Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1877)
- Date
- 1877-10-10
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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986 Bewußtsein hin, daß sie auf den Caluminator füglich zurückfallen und wendet sich dem heiteren, weil harmloseren Theil der Böswilligkeiten zu, die den armen Neuorthodoxen in die Schuhe geschoben werden. Gelegentlich der Besprechung des „Buches der Frommen" (cttoh i?d) macht Herr vr. Grünebaum (S. 422) folgenden brüderlichen Ausfall gegen die mit Vorliebe sich so nennenden Orthodoxen unserer Zeit: „Es ist außerdem interessant an diesem „From« men" den Unterschied zwischen den wahren, alten Orthodoxen und den mit Vorliebe sich so nennenden Orthodoxen unserer Zeit zu bemerken. Wie schmähen und lästern diese letzteren tagtäglich in ihren Organen, wie verleumden ffie jeden, der nicht zu ihrer Fahne schwört. Der alte Fromme sagt, entsprechend dem talmudischen Ausspruche: „Die Lügner, die Verleumder, die Heuchler, die Spötter haben keinen Antheil am ewigen Leben." (Nr. 4) „Der Verleumder ist ein Gottesleugner." (Nr. 34.) Wie scheuen sie sich nicht, einen Gegner öffentlich zu beleidigen! Der alte „Fromme" lehrt, wieder in Uebereinstimmung mit dem Talmud: „Wer seinen Nebenmenschen öffentlich beschämt, ist des Todes schuldig (Nr. 54). Wie suchen sie die Gemeinden zu trennen- Wie schreien sie Zeter, wenn ein deutsches Gebet eingeführt werden soll rc rc. Aus diesen Bekenntnissen einer schönen bezirksrabbinerlichen Seele verdient zunächst der Aerger über die Vorliebe registrirt zu werden, mit welcher die gesetzestreuen Juden sich orthodox nennen sollen. lieber diesen Punkt können wir die beruhigende Versicherung geben, daß die Vorliebe nicht so groß ist. wie Herr Dr. Grünebaum anzunehmen scheint. Diese Parteibezeichnung stammt übrigens aus dem heiligen Lager der Reform, sie deckt, ja sie reicht nicht einmal an den Begriff des gesetzestreuen überlieferten Judenthums, den er repräsentiren soll. Sie wurde nur acceptirt, und als Parieibezeichnung geläufig, um selbst auf die Gefahr einer Verkennung des traditionellen Judenthums, jeden Schein einer Gemeinsamkeit mit den fahnenflüchtigen Elementen der Judenheit abzuweisen. Wenn nun der Aerger über die Achtung gebietende Stellung der sogem Orthodoxie seine Tiraden mit der angeblichen Vorliebe für diese Parteibezeichnung einleitet, so ist dies ein komisches quid pro quo, welches als entsprechende Ouvertüre für die nachfolgenden Harlequinaden gelten kann. Also die Orthodoxen unserer Zeit schmähen, lästern, verleumden, beleidigen ihre Gegner öffentlich, erregen Streit und Hader und schreien Zeter. — Sie konnten, wie aus Obigem hervorgeht, diese schönen Tugenden alle von Herrn Or. Grünebaum gelernt haben, aber sie sind zu ungelehrig, diese Stockorthodoxen. Sie befolgen die Göthe'sche Holzhauermaxime und behandeln grobe Reform- Klötze mit ebenbürtigen Keilen, stellen jedem Schelme Anderthalbe gegenüber und könnend vann ruhig abwarten, wenn Verleumder sie als Verleumder verleumden. Auch der dem Talmud entlehnte Ausspruch des Sefer Chastdim, daß Lügner, Verleumder, Heuchler und Spötter keinen Antheil am ewigen Leben haben, stört ihre Gemüthsruhe nicht nur nicht, sondern erhöht sie. Sie glauben aus Grund dieses Ausspruches sogar einen größeren Antheil erlangen zu können, weil sie die Concurrenz der Gesinnungsgenossen des Herrn Dr. Grünebaum ausgeschlossen wissen. — Freilich, Spötter sind ja diese Orthodoxen, das ist wahr. Sie legen sich die Berechtigung ihres Spottes sogar aus demselben Talmud zurecht, welcher ihnen nach Herrnvr. Grünebaums Ansicht den Antheil am ewigen Leben absprechen füll3) — Spötterei setzt ein zur Verspottung geeignetes Object voraus, woher es auch kommt, daß die Wortführer der Reform bei aller sonstigen Elasticität ihres Gewissens sich von dieser Sünde ziemlich gewissenhaft frei halten, und lieber verleumden als spotten. — Ist der Spott aber wirklich ein so großes Unrecht, so ist es grausam, ihn durch ein volumniöses Buch auf 448 Seiten so leichten Herzens zu provociren; dann hat der Verfasser, indem er sich scrupellos über die talmudische Deutung des -ny ’JEo - Verbotes durch Herausgabe seines Buches hinweggesetzt hat, auch den Sott der orthodoxen Spötter zu verantworten. Soviel pro domo und nun ad rom! (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. Colberg, 23. Sept. Dem hiesigen jüdischen Kurhospitale wurden vermittelst Allerhöchster Cabinetsordre vom 17. v. M. auf Grund dessen Statuts vom 25. Juni 1877 die Rechte einer juristischen Person verliehen. 3) Vergl. Megillah 25 b. und den trefflichen Hinweis R. Jannai's auf die von Hofcheah gegeißelten Pfaffen, welche sich darüber freuen, wenn das Volk über sich wegen seiner eingebüßten Ehre trauert.