Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-08-27 · Heft 35 (27.8.1877) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 35 (27.8.1877)
Date
1877-08-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447730--14051-2469944
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

836 sequenz nicht freigesprochen werden kann. Man ist im Allgemeinen gegen confessionellen Religionsunterricht. Gut! Aber so lange es nicht in der Macht der Stadtverordnetenversammlung liegt, die Verordnung, daß für die Schüler der christl. Confession Religionsunterricht zu ertheilen ist, aufzuheben, so lange ist es vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus unmöglich, den Israeliten zu versagen, was für die Protestanten von jeher bestand und den Katholiken Frankfurts in späterer Zeit gewährt wurde. Der von einem Redner geltend gemachte Umstand, daß ebenso, wie jetzt der isr. Gemeinde- Vorstand um Ertheilung von Religionsunterricht petitionire, später auch die Orthodoxen einen eigenen Religionsunterricht für sich beanspruchen könnten, ist durchaus kein Grund, gegen die Gewährung des Antrages. Sicher wäre es, sobald sich eine genügende Anzahl orthodoxer Schüler an einer Schule befände, nicht minder die Pflicht, für diese einen besonderen, ihrem Gewissen entsprechenden Religionsunterricht einzuräumen, als es Pflicht ist für Katholiken und Protestanten besonderen Religionsunterricht zu ertheilen. Bekanntlich hat der Staat durch das Austrittsgesetz aus der jüd. Gemeinde das Vorhandensein eines wesentlichen Unterschiedes zwischen orthodoxen und neugläubigen Israeliten principiell anerkannt, eines Unterschiedes, der meiner Ueberzeugung nach größer ist als der zwischen Katholiken und Protestanten. Und das ist ja eben das Große und Schöne in der Richtung, die der moderne Staat eingeschlagen, daß Gleichheit Aller vor dem Gesetze, ob es jetzt Christen oder Juden, Ultramontanen oder Altkatholiken, orthodoxe Juden oder Reformjuden, als oberstes Princip gilt. — Alle Gründe, die gegen den Antrag vorgeführt wurden, sind, wenn sie auch nicht durch den Hauptgegengrund, daß durch die Nichtbewilligung eine Inkonsequenz den Israeliten gegenüber geübt wird, widerlegt wären, rein nebensächlicher Natur. Was will z. B. der Grund sagen, daß Hr. Dr. Brüll sich bereit erklärt hätte, einen Religions-Unterricht einzurichten und dafür keine Schüler gefunden. Damit ist die Notwendigkeit für Ertheilung von Religions-Unterricht an den städtischen Schulen noch lange nicht widerlegt. Unter dem Religions-Unterricht, den Hr. Dr. Brüll einführen wollte, konnte doch wohl nur ein solcher verstanden werden, der mit keiner Schule verbunden wäre. Ein derartiger Unterricht, der von den Schülern außer der Schulzeit besucht werden muß, ist aber mit so vielen Hindernissen verbunden, daß von vornherein auf Schüler nicht gerechnet werden kann. Nahezu lächerlich erscheint der von einem Redner hervorgehobene Grund, daß Derjenige, der Religions-Unterricht haben will, ja eine der beiden isr. Schulen besuchen kann. Wer z. B. das Gymnasium besuchen muß, weil sein zukünftiger Beruf es erfordert, dem kann man doch unmöglich zumuthen, des Religions-Unterrichtes wegen eine der isr. Realschulen zu besuchen. — | Noch eine Bemerkung, die nichts mit diesem spe- > ciellen Falle zu thun' hat, ist wohl hier am Platze, i Der „Isr." brachte in der jüngsten Zeit eine I ausgezeichnete Arbeit gegen obligatorischen isr. Religions-Unterricht. Das Verständniß von wichtigen Zeitfragen wird uns am besten an concreten Beispielen klar. Wer die Debatte der Stadtverordneten liest, der wird die schon bemerkte eigenthümliche Thatsache beobachten, day man immer, wo von isr. Religionsunterricht die Rede ist, uur an einen solchen in reformistischem Sinne denkt. Wir wollen noch weitergehen und den Fall setzen, der isr. Religionsunterricht wäre obligatorisch und die Stadtverordneten wären in der Lage für dessen Einrichtung zu sorgen. Möglich wäre es, daß Jemand mit der Ertheilung beauftragt würde, der auch den Orthodoxen genügte, es wäre aber ebensogut möglich, ja noch viel wahrscheinlicher, daß für alle Schüler ein Lehrer bestimmt würde, der nicht auf orthodoxem Standpunkt steht und wir hätten dann ein eclatantes Beispiel, wie eine Anzahl von Schülern, die die Frankfurter städtischen Schulen besuchen, einen Religions-Unterricht erhielten, gegen den sich ihr Gewissen sträubt und das wären dann die- Segnungen des .obligatorischen ^Religionsunterrichts. England. London. In der Sitzung der vereinigten Comitss des „Jew. Board of DeputieS" und der „Anglo-Jew. Afloc." wurde beschlossen, einen Aufruf zu Gunsten der durch den Krieg leidenden Israeliten der Türkei zu erlassen. Baron von Rothschild hat bereits 50u L.-St. an den britischen Consul in Adrianopel abgesendet und wird jsich an der Spitze der aufzulcgcnden Subscriptionsliste mit weiteren 500 L.-St. betheiligen. Sir Moses Montefiore hat ebenfalls 100 L.- St. gegeben. In einem Telegramm an Baronin Burdett-Coutts in London drückt er seine Bereitwilligkeit aus, sofort nach Konstantinopel oder Adrianopel abzureisen, wenn seine Gegenwart den Leidenden daselbst von Nutzen sein kann.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.