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Der Israelit · 1877-08-15 · Heft 33 (15.8.1877) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 33 (15.8.1877)
Date
1877-08-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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780 namentlich der rheinische sich für eine unbedingt freisinnige und zeitgemäße Gesetzgebung ausgesprochen hatten, die damals amtlich veröffentlichten Verhandlungen, besonders des Landtages in Düsseldorf geben heute noch davon Kunde. Selten aber hat ein Gesetz eine so kurze Lebensdauer gehabt, denn, kaum verkündet, hatten es die Ereignisse überholt. Das von dem zweiten und letzten vereinigten Landtage berathene Gesetz vom 6. April 1848 über einige Grundlagen der künftigen preußischen Verfassung hatte es bereits außer Wirksamkeit gesetzt, ebenso die octroyirte Verfassung vom 5. Dezember 1848. Auf Grund dieser letzteren erklärten am 5. Juni 1849 die damaligen Minister der geistlichen Angelegenheiten (v. Ladenberg) und des Innern (v. Manteuffel, späterer Ministerpräsident , und in dessen Betretung der Ministerialdirektor v. Puttkammer) in einem an sämmtliche Regierungen gerichteten Circular-Erlaffe das Gesetz in vielen seinen Vorschriften für aufgehoben und nur in denjenigen als fortbestehend, welche mit der Verfassungsurkunde nicht im Widerspruche ständen. Erst der Reactionszeit war es Vorbehalten , das Gesetz und zwar mittels einer am 16. Februar 1853 ergangenen Circular-Verfügung der Minister der geistlichen Angelegenheiten (von Raumer) und des Innern (von Westphalen) wieder in Kraft zu setzen, wobei diese die Vorsicht gebrauchten , die Veröffentlichung dieser Verfügung den Regierungen förmlich zu untersagen, vermutlich, weil darin der Satz vorkam, daß „die Juden als Religionsgesellschaft nicht zu erachten" seien. Diese seltsame Phrase sollte eine Abfindung mit der damals noch giltigen Verfassungsbeftimmung sein, daß jede „Religionsgesellschaft" „ihre Angelegenheiten selbstständig ordnet und verwaltet", das Gesetz vom 23. Juli 1847 aber eine solche selbstständige Ordnung und Verwaltung ausgeschlossen hatte. Für die innere Gemeindeverwaltung, die auf Grund obrigkeitlich bestätigter Statuten geführt wird, besteht das Gesetz noch, doch ist ihm durch das vorjährige Gesetz über den Austritt der Juden aus ihren Kirchengemeinden der Boden, auf welchem es ruht, entzogen worden. Die Staatsregierung hat im Hause der Abgeordneten eben im v. I. erklären lassen, daß sie weitere Aenderungen nicht beabsichtige. Das Unterrichtsgesetz wird dieselben von selbst herbeiführen. Hannover, 6. August. Der Oberlehrer der hiesigen Religionsschule, Herr Ör. He ine mann, hat eine Berufung an die unter dem Protectorate der deutschen Botschaft stehende höhere Bürgerschule zu Conftantinopel erhalten und sich entschlossen derselben zu folgen. — Er wird mit Ablauf dieses Quartals dorthin gehen. — Zu seinem Nachfolger ist Herr vr. Prager aus Breslau gewählt worden. Dr. Heinemann hat die s. Z. von der Gemeinde-Verwaltung beschlossene Reorganisation der Religionsschule zur vollsten Zufriedenheit seiner vorgesetzien Behörden durchgeführt. Die ehrenvollste Anerkennung derselben begleitet ihn inseinen neuen Wirkungskreis. Türkei. Konstantinopel. Der Sultan hat dem Chacham Baschi Jakirdin eigenhändig einen Orden als Auszeichnung für seine vielen Verdienste überreicht. Kurz darauf, als die Türken Matschin verlassen hatten (die Russen haben es 24 Stunden später besetzt) und die Stadt ohne Schutz war, haben die Bulgaren große Verwüstungen angerichtet. Sie drangen auch in die Synagoge und zerfetzten sämmtliche nnw nro. Matschin ist jetzt in einen Schutthaufen verwandelt und die Einwohnerschaft an den Bettelstab gebracht. (W. Jsr.) Asien. Hong-K-ng (China). Am letzten Wochenfeste sollten vier Juden beim Gerichte als Geschworene fungiren. Einer derselben ersuchte den Richter, ihn des Feiertages halber davon zu dispensiren. Der Richter verweigerte dies, weil andere seiner Glaubensgenossen niemals Anstand genommen hätten, am Samstag und an jüdischen Feiertagen diese Function zu übernehmen. Die englischen Juden in Hong-Kong halten überhaupt die jüd. Religion wenig. Als voriges Jahr ein Jude zu den hohen Feiertagen Min'jan veranstalten wollte, fanden sich keine drei englische Juden ein. (Jew. Ehr.) 4 Feuilleton. Der Königliche Resident. (Eine historische Erzählung.) XXXV. Der König überreichte dem Residenten die Schriften. Dieser nahm sie und las sie durch. „Majestät," -sagte er dann, „ich bin schändlich verleumdet. Diese Schriften habe ich nie besessen,

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