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Der Israelit · 1877-09-12 · Heft 37 (12.9.1877) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 37 (12.9.1877)
Date
1877-09-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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891 lästern? Wenn selbst ein Anwalt deS Talmud! solche häßliche Auswüchse zugibt, so läßt eine solche | Vertheidigung ein unbefangenes Richtercollegium; mehr zwischen den feilen suchen und finden, als die Eisenmenger, Rohling und Willmanns zusammen über den Talmud gelogen haben. Gott möge den Talmud vor solchen Freunden schützen, mit | feinen Feinden wird er schon selber fertig werden, -r- Man braucht ja nur einen Blick in den Talmud selber zu werfen, um das Unwissenschaftliche und Wahrheitswidrige solcher Expectorationen sofort Ln seiner ganzen Frivolität zu begreifen. Halten wir uns einmal an die intolerante Aeußerung, welche das Thorastudium eines Heiden als ein todeSwürdiges Vergehen hinstellt, und vergessen wir nicht, daß es ein Ausspruch R. Jochanans, also desjenigen Talmudisten ist, der vielleicht mit die meisten Beiträge zu beiden Talmuden geliefert hat, daß man also vernünftigerweise den Talmud selbst nicht tolerant nennen kann, während man den Beitrag eines seiner hervorragendsten Autoren als intolerant verunglimpft. Man braucht ferner noch keine Pietät für den Talmud und die Talmudisten, man braucht nur ein wenig Pietät für Wahrheit und Rechtlichkeitt zu besitzen, um sich zu sagen, man könne den Ausspruch eines Mannes, dessen hoher Sittenadel aus unzähligen Stellen des babylonischen und besonders des jerusalemitischen TÄmud so über allen Zweifel fest steht, daß ihn selbst Grätz nicht zu verdächtigen wagt*), man könne den Ausspruch eines Rabbi Jochanan nur dann auf Intoleranz zurückführen, wenn ein anderes Motiv sich dafür schlechterdings nicht finden läßt. — Sollte es nun wirklich so schwer sein, diesen Ausspruch ohne Voraussetzung von Toleranz zu erklären? Betrachten wir ihn einmal im Zusammenhang mit dem Ausspruche, der ihm unmittelbar vorangeht. „Der Heide, der sich einen jüdischen Sabbat zur Pflicht rnachen würde, beginge ein todeSwürdiges Verbrechen." Das will sagen: Gott hat jeden Menschen, den er in's Dasein gerufen, damit zur Arbeit für seine Selbsterhaltung berufen. Wer müssig die Hände in den schooß legen, und auch nur einen Tag und nun gar einen immer nach 6 Tagen periodisch wiederkehrenden Tag aus eigenem Belieben müssig feiern wollte, hatte damit den Anspruch auf seine Existenzberechtigung eingebüßt , indem er die Bedingung nicht eingehalten, an welche sein Dasein geknüpft ist. Gestattet ist die Ruhe nur Demjenigen, dem sie ausdrücklich von Gott befohlen ist. Von Gott geboten, von Gott gefordert, als Zeichen und Uebung rückhaltlosen Anerkennens und Vertrauens, wird, was sonst Thorheit wäre, höchste Weisheit, was sonst Verbrechen menschenwürdigste Tugend, deren Nichterfüllung Gott verleugnen und sich entehren hieße. Der Heide aber, dem diese Ruhe nicht von Gott geboten ist. beginge somit durch Einhaltung derselben ein todeswürdiges Verbrechen^). Direct an diesen Ausspruch schließt sich der des Rabbi Jochanan an, welcher das Thorastudium eines Heiden ein todesmürdiges Vergehen nennt. Erwägt man, daß die Weisen des Talmud, wie bereits erwähnt, kein Thorastudium für philologische, exegetische, überhaupt nicht für theoretische Zwecke kannten. daß sie Gottes Wort nur studirten. um seinen Willen für's praktische Leben zu kennen und zu erfüllen, daß sie aber ein selbst nicht in dieser lauteren Absicht gepflegtes Thorastudium mit einer unwiderstehlich aus diesen einzigen, wahren, practischen Zweck Hindrangenden Kraft ausgestatret wußten^), so hat man schon ein Motiv gefunden, das dem Ausspruch Rabbi Jochanans zu Grunde liegen dürfte, und wenn ein Heide aus der ganzen Thora nichts als die Institution des Sabbat lernte und bethätigte. Aber braucht denn Jemand in dem Augenblick, wo er den Talmud gegen böswilligen Unverstand christlicher Hetzkapläne zu vertheidigen gezwungen ist, nach einem Motiv verlegen zu sein, warum der Talmud das Studium dieses göttlichen Gesetzes bei den Heiden als ein todeswürdiaes Vergehen bezeichnet? Wenn christliche Schriftsteller im neunzehnten Jahrhundert, in Folge ihrer unzulänglichen diesbezüglichen Kenntnisse — um das mildeste Motiv anzunehmen — Judenthum und Judenheit deshalb öffentlich schmähen und verdächtigen, weil wir das im Talmud niedergelegte göttliche Sittengesetz anerkennen, welche todeswür» dige Verbrechen hätte man da erst von den Heiden der talmudischen Zeit erwarten dürfen, wenn man ihnen durch Preisgebung der Thora Material zu einem „entdeckten Judenthum" geliefert hätte? Lehrre doch die Weisheit der talmudischen Weisen, daß selbst Derjenige, der ohne jeden boshaften Hintergedanken an das göttliche Wort herantritt, einen wahren ungetrübten Einblick in das jüdische Pflichtenleben erst dann gewinnen kann, wenn er sich nicht darauf beschränkt, es theoretisch zu ftudiren, sondern sich entschließt, es practisch zu befolgen. DaS galt ihnen nicht nur in Betrett der Heiden^ sondern auch der Juden 2 * 4). (Fortsetzung folgt.) 2) Vergl Hirsch's Pentateuch II S. 186. 31 Pesachim 50. 4) Berachoth 17, vergl. ^osaphot zur Stelle. 1) Grätz, Gesch. der Juden IV V. 259.

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