Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1877)
- Date
- 1877-08-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447695-2447730--14050-2469943- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
835 theilen. Er halte die Zahl der den Unterricht Verlangenden für zu gering. Wenn die Eltern ihren Kindern hätten Religionsunterricht geben lassen willen, so hätten sie das Anerbieten des Herrn Rabbiners Brüll angenommen, der sich ja, wie ihm mitgetheilt worden sei, zu ein- oder zweimaligem Unterricht per Woche erboten hätte. Herr vr. Sauerländer: Bei der heutigen Praxis sei es ziemlich gleichgültig, ob die Schulen aconfessionell seien. Der Vater brauche nur zu erklären, er sei aconfessionell, so wären seine Kinder vom confessionellen Religionsunterricht befreit. Jeder Religionsunterricht sei insofern fakultativ. Nun liege der dringende Wunsch seitens des isr. Gemeindevorstandes vor, und darauf sage die Schulbehörde: Wir wollen Euch dieselbe Gelegenheit geben, wie der katholischen Gemeinde. Wir sollten doch die isr. Mitbürger nicht mit weniger Achtung behandeln als die katholischen. Was die Elisabethenschule betreffe. so habe man nicht gefragt, weil die große Zahl der isr. Schülerinnen es als gewiß annehmen lasse, daß sich eine genügende Zahl betheilige. Es sei ja auch nicht von Anstellung ständiger Lehrer die Rede. Daß die Betheiligung im Ganzen nicht so groß, komme wohl auch daher, daß die Orthodoxen wußten, daß kein Lehrer dieser Richtung angestellt würde. Uebrigens habe er auch hiergegen nichts, wenn sich dafür eine genügende Zahl finde. Herr Direktor Jäger befürwortet den Commissionsantrag. Man könne die Schulen in 3 Categorien theilen. Herr Creizenach: Die Zahl 30 sei allerdings gering, aber eben ein Minimum. Die aconfessionelle Schule könne nicht dadurch herbeigeführt werden, daß man einzelnen Confessionen das Recht der Unterrichtsertheilung einräume, anderen nicht, sondern dadurch, daß man Allen gleiches Recht einräume. Bei der Frage, ob der isr. Religionsuntericht orthodox sein solle, gebe natürlich die Majorität den Ausschlag, die sich bekanntlich nicht auf diesem Standpunkte befinde. Er müsse, nicht als Jude, sondern als Stadverordneter, sagen, daß es sich hier nur darum handle, Allen gleiches Recht zuzugestehen. Auf das wiederholte Bedenken des Herrn Labes, man wisse nicht, ob in der Elisabethenschule eine genügende Anmeldung erfolgen werde, entgegnet Herr Dr. Sauerländer, es sei auch für die Katholiken die Ermächtigung ertheilt worden, obgleich die Fälle noch nicht 'vorliegen. Herr vr. Marx betont nochmals die principielle FraA. Herr Sonnemann: Es sei sehr anerkennenswerth, daß der Magistrat auf die Sache eingegangen sei; sonst hätte man ihm vielleicht de« Vorwurf der Intoleranz gemacht. Nun werde sie öffentlich discutirt und man könne seine Gründe dagegen geltend machen. Auf die Bemerkung, der vorgeschlagene Religionsunterricht könnte obligatorisch werden, habe Herr Dr. Sauerländer erwidert, man könne ja austreten. Es sei aber doch etwas Anderes, feine Kinder nicht an dem Unterricht Theil nehmen zu lassen oder austreten, letzteres habe noch ganz andere Folgen. Wie man es mache, werde man zu Streitigkeiten kommen; es würden jogar viele Kinder herausgenommen, weil sie den Unterricht nicht mitnehmen sollten. Von den Eltern sei es nicht verlangt worden; wer isr. Religionsunterricht wünsche, könne seine Kinder in eine der beiden isr. Schulen schicken. Man solle kein Geld zu confessionellen Unterricht verwenden, bis man vom Gesetz dazu gezwungen werde. Nach einer persönlichen Erwiderung des Herrn Creizenach an Herrn vr. Marx, wobei er bemerkt, daß, wie die Entscheidung auch falle, Niemand darin ein Zeichen religiöser Unduldsamkeit erblicken würde, erklärte Herr Direktor Jäger, er sei auch für confessionslose Schule, allein da man vor zwei Jahren den Katholiken z. B. der Klinger- und Petersschule das Recht confessionellen Unterricht eingeräumt habe und in ersterer Schule dasselbe in diesem Jahre in Anspruch genommen werde, so halte er es für Pflicht, auch diesem Theile der Bürgerschaft seine Bitte, durch welche Quelle er sie auch gestellt habe, zu gewähren. Obligatorisch könne der Unterricht um so weniger werden, als in den letzten zwei Jahren hier zwei Fälle vorgekommen seien, wo durch Entscheidung des Ministeriums festgestellt worden, daß sogar Protestanten ihre Kinder vom protestantischen Religionsunterricht dispenfiren lassen könnten. Nachdem der Berichterstatter, Herr vr. Rößler, nochmals seinen Standpunkt dahin betont hatte, daß gerade durch Annahme des Magistrat, antrages jeder confessionelle Charakter von den städtischen Schulen am meisten ferngehalten werde, wurde der Magistrats- und Kommissionsantrag abgelehnt. Unser Correspondent aus Frankfurt bemerkt dazu Folgendes: Dieser Beschluß der Stadtverordnetenversammlung hat hier allgemeines Befremden hervorgerufen. Eben weil, wie dies von mehreren Rednern genügend hervorgehoben worden. Niemand in dem Beschlüsse einen Act der Intoleranz erblicken kann, fragt man sich mit Recht, wie die Versammlung, die doch das Princip der Parität in vollstem Maaße aufrecht zu erhalten sucht, zu einem solchen Resultate kommen konnte, wodurch sie von dem Vorwurfe einer bedauerlichen Jncon-