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Der Israelit · 1877-09-05 · Heft 36 (5.9.1877) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 36 (5.9.1877)
Date
1877-09-05
Page
– (sequence 13)
Language
German
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871 in's praktische tägliche Leben sehr wesentlich ein. Auch hierfür möge es gestattet sein, ein Beispiel herauszugreifen. Auf den einfachen Wortsinn der Stelle (Deutr. XXVII, 13), welche sagt: Du darfst nicht haben in Deinen Behältern zweierlei Gewichtsteine, große und kleine u. s. w., folgert der Talmud , daß nicht nur das Messen und Wiegen mit falschem Maß und Gewicht, sondern daß auch der bloße Besitz falscher Maße und Gewichte untersagt ist, so daß Derjenige, welcher ein falsches Maß nur als B'^n ’D bv ü’isj/ benützt, ein göttliches Verbot Übertritt9). — Diese aus der Feststellung des einfachen Wortsinnes resultirende gesetzliche Bestimmung wird von allen Codificatoren, auch vom „Hauptcodex der heutigen Orthodoxie", wie Herr Ör. Joöl (S. 6) den Schulchan Aruch zu nennen für gut findet, codificirt10). — Ist nun wirklich der Schulchan Aruch der Hauptcodex der Orthodoxie, läßt der orthodoxe Jude von den in diesem Werke systemansch geordneten Aussprüchen des Talmud sein ganzes Leben regeln, so ist es ihm von Gott und nicht von seinem Gefühle der Wortschätzung verboten, falsches Maß und Gewicht zu besitzen, und das dünkt uns denn doch ein großer Unterschied. — Aber wie ist es Angesichts aller dieser Thatsachen auch nur möglich, daß ein Rabbiner die Behauptung aufstellen, vor einer Gerichtsbehörde vertreten, und hinterher trotz des erlittenen Fiasko's noch drucken lassen kann, es gibt keine Sittenlehre des Talmud und es herrschte stets der Schriftauslegung des Talmud gegenüber, da wo es sich um den einfachen Wortsinn handelt, ein Gefühl voller Freiheit!! Herr vr. Joel hätte erklären müssen: Ich und meine Gesinnungsgenossen haben für den Talmud und seine Sittenlehre nur ein Gefühl der Werthschätzung übrig, aber für das orthodoxe Judenthum — und noch bekennt sich ja Gottlob der größte Theil der europäischen Judenheit zu diesem orthodoxen Judenthum — haben die gesetzlichen Aussprüche des Talmud volle verbindliche Kraft, ist der Talmud, wie Herr Rohling richtig in Parenthese bemerkt, das Sittengesetz der Juden. (Schluß folgt.) 9) l)"2 faM fcn. 10) {E>ry 'ojp *>"!> ro’jj 'b rpir>r> v .'bh vsen Aeituugsrrachrichteu & Gorrefpoudeuze«» Frankreich. Paris. Vor Kurzem berichteten wir, daß eine in dem Pariser Frauengefängniß sich befindende Jüdin vom Geistlichen des Gefängnisses sich bereden ließ, ihr krankes achtjähriges Kind, das sie bei sich hatte, taufen zu lassen. Es war ihr versprochen worden, daß eine bessere Pflege für daS Kind erwirkt werden würde, wenn sie geneigt wäre, es dem christlichen Glauben zuzuführen. In der Verzweiflung gab die Mutter nach; das Kind ist, nachdem es getauft worden, gestorben. Das iSr. Consistorium zu Paris beklagte sich hierüber beim Cultusminister.. Dieser ließ unter dem 4. August dem Consistorium die Antwort zugehen, daß die angestellte Untersuchung ergeben, daß die festgestellten Reglements des Gefängnisses nicht beobachtet worden, daß er diesen Vorgang zur Kenntniß des Erzbischofs von Paris gebracht und demselben dringende Vorstellungen gemacht hat, die Wiederkehr eines solchen Vorganges zu verhüten. F e n i l l e t o n. David Lcb Magdeburger. Prager Ghettobild aus dem letzten Viertel des vor. Jahrhunderts.*) Von S. Kohn, Verfasser des „Gabriel". (Fortsetzung.) „Gewiß und bestimmt" ertönte jetzt eine sonore Stimme; die Anwesenden wandten sich überrascht um, und bemerkten jetzt erst den Oberstburggrafen, der geräuschlos eingetreten war, und einen Theil der Verhandlungen mit angehört hatte. Der Oberstburggraf, Graf Prokop Lazansky, war ein Mann von etwa sechs bis acht und vierzig Jahren, hoch gewachsen; da er gleichzeitig Präsident der böhmischen Landesstände und eben von der erzbischöflichen Festtafel zurückgekehrt war, trug er die prachtvolle Gala-Uniform der böhmischen Landesstände; einen scharlachrothen Rock mit goldenen Epauletten; von dem Hute, den er unter dem Arme hielt, wallte ein mächtiger Federbusch, ■ *) Ader Nachdruck wird mit aller Strenge verfolgt «erben, Uebersetzungsrecht Vorbehalten.

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