Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1877)
- Date
- 1877-10-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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977 es «Tay -rvpvb und würde nicht Pv3 werden. Allein, wir haben oben schon bemerkt, daß das Glycerin selbst aus Lipyloxyd und Wasser besteht; nur das Lipyloxyd entstammt den verbotenen Fetten; es ist also die Verleihung des süßen Geschmackes durch Lipyloxyd und Wasser (Glycerin) diu nn dt, und wird in Folge dessen ^03. (Vergleiche Noda Bijehudah Theil II., Jore Deah, Response 57, wo etwas Aebnliches in Bezug auf -i’Dycn in gelehrt wird). Ob jedoch der Grundsatz von diu rm m in diesem Falle anwendbar, läßt sich bestreiten; es müßte nämlich erst sestgestellt werden, ob auch das Lipyloxyd allein, ohne Beimischung von Wasser, zur Versüßung des Bieres geeignet wäre. Eine dritte Erwägung ist folgende: Es ist vielleicht vielen unfern Lesern unbekannt, daß es eineZeit gegeben hat, in welcher viele gottesfürchtige Israeliten Anstand genommen haben, während eines großen Theils des Jahres Bier zu trinken. Es verhält sich damit folgendermaßen: Bier, d. h. unverfälschtes, wird aus Malz, und Malz aus Gerste bereitet; nun kömmt es vor, daß in manchen Jahren, wenn das Peßach-Fest früh fällt, und namentlich in den nördlichen Gegenden, die Gerste erst so spät gesäet wird, daß der Tag der Darbringung des Omer, der 16. Tag des Monats Nissan, sie nicht mehr rin hd’so ist; nach vielen D’pD'E? geht der ann hd\x auch in p.xp rnrn und bei D’~üj 7L' nxon cm; aus diesem Grunde nahm man Ausland, von der Zeit der Erndte bis nach dem Peßoch-Feste Bier zu trinken. Erst dem Verfasser des Pne Jehoschua, der vor etwa hundert Jahren in Frankfurt a. M. Rabbiner war, war es Vorbehalten, auf Grund von Talmud und D'PD-sn chm) nachzuweisen, daß das, was wir von der Gerste im Biere trinken, nur -rp's nnd deßhalb erlaubt sei. (Vergleiche Pne Jehoschua Theil II., Kunteros Acharon auf Maßechet Kidduschin.)*) Wir können diese Anschauung inntatis mutanäis auch auf das Glycerin anwenden. Der eigentliche Bestandtheil des Fettes, die Stearin -- Säure , ist entfernt, und was übrig bleibt, das Glycerin, ist nur NpJ/3 rep's. Sollte nun auch jeder einzelne der oben angeführten Gesichtspunkte angreifbar sein, so sind wir doch der Ansicht, daß alle drei zusammengenommen : 1) , 2) D'icico 3) NDtys repn, in Verbindung mit der Erwägung, daß bei jedem einzelnen Falle die Beimischung von Glycerin überhaupt zweifelhaft ist, jedes Bedenken in Bezug auf das Erlaubtsein des Biergenusses zu beseitigen geeignet sind. Soviel sieht nämlich nach dem Vorausgegangenen unumstößlich fest, daß ein «nni.xi td'k nicht vorliegt; bei einem etwaigen noch daran haftenden s^3ii iid’n gilt aber der Grundsatz p£D *cip7 ]33-n, zumal, da ja nicht niid'K pinrv&t ist. — Wir brauchen wohl kaum hinzuzufügen, oaß der Genuß des Bieres zu vermeiden ist, sobald man gewiß weiß, daß eine Beimischung von Glycerin stattgefunden hat; ferner, daß es einem Juden aus mannigfachen Gründen religiös verboten ist, die Lebensmittel zu fälschen, in'dem vorliegenden Falle schon wegen des Grundsatzes i'D\x pD3D s'rr -rnnD''. Wir stimmen ferner mit Herrn Eichelbaum darin überein, daß es Pflicht eines jeden wohlmeinenden Mannes ist, gegen die überhandnehmende Verfälschung der Lebensmittel nach Kräften zu wirken. Dagegen halten wir es geboten, nicht sofort in den Ruf derer einzustimmen, welche — ohne genaue und gewissenhafte Prüfung und ohne die Folgen zu bedenken - jeden hd\x »tm zn einem iiea no\x stempeln. Das Bier ohne zwingende Gründe für im zu erklären, hieße, namentlich in Bezug auf das reifende Publikum, gegen den talmudifchen Grundsatz verstoßen: pi3' tg'ljti 3n ]\xr in’sn 7p ni’n pi?u prr .713 „Man darf über die Gemeinde nichts verhängen, wobei der größere Theil oer Gemeinde nicht bestehen kann." Als vor einer Reihe von Jahren es bekannt wurde, daß die Cichorie vielfach mit Schweinefett statt mit Oel gefettet werde und sich in Folge dessen viele gottesfürchtige Israeliten zurückhielten, schwarzen Kaffee beim Nichtjuden zu genießen, wiesen wir auch damals in diesen Blättern nach, baß diese Zurückhaltung nicht geboten sei; da aber eine solche Tn'rv tomn, übertriebene Strenge, manchmal die schlimmsten Folgen haben kann, so ersuchten wir jeden gottesfürchtigen Israeliten, sich den Genuß des schwarzen Kaffee's beim Nichtjuden nicht zu versagen. Aehnlich ergeht es heute: wir glauben nicht, daß Jemand recht thun würde, wenn er sich den Genuß des Bieres wegen Befürchtung etwaiger Beimischung von Glycerin versagen würde. *) Er hatte in dieser Beziehung bereits einen Vorgänger im Verfasser des o-cn cn$; doch wurde dessen Entscheidung nicht allgemein recipirt.