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Der Israelit · 1877-09-12 · Heft 37 (12.9.1877) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 37 (12.9.1877)
Date
1877-09-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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889 Wir rin Rabbiner dr» Talmud orrthcidigt und dir Taimudistr» schmäht. (Fortsetzung.) Wer den Talmud nur aus dem Gutachten von Herrn Rabbiner Dr. JoA kennt, muß ihn (den Talmud) für ein confuses Conglomerat sich oft schnurstracks widersprechender (S. 4.) Meinungen halten. Nur für die rituelle Praxis und für das Juridische, so lange die Juden eigene Gerichtsbarkeit hatten, hätte man eine Ausgleichung der Meinungen gesucht. Dagegen hätte man die Verschiedenheit der erbaulichen Auslegungen, der Sittensprüche und ähnlichen Sätze, wie eigentlich selbstverständlich, ruhig durcheinander wogen lassen ohne Ausgleich des Widerspruchs, was auch unmöglich wäre. — Ich will ein Beispiel anführen, fährt Herr Dr. Joöl mit kühler Kathederruhe fort: „R. Meir sagt: Aus welcher Schriftstelle kann man entnehmen, daß auch ein Heide, der sich mit der Gotteslehre beschäftigt, so hoch steht, wie der Hohepriester? Aus folgender: Die Schrift sagt: „Das sind die Gebote, die der Mensch übe, damit er durch sie lebe." Es heißt nicht, die der Priester, Levit oder Israelit übe, sondern der Mensch. — Hundert Jahre später gefällt es einem Lehrer sich intolerant"! über diesen Punkt zu äußern. Die Easuiften suchen einen künstlichen Ausgleich. — Citirt wird hierzu Sanhedrin 59 a. Angesichts dieser Ausführungen muß man unwillkürlich mit Herrn Dr. Joel übereinstimmen, wenn er S. 27 sagt: „Ich gestehe, daß indem ich die Rechtsbestimmungen des Talmud gewissen Leuten geßenüber bespreche, resp. vertheidige, ich mir bisweilen an den Kopf fasse, ob denn das Alles nicht ein schlechter Spaß ist;" nur, mit dem Unterschiede, daß nicht der etwaige Kopf, sondern die vollendete Kopflosigkeit des begutachtenden Herrn Rabbiners das zu fassende ist. Daß der Talmud kein systematisches Lehrbuch ist, ist bekannt; er soll es auch nicht fein. Der Talmud enthält den Theil'des göttlichen Gesetzes, welcher ursprünglich mündlich überliefert wurde, und nur durch mündliche Ueberlieferung im jüdischen Kreise lebendig bleiben sollte. Da aber als in Folge harten politischen Druckes dem göttlichen Worte nicht mehr die hingebende Pflege gewidmet werden konnte, welche für ein ausschließlich mündlich zu überlieferndes Gesetz eine eonäitio sine qua non ist, und man sich n^^ged'.un^en entschloß, dieses Gesetz zuerst in der Mtschnah und dann in der Gemara niederzulegen, da handelte eS sich darum eine Form zu finden, welche die Vortheile eines niedergeschriebenen mit denen eines mündlich überlieferten möglichst vereinigte. Die unablässige, das ganze Leben beanspruchende Pflege, welche ein auf mündlicher Ueberlieferung sich fortpflanzendes Gesetz verlangt, mag ja gerade eine der Absichten gewesen sein, die den himmlischen Gesetzgeber bestimmten, den bei weitem größten Theil seines Willens eben nur mündlich weiter tradiren zu lassen. Ist ein Gesetz erst niedergeschrieben, und in Büchern gesammelt, so glaubt man des fortwährenden Studiums dieses Gesetzes enthoben zu sein. Man besitzt ja das Gesetz, und kann notwendigen Falls seine Bestimmungen nachschlagen. Welch' himmelweiter Unterschied aber dazwischen liegt, ob das Gottesgesetz die Geister und Gemüther seiner Bekenner oder deren Biblioiheken füllt, ob es in den jüdischen Köpfen und Herzen lebt, oder auf vergilbenden Pergamenten verwittert, das bedarf keiner weiteren Ausführung. Es. genügte dieser Hinweis, um die dem Talmud so oft vorgeworfene Systemlosigkeit als eine seiner characteriftischsten Lichtseiten schätzen zu lernen. Wäre der Talmud ein lexicographisch oder sonst nur nach einem strengen Schematismus systematisch geordnetes Werk, so würde er seiner Bestimmung, daS verkörperte mündliche Gesitz zu repräscntiren, schlecht entsprechen. Gerade, daß man den Talmud nicht so leicht und ohne Weiteres kann nachschlagen, laß man z. B. nicht den juridischen Theil deS Talmud studiren kann, ohne nol^ns volens die rituellen. cercmoniellen, agadischen und sonstige in die Discussion höchst kunstvoll verschlungenen Piöcen mit in den Kreis der Betrachtung zu ziehen, nur diese Eigenart des Talmud macht es möglich, daß keine seiner zahlreichen Materien der Unkenntniß oder der Vergessenheit anheim fallen kann. Daher gibt es, kann es auch kein Register für die im Talmud behandelten Themata geben, in welchem man einen Gegenstand nachschlagen könne, so wenig es möglich ist, die Mannigfaltigheit des täglichen Lebens — und dieses umfaßt ja der Talmud — zu regiftriren. Wer aber deshalb den Talmud für ein chaotisches Labyrinth sich schnurstracks widersprechender Meinungen ansehen wollte, würde sehr irren. Nicht ein einziger seiner Tractate, Abschnitte und einzelnen Sätze steht verbindungslos da. Ein Capitel ergänzt das andere, ein Ausspruch erklärt den andern, alle aber stehen mit einander in mehr oder weniger inniger Verbindung, wenn dieselbe oft auch nur rein mnemotechnischer Natur ist. So innig ist der innere Zusammenhang jedes einzelnen Ausspruchs, mit dem ganzen Riesenwerke, daß man keine Partie aus

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