Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-08-15 · Heft 33 (15.8.1877) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 33 (15.8.1877)
Date
1877-08-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447728--13996-2469887
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

779 hängiges. Zweimal zwei bleibt vier und wenn die zahlreichste Betheiligung das Gegentheil behauptete, ja wenn es gelänge, jedes Einmaleins zu fälschen, wenn die ganze Menschheit in dem Glauben erzogen würde, daß zweimal zwei fünf ist, so würde dies Alles an der Wahrheit an und für sich Nichts ändern. Das sollte man einem auf gewöhnliche Logik geaichten Verstand nicht erst plausibel machen müssen. Wo käme unser ganzes Judenthum hin, wenn die zahlreiche Betheiligung an einer Sache, ein Kennzeichen für ihre Richtigkeit abgeben soll, da unseres Wissens das Heidenthum sich immer noch der zahlreichsten Betheiligung erfreut. Diesen heidenmäßigen Unsinn ernstlich zu widerlegen, ist natürlich unnöthig. Es genügt, ihn zu constatiren, um den Werth des ganzen Phrasenthums zu beurtheilen, ohne auf alle Dötails derselben einzugehen. Deshalb nur noch einige Proben. „Anstatt der vielen, wenig hingehörigen Citate (Sand in den Augen des weniger sorgfältigen Lesers!) hätten daher jene Artikel, um die Ansicht der Petition zu widerlegen, den Nachweis zu führen gehabt, daß die Petenten in ihrer Hypothese sich geirrt haben. Das ist aber nicht geschehen." Wenn der Herr Correspondent nachträglich so freundlich war, die Aufsätze zu lesen, die er vor ihrem Erscheinen bereits widerlegt hat, so wird er finden, daß das Irrige der Petitions-Hypothese nach mehr als einer Seite hin, von uns nachgewiesen worden ist. Da es sich hierbei also um eine handelt, so braucht auch darüber kein Wort weiter verloren zu werden. Zu Dank aber sind wir für die in Parenthese gegebene Beurtheilung der von uns gebrachten Citate verpflichtet. Unsere bisherigen Artikel sammt den Citaten, waren in der That nur für die Augen sorgfältiger Leser berechnet, ohne auch nur daran zu denken, wie sie sich wohl in den Augen weniger sorgfältiger Leser ausnehmen mögen. Sind sie aber wirklich Sand in den Augen des weniger sorgfältigen Lesers, so ist es uns erklärlich, warum sie dem Correspondenten wenig hingehörig erscheinen. „Ebenso — mit diesen Worten schließt die Widerlegung — wird nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht leicht Jemand den alten fortschrittlichen Schlachtruf: „Trennung von Schule (?) und Kirche" gelten lassen. Man erinnert sich, daß auch die Fortschrittspartei die Gesetze über die Prüfung der Theologen u. s. w. unterstützt. Nur absolute Feinde der Religion, welche deren DiScreditirung durch Fanatiker im Geheimen wünschen, und diese Fanatiker selbst, welche unter der Leitung des Staats ihr Feuer gedämpft sehen^ und Solche, welche ein Interesse an der Volksdummheit haben, lassen diesen Ruf ab und zu ertönen. Die wahren Freiheitsfreunde unserer Zeit sind zumeist von dieser Forderung zurückgekommen." Um kurz zu sein, haben wir uns begnügt, die zu den ergötzlichsten Widersprüchen führende Gedankenlosigkeit durch fett gedruckte Schrift anzudeuten. Nur noch ein Wort über die kindische Beweisführung, welche die Trennung von Staat und Kirche von dem Verhalten abhängig macht, welches — die Fortschrittspartei dazu annimmt. Also, weil die Fortschrittspartei die Gesetze über Prüfung der Theologen u. s. w. unterstützt, so genügt ein solches Factum dem Herrn Geaichten, das was aber thatsächlich älter als die Fortschrittsparthei ist, 8UN3 gene fallen zu lasten. Sonst hat man den Werth einer Partei immer nach den Grundsätzen bemessen, die sie vertritt, der Herr Correspondent machte umgekehrt, er bemißt die Grundsätze nach der Haltung der sie vertretenden Parteien. Die Ultramontanen und Socialdemocraten brauchten, auf Grund dieser Prämissen, nur einmal Vernunft zu predigen, um den Herrn Correspondenten zur Unvernunft zu begeistern. Den „Fanatikern im Geheimen" das Interesse an Volksdummheit und ähnliche wuchtige Argumente, schenken wir dem Herrn Widerleger. Wenn das die Waffen sind, mit welchen unsere Verurteilung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts bekämpft werden sollen, dann ist eine so verteidigte Sache, gerade durch eine solche Verteidigung mehr als gerichtet. — Wie schlimm muß es doch um eine Sache stehen, die um eine ganz objectiv gehaltene Besprechung zu widerlegen, zu solchen Expectorationen greifen muß! naop ntffj/j najoar n6 lb Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin 23. Juli. Heute sind es 30 Jahre, daß das Gesetz „über die Verhältnisse der Juden" in dem damaligen preußischen Staate von dem Könige Friedrich Wilhelm IY. vollzogen wurde, nachdem dasselbe von dem vereinigten Landtage berathen worden war, der ihm allerdings eine bessere Gestalt, als die ursprünglich vorgeschlagene, gegeben hatte. Dieses Gesetz schloß eine mehr als zwanzigjährige Beratung ab, hatte in seinen Vorstufen bedeutende Wandlungen durchgemacht und zu Anfang der vierziger Jahre die Provinziallandtage beschäftigt, von denen der preußische und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.