Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 38-39 (19.9.1877)
- Date
- 1877-09-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- Aleppo 1× ep/1047811
- Beirut 1× ep/1047833
- İzmir 1× ep/1047963
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922 Uten. Die Israeliten der Herzegowina sind von einigen auf 1500, von Andern auf 5000 geschätzt. Die Israeliten Bulgariens und Rumeliens sind in zwei Circonscriptionen getheilt, welch der Gerichtsbarkeit eines der zwei Grand-Rabbins zu Adrianopel unterstellt sind. Einige Städte sammt ihrer jüdischen Bevölkerungszahl wollen wir hier kurz anführen. Adrianopel hat 12,000, Schumla 1050, Widdin 1500 Israeliten. Auch in dem vielgenannten Plewna bilden unsere Glaubensgenossen eine Gemeinde. In der asiatischen Türkei wohnen Juden an der Küste von Jaffa, Caifa, Beirut. Smyrna, in Palästina und im Innern des Landes von Damascus, Bagdad, Diarbekir, Bascala und an der äußersten Grenze Kurdistans. Dieser Umstand, daß auch das heilige Land unserer Väter der hohen Pforte unterstellt ist, verleiht einer Kenntniß der türkischen diesbezüglichen Verhältnisse doppeltes Interesse. Es mögen hier noch einige dem berühmten Dr. Neu manischen Werke, „ Die heilige Stadt und ihre Bewohner," entnommene statistische Notizen über die jüdische Bevölkerungszahl einiger Städte folgen. So zählt Jer salem 13,000, Safeth mehr als 60OO, Aleppo 9000, Bagdad 20,000, Smyrna 25,000 isr. Einw. Heber die israel. Bevölkerung der türkischen Provinzen Arabiens lassen sich keine genauen Angaben machen; ebenso fehlen die ägyptischen. Was nun die frühere Lage der Israeliten rücksichtlich der türkischen Gesetzgebung betrifft, so war dieselbe ganz die nämliche, wie die der anderen nicht muselmännischen Bevölkerung, und sie erfreuen sich auf gleiche Weise der den Ottomanen aller Culte ertheilten Privilegien. Der Chacham Baschi ist das Haupt der Israeliten im ganzen Reiche und deren officieller Vertreter der Pforte gegenüber. Er folgte ehemals bei öffentlichen Gelegenheiten unmittelbar dem armenischen Patriarchen im Range. Israeliten nehmen am Staatsrath und bei Berathungen provinzieller oder städtischer Angelegenheiten Theil. Diese Bestimmungen datiren schon von 1839 bezw. 1856 her. Besonders interessant ist ein an den Justiz- Minister gerichteter Firman aus dem Jahre 1840 anläßlich der bekannten Judenverfolgungen in Damascus und Rhodus, welcher allein als Beweis für die Leutseligkeit der türkischen Regierung den Israeliten gegenüber genügen kann. Durch die neue Gesetzgebung vom November 1876, welche der Türkei eine constitutionelle Regierungswrm brachte, besteht nun nach keiner Seite hin eine Bevorzugung oder Zurücksetzung der verschiedenen Culte, wenn auch selbstverständlich der Islam die Staatsreligion ist. Es hat sich das sofort bei den Wahlen zum großen Staatsrath praktisch gezeigt. In Bagdad, Janina, Constäntinopel wurden Israeliten in denselben gewählt. Zwei Israeliten aus Constantinopel wurden zu Senatoren ernannt. Ein weiterer Glaubensgenosse, Behor Effendi, wurde zum Staatsrath und M. Salom Hatem zum Secretär des Staatsraths designirt. Was Wunder, wenn Angesichts aller dieser Acte der Rechtlichkeit und Humanität der hohen Pforte gegen ihre israel. Unterthanen, der Chacham- Baschi in jener berühmten, anläßlich der in Constantinopel tagenden europäischen Conferenz stattgehabten Sitzung des großen Raths erklärte, er schätze sich glücklich, im Namen sämmtlicher türkischen Glaubensgenossen es aussprechen zu können, daß sie, erkenntlich für die Gastlichkeit und die Protection, welche ihnen von der Türkei gewährt wird, bereit seien, ihr Vermögen und ihr Leben für das gemeinsame Vrterland zu opfern! Der bei weitem größte Theil des uns vorliegenden Buches beschäftigt sich nun mit der Leidensgeschichte unserer Glaubensgenossen in Serbien und Rumänien, deren traurige Verhältnisse im Allgemeinen bekannter sind, und auf deren detaillirte Besprechung wir hier deßhalb verzichten können. Jedoch wollen wir nicht verfehlen, Jeden, der ein Interesse für unsere unglücklichen Glaubensgenossen in den Donaufürstenthümern hat, — und welcher Jude hätte es nicht — gerade auf diesen Theil dieses vortrefflichen Werkes besonders aufmerksam zu machen. W nn man sonst den Nothschrei der Unglücklichen aus diesen halb civilisirten Vasallenstaaten hört, wenn man die brutale Roheit in der Tagespreffe liest, die dort an der Judenheit geradezu straflos verübt wird, so glaubt man doch hie und da zur Ehre uuseres Jahrhunderts, zur Ehre der Rechtlichkeit und der Humanität, an Uebertreibungen glauben zu dürfen, auch wenn es keine lichtscheue Schönfärberpresse dort und anderwärts gäbe, die factisch dafür bezahlt wird, diese himmelschreienden Acte der Brutalität zu dementiren, oder doch derart in ein günstiges Licht zu stellen, daß sich die öffentliche Meinung in Europa leichter dabei beruhigt. Diese Illusionen schwinden an der Hand des reichen, gewissenhaft gesammelten amtlichen Materials in diesem Buche; in welchem selbst die Panegyrik des Judenhasses, wie sie sich in den rumänischen Journalen breit macht, mit seltener Objectivität codificirt ist, wodurch dem audiatur et altera pars ntjfif als genügend Rechnung getragen wird. *