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Der Israelit · 1877-09-05 · Heft 36 (5.9.1877) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 36 (5.9.1877)
Date
1877-09-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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869 der Synagoge und das tatsächliche Verhältniß der Juden zum Talmud jener auf Erzielung einer falschen Wirkung berechneten Bezeichnung. „Wir stimmen nicht ein in die Behauptung derer, welche den Talmud als bloße Antiquität bezeichnen, müssen im Gegentheil ihm nicht blos geschichtliche, sondern eine noch gegenwärtig lebendige Bedeutung zuschreiben. Ohne Talmud wären wir rathlos in Bezug auf Ritus und Ceremonie, er enthält ein ganzes Jahrtausend geschichtlicher Entwickelung der jüdischen Religion und hat ein zweites Jahrtausend zu weiterer Entwickelung angeregt. Aber stets herrschte das freieste Verhältniß gegenüber seiner Schriftauslegung, wo es sich nicht um rituale oder juridische Praxis, sondern um Gewinnung des einfachen Worrsinnes der Bibel handelte. Stets herrschte seinen Sittensprüchen gegenüber — von einer Sittenlehre kann nicht gut die Rede sein, da man darunter ein ethisches System, nicht einzelne, wenn auch unzählige Sätze versteht — stets herrschte diesen Sprüchen gegenüber ein Gefühl der Werthschätzung, aber auch der vollen Freiheit." Es verlohnt sich, diese Ausführungen ein wenig bei Licht zu betrachten. — Der Kürze halber, wollen wir nur die am Meisten in die Augen springenden Gedankenlosigkeiten hier Revue passiren lassen, und der nur einigermaßen sachkundige Leser wird mit uns übereinstimmen, daß es die denkbar mildeste Beurtheilung ist, die Extravaganzen dieses Gutachtens auf Rechnung der Gedankenlosigkeit zu stellen. Für Diejenigen aber, die auch Reformrabbinen unter die Kathegorie derer rechnen, welchen der bekannteste Mischnöhcommentar aus Bartinorah das Recht auf eine Beurtheilung ad. bonam partem absprichtl), fügen wir noch bei, daß ja dem pir Piy nc6n mjbt zufolge, in talmudicis gerade die Gedankenlosigkeit vollendeter Muth« Wille ift2). Der Talmud wäre also nicht das Sittengesetz der Juden, dieser hatte es in erster Reihe mit dem cermonialen, ritualen und juridischen Theile der Schrift zu thun, von einer Sittenlehre des Talmud könne überhaupt nicht gut die Rede sein, weil er uns kein ethisches System, sondern nur Sittensprüche überliefert und diesen Sprüchen gegenüber hätte stets ein Gefühl der Werthschätzung, aber auch der vollen Freiheit geherrscht. Die gesetzliche Kraft des Talmud auf ceremomalem, ritualem und juridischem Gebiete erkennt also Herr Dr. Jovl an, und das ist schon ein nicht zu verachtendes Zngeständniß aus dem Munde eines Reformrabbiners. Nun enthalt aber doch der Talmud nirgends ein System des Ceremonialgesetzes, des Ritus, oder der Jurisprudenz, er enthält nur Aussprüche über diese Materien, in derselben systemlosen Form, wie er auch die Ethik behandelt. Dieselbe starke Hand, welche die ceremoniellen, rituellen und juridischen Aussprüche des Talmud zu allererst systematisch geordnet hat, hat auch die Ethik des Talmud nicht'nur mit ausgenommen, sondern sie allen anderen Materien vorangestellt, und ihre gesetzliche Kraft bei jeder Gelegenheit hervorgehoben. Den Beweis dafür, daß der Talmud es überhaupt erst in zweiter Reihe mit der Ethik zu thun habe, sind die Gutachten vollständig schuldig geblieben. Der Talmud selbst, der doch am besten wissen muß, was er in erster und was er in zweiter Reihe behandelt, räumt gerade der Ethik den ersten Platz an vielen Stellen ein. Um sechsundzwanzig Geschlechter, lehrt R. Jsmael, steht die Sittenlehre über der Thora3), die richtige Würdigung der Thora, und die des Sittengesetzes werden an einer anderen Stelle als sich gegenseitig bedingend dargestellt^), und wo deshalb mm und pN pn nebeneinander genannt werden, läßt der einfache Wortsinn die Unterordnung der ersteren unter die letztere dnrchblicken^). — Wenn aber gar von den Sittensprüchen des Talmud gesagt wird, daß ihnen gegenüber nichts weiter als ein Gefühl der Werthschätzung, stets geherrscht hätte, so genügte ein Blick in die diesbezüglichen Piecen des Talmud und seiner maßgebenden Commentatoren, um diese Behauptung Lügen zu strafen. — So leitet der bereits mehrfach citirte berühmteste Commentator der Mischnah aus Bartinorah seine Erklärung zu dem Tractate Aboth mit folgenden Worten ein: „Da dieser Tractat sich nicht auf die Erklärung einer der in der Thora gebotenen Pflichten gründet, sondern ausschließlich Moral- und Sittensprüche enthält, da ferner auch nichtjüdische Gelehrte Bücher geschrieben über die Vorschriften der Moral, wie sie dieselbe in ihren Herzen erdachten, so hat der Autor vorliegender Mischnah dieselbe mit den Worten begonnen: wod mm pnp hbtd Mosche empfing' die Thora vom Sinai; um Dir damit zu sagen, daß die Weisen der Mischnah die Sittensprüche und Moraltentenzen dieses Tractats nicht aus eigenem Herzen erdacht haben, sondern 1) Bergt, dessen Commentar zu >"v f>us 2) ibid. j'"d 7"e. 3) b"d ö?p>, und 6"d »37 4) i»"y j"d r»3ö. 5) Vergl. v"»w zu 3"n 3"v r»3ö.

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