachgeschlagen und verglichen werden. Die Quintessenz derselben ist, daß götzendienerische Cultusformen, selbst nicht in der guten Absicht eingeführt werden dürfen, um den Gottesdienst damit zu verherrlichen. Fast wörtlich so erklärt Nachmonides zur Stelle, den Sinn des einfachen Bibelwortes, und nun gar I. D. 178 resp. nrun daselbst! AuS Y&, dem doch vielleicht, Herr Dr. Grünebaum ein ebenbürtiges Verständniß des Joreh Deah zutraut , ergibt sich in seiner Erklärung zur Stelle (42p“ö)f daß, wenn auch die Nachahmung rein socialer Einrichtungen gestattet sein kann, doch die Nachahmung des dem religiösen Leben anderer Völker Angehörenden verboten ist, auch wenn es sich nicht um Sitten handelt, die an und für sich götzendienerisch sind! — Die orthodoxen Zeloten also sind es nicht, die durch solche Zeugen compromittirt werden; das mag genügen. S. 328 wird eine von R. Josua tradirte gesetzliche Bestimmung auf dessen, schon oben von uns gewürdigte Milde, zurückgeführt, und dann folgende Expectoration daran geknüpft: „Welch ein ganz anderer Geist also tritt in diesem berühmten Schüler R. Jochanans hervor, als bei unserer heutigen Orthodoxie, welche sogar den in vollständig giltiger, religiös-gesetzlicher Ehe erzeugten Knaben, der nur nicht beschnitten wurde, aus der Gemeinde Israels ausschließen will." Wenn sich hier der Vers, eine kleine Verdrehung auch hier zu Schulden kommen läßt, so mag der Umstand zu seinen Gunsten plaidiren, daß er in der Frage selbst ein wenig interessirt, also -)2"Q ist; wodurch seine Ansicht und die Anklage gegen die heutige Orthodoxie schon sehr verliert. Selbst von dem milden Rabbi Josua wird sich kein Ausspruch aufstöbera lassen, der die