Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 38-39 (19.9.1877)
- Date
- 1877-09-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447695-2447733--14129-2470025- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XYIII. Iahrgang. Erste Beilage zu Nr. 38 & 39 des Israelit. Leitende» » * H » e (. Wik (in Rabbiner den Talmnd nerthcibigt und die Talmudiftcn schmäht. (Fortsetzung und Schluß.) Liegt hier eine Intoleranz vor, so handelt es sich nicht um eine intolerante Aeußerung irgend eines Tlmudisten, sondern um eine Intoleranz des jüdischen Gesetzes selber, denn diese Aeußerung ist gesetzlich coöificirt1 2). Handelte es sich also um ein Durcheinanderwogen sich schnurstracks widersprechender, toleranter und intoleranter Meinungen, für die man sich je nach Belieben entscheiden könnte, so hätte das codificirte jüdische Gesetz diese etwaige Intoleranz zu verantworten. Aber man braucht dort nur den betr Paragraphen im Zusammenhang einmal nachzulesen, um diese ganze Phrasenmacherei in ihrer Gedankenlosigkeit zn belächeln. „Ein Heide, der sich mit dem Studium der Thora beschäftigt, ist todtesschuldig, nur das Studium der sieden' noachidischen Gesetze ist ihm gestattet. Ebenso ist ein Heide, der irgend einen Wochentag dem jüdischen Sabbat oder selbstverständlich dem jüdischen Feiertag gleich feiert, todesschuldig. Es gilt hier folgender Grundsatz: Man läßt Heiden kein neues Gesetz einführen, und aus eigener Initiative specifisch jüdische Pflichten ausüben. Der Heide kann entweder Proselyt werden undmuß dann d ie säm mtlichen jüdischen Gesetzespflichten übernehmen, oder in seinerReligion verbleiben, ohne derselben etwas hinzufügen oder zu kürzen. — Hat ein Heide sich aber mit dem Studium des Gesetzes befaßt, einen jüdischen Sabbat gefeiert, oder eine Neuerung eingeführt, so straft und züchtigt man ihn, the'ilt ihm mit, daß er deßhalb todesschuldig sei, aber man tödtet ihn nichts. Wenn das Intoleranz ist, so darf man billig fragen, was denn wohl Toleranz ist, ja ob es auf 1) Jad Hachasakah. Hilchoth-Melachim X. 9., 2) Ueber die Begründung dieser letzten Bestimmung vergleiche man die Commentatoren. Das Thorastudium bei (Christen erklärt schon Kimchi als selbstverständlich gestattet.! weitem Erdenrund wohl noch einen zweiten Religionscodex gibt, der in solcher Weise, die Freiheit der Gewissen und die jeder Religion zu wahren bestrebt ist? Ob es Toleranz ist, mit Gewalt und List Proselyten zu werben, Missionäre auszusenden und im Trüben nach Seelen zu fischen, ihnen ihre religiöse Ueberzeugung vergällen, und eine neue Seligkeit aufzudrängen, und ob es Intoleranz ist, selbst den Heiden, jede Beschäftigung mit einem andern Religionsgesetz, als seine religiöse Ueberzeugung gefährdend zu untersagen, sie aber ganz und voll zu gestatten und vorzuschreiben, sobald der Heide aus eigenster Initiative und innerer Ueberzeugung seine Religion verlassen und Das Judenthum annehmen will?! Als Beweis für Die vollendete Gedankenlosigkeit, mit welcher hier Der Talmud begutachtet resp. verrheidigt wird, möge noch folgendes Pröbchen dienen. Seite 6 wird die Eisenmenger'sche Behauptung, es stände im Talmud „Betrug und Wucher sind dem Götz ndiener gegenüber erlaubt" richtig auf einen Uedersetzungssehler Eisenmengers zurückgeführt. Es handelt sich um die beiden Ausdrücke ntuiN und non, die Eisenmenger fälschlicher Weise mit Betrug und Wucher übersetzt, während thatsächlich wie Herr vr. Joel mit einem Hinweis auf das zweite Gutachten richtig Darthut .injix weder Betrug noch non Wucher, sondern jeden, auch den geringsten Zins bezeichnet. Eine Seite weiter also S. 7, schreibt Herr vr. Joel: „Wie der Talmud über Wucher denkt, darüber nur ein Satz: und nun folgt der Ausspruch R. Josis, n-o br crnry moD nt^ni 'oi n'3'"i3 was Herr Dr. Joel übersetzt: „Siehe wie verblendet die Augen der Wucherer sind, während doch nach der kurz zuvor gegebenen Darstellung selbstverständlich nur von der Verblendung der Zinsdarleiher die Rede ist, selbst, wenn sie keine Wucherer sind. — Wer die Bemerkung eines Rabbi Schimeon so herablassend (S. 26) „mit der naiven Weise der talmudischen Zeiten" erklärt, dürfte sich einen solchen lapsus doch nicht zu Schulden kommen lassen. — Da jedoch die Gutachten vielleicht durch die That beweisen wollten, wie schon die theoretische Beschäftigung mit Ribbith D'j'yn dn ncdd ist, so wollen wir diesen